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   OLG München, 04.10.2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16   

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https://dejure.org/2016,32884
OLG München, 04.10.2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16 (https://dejure.org/2016,32884)
OLG München, Entscheidung vom 04.10.2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16 (https://dejure.org/2016,32884)
OLG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16 (https://dejure.org/2016,32884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Urteilsgründe, Anforderungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung

  • verkehrslexikon.de

    Erforderlicher Feststellungsumfang für eine wirksame Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen Einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de

    StPO § 318 Abs. 1 ; StGB § 316
    Anforderungen an die Feststellungen Einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Straßenverkehrsgefährdung/Fahren ohne Fahrerlaubnis?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 97/12

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis:

    Auszug aus OLG München, 04.10.2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16
    Zu dieser Prüfung zählt auch die Frage, ob eine vor dem Berufungsgericht erklärte Rechtsmittelbeschränkung nach § 318 StPO wirksam ist (OLG München Beschluss vom 8.6.2012, 4 StRR 97/12).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Soweit der Senat bislang in ständiger Rspr. die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei der Frage, ob eine Tat begangen wurde und wie lange sie angedauert hat, um eine doppelrelevante Tatsache handelt, die nur einheitlich beurteilt werden kann, sodass eine Berufungsbeschränkung bei unzulänglichen Feststellungen zum Tatumfang im erstinstanzlichen Urteil wegen der Gefahr widersprechende Feststellungen unwirksam ist (vgl. nur OLG Bamberg, Urt. v. 11.03.2015 - 3 OLG 8 Ss 16/15 = VM 2015, Nr. 21 = DAR 2015, 273 = BA Bd. 52 [2015], 217 = OLGSt StPO § 318 Nr. 25 m.w.N.; ebenso BayObLG, Beschluss vom 18.05.1999 - 1St RR 109/99 = BayObLGSt 1999, 96 = BA 36 [1999], 306 = NZV 1999, 482 = VRS 97 [1999], 359; OLG München, Beschluss vom 04.10.2016 - 4 OLG 15 Ss 456/16 [bei juris], jeweils m.w.N.), hält er hieran im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH a.a.O.) nicht mehr fest.
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