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VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3634/04 |
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Eilanträge gegen Abweichungszulassung zum Bau der A 380-Werft zurückgewiesen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3637/04
Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Konzentrationswirkung; Abweichung vom …
Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3634/04
Aktenzeichen: 4 Q 3634/04, 4 Q 3637/04.
- VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …
Zur Begründung dieser Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde die Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung vom 5. November 2004 zu eigen gemacht (S. 382 des Planfeststellungsbeschlusses; so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, - 4 Q 3634/04 -, Beschlussabdruck S. 18) und festgestellt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung dem Vorhaben keine Belange entgegenstehen (S. 380 ff. Planfeststellungsbeschluss).Die Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG getroffen werden (so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., S. 17).
- VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung; …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass durch raumordnungsrechtliche Festlegungen wie etwa die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung der Klägerin allgemein die Möglichkeit genommen wird, rechtswirksam in Widerspruch zu dieser raumordnungsrechtlichen Festlegung zu planen (so aber offenbar Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005 - 4 Q 3634/04 S. 14 f. Beschlussabdruck zur Klagebefugnis gegen eine raumordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung).Zur Begründung dieser Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde die Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung vom 5. November 2004 zu eigen gemacht (s. S. 382 PFB; so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., Beschlussabdruck S. 18) und festgestellt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung dem Vorhaben keine Belange entgegenstehen (S. 380 ff. Planfeststellungsbeschluss).
Die Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG getroffen werden (so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., S. 17).
- VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass durch raumordnungsrechtliche Festlegungen wie etwa die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung der Klägerin allgemein die Möglichkeit genommen wird, rechtswirksam in Widerspruch zu dieser raumordnungsrechtlichen Festlegung zu planen (so aber offenbar Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005 - 4 Q 3634/04 S. 14 f. Beschlussabdruck zur Klagebefugnis gegen eine raumordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung).Zur Begründung dieser Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde die Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung vom 5. November 2004 zu eigen gemacht (s. S. 382 PFB; so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., Beschlussabdruck S. 18) und festgestellt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung dem Vorhaben keine Belange entgegenstehen (S. 380 ff. Planfeststellungsbeschluss).
Die Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG getroffen werden (so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., S. 17).