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   LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21   

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https://dejure.org/2022,1861
LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21 (https://dejure.org/2022,1861)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03.02.2022 - 4 Qs 55/21 (https://dejure.org/2022,1861)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 4 Qs 55/21 (https://dejure.org/2022,1861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Unwirksame Beschlagnahmeanordnung, Herausgabe, Bezeichnung der Beweismittel

  • strafrechtsiegen.de

    Unwirksame Beschlagnahmeanordnung - Herausgabeanspruch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 94 Abs 2 StPO, § 98 Abs 2 S 2 StPO, § 102 StPO, § 105 Abs 1 S 1 StPO, § 304 Abs 1 StPO
    Auslegung einer Beschwerde gegen eine unwirksame Beschlagnahmeanordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21
    Ist die Durchsuchung beendet, darf die Beschwerde nicht allein deswegen, weil die richterliche Anordnung vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1998 - 2 BvR 446/98).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21
    Ordnet ein Richter - etwa gleichzeitig mit dem Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses - die Beschlagnahme von Gegenständen an, bevor diese von den Strafverfolgungsbehörden in amtlichen Gewahrsam genommen worden sind, und bezeichnet er die Gegenstände nicht so genau, dass keine Zweifel darüber entstehen, ob sie von der Beschlagnahmeanordnung erfasst sind, etwa bei einer gattungsmäßigen Umschreibung, dann liegt noch keine wirksame Beschlagnahmeanordnung vor, sondern nur eine Richtlinie für die Durchsuchung (vergleiche: BVerfG, Beschluss vom 09.11.2001 - 2 BvR 436/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Ws 385/06; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 63. Auflage 2020, § 98 Rn. 9, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21
    In solchen Fällen gebietet es das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG iVm Art. 13 GG, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13).
  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 1 Ws 385/06

    Beschlagnahme von Gegenständen: Anforderungen an eine richterliche

    Auszug aus LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21
    Ordnet ein Richter - etwa gleichzeitig mit dem Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses - die Beschlagnahme von Gegenständen an, bevor diese von den Strafverfolgungsbehörden in amtlichen Gewahrsam genommen worden sind, und bezeichnet er die Gegenstände nicht so genau, dass keine Zweifel darüber entstehen, ob sie von der Beschlagnahmeanordnung erfasst sind, etwa bei einer gattungsmäßigen Umschreibung, dann liegt noch keine wirksame Beschlagnahmeanordnung vor, sondern nur eine Richtlinie für die Durchsuchung (vergleiche: BVerfG, Beschluss vom 09.11.2001 - 2 BvR 436/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Ws 385/06; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 63. Auflage 2020, § 98 Rn. 9, mit weiteren Nachweisen).
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