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   BSG, 30.01.1997 - 4 RA 110/95   

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https://dejure.org/1997,14494
BSG, 30.01.1997 - 4 RA 110/95 (https://dejure.org/1997,14494)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 4 RA 110/95 (https://dejure.org/1997,14494)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 4 RA 110/95 (https://dejure.org/1997,14494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Ordensschwester auf Zulassung zur Nachversicherung - Geltungsspanne eines Gesetzes im Recht der Sozialversicherung - Ausschlussfrist bei der Nachversicherung im Rentenversicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 25/91

    Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 110/95
    Bei der Frist des § 9 Abs. 5 AVG aF handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist (BSG SozR Nr. 13 zu § 1232 RVO; SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3), bei der, wenn die Frist versäumt wird, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt.

    Eine derartige zeitliche Geltung (innere Wirksamkeit) des § 9 Abs. 5 AVG idF des RRG 1972 für einen Zeitraum vor seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1973 hat der Senat in seinem Urteil vom 31. März 1992 verneint (BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3 mwN).

    Danach kann § 9 Abs. 5 AVG idF des RRG 1972 nur für die nach dem 1. Januar 1973 entstehenden Nachversicherungsverhältnisse gelten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3).

    Dies gilt nicht nur in denjenigen Fällen, in denen vor Inkrafttreten der Neufassung der Vorschrift am 1. Januar 1973 der nach altem Recht erforderliche Antrag nicht gestellt war und auch nicht mehr gestellt werden konnte (so die Situation in BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3).

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 110/95
    Die zulässige Anfechtungs- und Verpflichtungsklage der Klägerin auf Verpflichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zur "Zulassung zur", dh auf Feststellung der Nachversicherung ist unbegründet (zur Klageart vgl BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).
  • Drs-Bund, 13.09.1972 - BT-Drs VI/3767
    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 110/95
    Deshalb solle "in Zukunft" bei einem Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeinschaft immer eine Nachversicherung erfolgen (vgl BT-Drucks VI/3767, S 13 zu Art. 1 § 1 Nr. 3 - § 1232 Abs. 5).
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