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   LG Detmold, 01.10.2009 - 4 Qs 91/09   

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https://dejure.org/2009,10344
LG Detmold, 01.10.2009 - 4 Qs 91/09 (https://dejure.org/2009,10344)
LG Detmold, Entscheidung vom 01.10.2009 - 4 Qs 91/09 (https://dejure.org/2009,10344)
LG Detmold, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 4 Qs 91/09 (https://dejure.org/2009,10344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Befriedungsgebühr, Entstehen, Beginn der Hauptverhandlung

  • openjur.de

    Befriedungsgebühr - zusätzliche Verfahrensgebühr - Vermeidung - Hauptverhandlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befriedungsgebühr - zusätzliche Verfahrensgebühr - Vermeidung - Hauptverhandlung

  • verkehrslexikon.de

    Kein Entstehen einer Gebühr für den Erledigungsbeitrag nach Beginn der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Erledigungsgebühren und anderen zusätzlichen Verfahrensgebühren nach Beginn der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 5115 VV
    Erstattung von Erledigungsgebühren und anderen zusätzlichen Verfahrensgebühren nach Beginn der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 21 OWi AK 133/08
  • LG Detmold, 01.10.2009 - 4 Qs 91/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

    bb) Die Befriedungsgebühr falle niemals an, weil eine Hauptverhandlung, in die schon eingetreten sei, nicht mehr - wie es Nr. 4141 VV RVG voraussetze - entbehrlich gemacht werden könne (LG Detmold, AGS 2009, 588, 589 [zu RVG VV Nr. 5115]; AG München, JurBüro 2011, 26; Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl., 4141 VV RVG Rn. 3).
  • LG Limburg, 24.10.2011 - 1 Qs 145/11

    Anfallen der (Erledigungs-)Gebühr nach Nr. 5115 RVG-VV

    Dies, nämlich das Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung, meint bereits dem Wortlaut nach, dass keine Hauptverhandlung stattfindet (vgl. LG Detmold vom 01.10.2009, Az. 4 Qs 91/09, in NStZ-RR 2010, 64), nicht ausreichend ist dagegen, dass weitere Hauptverhandlungstage entbehrlich werden (so OLG Frankfurt vom 05.03.2009, Az. 2 Ws 12/09).
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