Rechtsprechung
LG Oldenburg, 01.06.2010 - 4 Qs 182/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnungsantrag, Staatsanwaltschaft, Bindungswirkung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 140 StPO; § 141 Abs. 3 S. 3 StPO
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss der Ermittlungen als bindende Entscheidung für das Gericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss der Ermittlungen als bindende Entscheidung für das Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Pflichtverteidigung: Bindung an den Antrag der StA
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Pflichtverteidigerbeiordnung nach Abschluss der Ermittlungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Braunschweig, 17.04.2007 - 3 Qs 32/07
Obligatorische Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Antrag auf Beiordnung …
Auszug aus LG Oldenburg, 01.06.2010 - 4 Qs 182/10
Beschluss vom 17.04.2007, 3 Qs 32/07 , StV 2007.522).
- LG Heilbronn, 19.10.2017 - 8 Qs 47/17
Pflichtverteidigerbestellung: Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der …
Zwar war er zunächst gemäß § 141 Abs. 3 S. 3 StPO an die seitens der Staatsanwaltschaft gestellten Beiordnungsanträge gebunden ohne insoweit ein eigenes Ermessen zu besitzen und hätte daher die Bestellung selbst dann vornehmen müssen, wenn er selbst die Voraussetzungen des § 140 StPO für nicht gegeben erachtet hätte (LG Oldenburg StraFo 2010, 384).