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   LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15   

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https://dejure.org/2015,40045
LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15 (https://dejure.org/2015,40045)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.10.2015 - 4 Qs 14/15 (https://dejure.org/2015,40045)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 4 Qs 14/15 (https://dejure.org/2015,40045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung, Strafvollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzgl. der Nichtfestsetzung von Pflichtverteidigergebühren im Nachtragsverfahren; Stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung

 
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  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15
    Auch in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, kann die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen werden (BGH StraFo 2005, 445, BGH NStZ 1997, 299; OLG Koblenz a.a.O., OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43).
  • OLG Jena, 13.01.2010 - 1 Ws 546/09

    Pflichtverteidiger: Beiordnung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15
    Hierfür ist in jedem Fall erforderlich, dass das Verhalten des Vorsitzenden unter Beachtung der sonstigen maßgeblichen Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, 384), wobei das Verhalten des Vorsitzenden aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten zu würdigen ist (OLG Karlsruhe a.a.O.) und sich zureichende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass das Gericht den Verteidiger auch tatsächlich beiordnen wollte (Thüringer OLG, Az. 1 Ws 546/09).
  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97

    Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15
    Hierfür ist in jedem Fall erforderlich, dass das Verhalten des Vorsitzenden unter Beachtung der sonstigen maßgeblichen Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, 384), wobei das Verhalten des Vorsitzenden aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten zu würdigen ist (OLG Karlsruhe a.a.O.) und sich zureichende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass das Gericht den Verteidiger auch tatsächlich beiordnen wollte (Thüringer OLG, Az. 1 Ws 546/09).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.10.2015 - 4 Qs 14/15
    Auch in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, kann die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen werden (BGH StraFo 2005, 445, BGH NStZ 1997, 299; OLG Koblenz a.a.O., OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43).
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