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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 R 316/09   

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https://dejure.org/2010,28265
OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 R 316/09 (https://dejure.org/2010,28265)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.03.2010 - 4 R 316/09 (https://dejure.org/2010,28265)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. März 2010 - 4 R 316/09 (https://dejure.org/2010,28265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vergnügungssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 06.07.1992 - 1 Q 1/92

    Vollzugsaussetzung; Polizeiverordnung; Zucht; Halten ; Kampfhunde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 R 316/09
    Es sind allein die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, abzuwägen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (OVG Saarland, Beschl. v. 06.07.1992, 1 Q 1/92, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 R 316/09
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst ein an den Einspielergebnissen der Geldspielgeräte anknüpfender Steuermaßstab den zu besteuernden Vergnügungsaufwand ungleich wirklichkeitsnäher als der pauschale Stückzahlmaßstab (Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5/04 -, NVwZ 2005, 1316 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 14 A 608/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte nach dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 R 316/09
    Dass die Umsatzsteuer vom Einspielergebnis als Bemessungsgrundlage nicht abgezogen wird, steht mit höherrangigem Recht im Einklang, da es keinen Grundsatz gibt, dass von Bruttoeinnahmen nicht zwei Steuern nebeneinander erhoben werden dürfen (OVG NW, Urt. v. 06.03.2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94 ff.; OVG LSA, Beschl. v. 25.11.2008 - 4 L 380/08 -).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2010 - 4 R 316/09
    § 47 Abs. 6 VwGO stellt an die Aussetzung des Vollzugs einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.05.1998 - 4 VR 2/98 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Dies steht mit höherrangigem Recht im Einklang, da es keinen Grundsatz gibt, dass von Bruttoeinnahmen nicht zwei Steuern nebeneinander erhoben werden dürfen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25. November 2008 - 4 L 380/08 - Beschl. v. 26. März 2010 - 4 R 316/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Dies steht mit höherrangigem Recht im Einklang, da es keinen Grundsatz gibt, dass von Bruttoeinnahmen nicht zwei Steuern nebeneinander erhoben werden dürfen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25. November 2008 - 4 L 380/08 - Beschl. v. 26. März 2010 - 4 R 316/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94 ff.).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Dies steht mit höherrangigem Recht im Einklang, da es insbesondere keinen Grundsatz gibt, dass von Bruttoeinnahmen nicht zwei Steuern nebeneinander erhoben werden dürfen (vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.11.2008 - 4 L 380/08 - und v. 26.03.2010 - 4 R 316/09 - OVG Münster, Urt. v. 06.03.2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94 ff.).
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