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   BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93   

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BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93 (https://dejure.org/1994,5623)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93 (https://dejure.org/1994,5623)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 (https://dejure.org/1994,5623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensgefährtin beantragt Witwenrente - Ohne Trauschein gibt es keine Leistung von der Rentenversicherung des Partners

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3270
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Zum Wesen der Ehe gehöre, daß ein Mann und eine Frau eine Gemeinschaft gründeten, die auf Dauer angelegt sei, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulasse und sich durch eine innere Bindung auszeichne, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründe, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehe (Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - SGb 1993, 364, 367f.).

    Demgegenüber wären bei Hinterbliebenen aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Einzelfall jeweils umfangreiche Ermittlungen erforderlich, ob eine solche Lebensgemeinschaft - i.S. der Entscheidung des BVerfG vom 17. November 1992 (1 BvL 8/87 = SGb 1993, 364, 367f.) - überhaupt bestanden hat.

    Zwar steht eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als freie Betätigung ihrer Mitglieder unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 = SGb 1993, 364, 368; BVerfGE 82, 6, 16; Starck in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, Bd 1, 3. Aufl., Art. 2 RdNr 77).

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Es bedarf also einer allgemeinen familienrechtlichen Regelung, welche diejenige Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann, die als Ehe den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung genießt, rechtlich definiert und abgrenzt (BVerfGE 62, 323, 330 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6).

    Anders als bei Hinterbliebenen aus einer sog. "hinkenden Ehe", d.h. einer nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten gültigen, nach deutschem Recht aber ungültigen Ehe, steht die von den Partnern gezielt dem staatlichen Eherecht nicht unterstellte Lebensform nicht unter dem besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BverfGE 62, 323, 330ff. = SozR 2200 § 1264 Nr. 6).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Zwar steht eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als freie Betätigung ihrer Mitglieder unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 = SGb 1993, 364, 368; BVerfGE 82, 6, 16; Starck in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, Bd 1, 3. Aufl., Art. 2 RdNr 77).

    Aus den Entscheidungen des BGH (BGHZ 121, 116) und des BVerfG (BVerfGE 82, 6) zur analogen Anwendung des § 569a Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Hinterbliebenen aus einer nichtehelichen Gemeinschaft ist anderes nicht herzuleiten:.

  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Aus den Entscheidungen des BGH (BGHZ 121, 116) und des BVerfG (BVerfGE 82, 6) zur analogen Anwendung des § 569a Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Hinterbliebenen aus einer nichtehelichen Gemeinschaft ist anderes nicht herzuleiten:.
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Während § 41 AVG (im Rechtsgrund ebenso § 42 AVG) nur auf die Ehegatten abstellt, die unter dem besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehen, begünstigt § 569a BGB "andere Familienangehörige", die nicht zwangsläufig durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind; denn "Familie" i.S. des Art. 6 Abs. 1 GG ist grundsätzlich nur die Kleinfamilie (also Eltern mit ihren Kindern [auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder]; vgl. BVerfGE 48, 327, 339; BVerfG, JZ 1982, 244, 245; Eva Marie von Münch a.a.O. Art. 6 RdNr 7).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Während § 41 AVG (im Rechtsgrund ebenso § 42 AVG) nur auf die Ehegatten abstellt, die unter dem besonderen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehen, begünstigt § 569a BGB "andere Familienangehörige", die nicht zwangsläufig durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind; denn "Familie" i.S. des Art. 6 Abs. 1 GG ist grundsätzlich nur die Kleinfamilie (also Eltern mit ihren Kindern [auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder]; vgl. BVerfGE 48, 327, 339; BVerfG, JZ 1982, 244, 245; Eva Marie von Münch a.a.O. Art. 6 RdNr 7).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Denn es ist über einen vor diesem Zeitpunkt - angeblich - entstandenen, bis zum 31. März 1992 geltend gemachten Rentenanspruch im ersten Feststellungsverfahren zu entscheiden (§ 300 Abs. 2 SGB Vl; vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1994 - 4 RA 35/93 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Der dem Gesetzgeber eingeräumte Gestaltungsspielraum, wie er die Form der Eheschließung und die sachlichen Voraussetzungen ausgestalten will, ist durch die Forderung nach einer Eheschließung vor einem Standesbeamten in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt worden (BVerfG, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91 = FamRZ 1993, 781 = NJW 1993, 3316).
  • BSG, 24.11.1971 - 4 RJ 215/70

    Ermächtigung von Geistlichen der römisch-katholischen Kirche, in Deutschland bei

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Es verbindet familienrechtliche Begriffe in der Regel mit demselben Gedankeninhalt wie das Bürgerliche Recht (BSGE 33, 219, 220 m.w.N.).
  • BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81

    Freie Lebensgemeinschaft; Versicherung des männlichen Partners; Witwenrente

    Auszug aus BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
    Die Vorschrift des § 41 AVG, der die Gewährung einer Witwen- bzw. Witwerrente nur bei Bestehen einer im oben genannten Sinne rechtsgültigen Ehe mit dem verstorbenen versicherten Ehegatten vorsieht, ist - wie das LSG richtig erkannt hat - nicht analog anzuwenden, weil es im Blick auf Fälle nichtehelicher Gemeinschaften an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06

    Voraussetzungen der Gewährung von Witwenrente; Witwenrente auf Grund einer

    Die Klägerin ist jedoch nicht die Witwe des Versicherten, weil sie mit ihm zum Zeitpunkt seines Todes nicht rechtsgültig verheiratet war (s. BSG, Urteil vom 30.03.1994, Az.: 4 RA 18/93; SozR Nr. 2 zu § 1263 RVO).

    Denn es fehlt die für eine analoge Anwendung einer Vorschrift erforderliche planwidrige Regelungslücke (s. hierzu BSGE 53, 137); der Gesetzgeber hat vielmehr von einer Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe bewusst abgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994 a.a.O.).

    6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt nicht jede Lebensgemeinschaft, sondern nur die nach der geltenden Rechtsordnung rechtsgültig geschlossene Ehe (so etwa BSG SozR 2200 § 1264 Nr. 4, 4100 § 119 Nr. 17 und Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

    Diese spezielle staatliche Schutzpflicht legitimiert, ausschließlich den Wegfall eines nur an die wirksame Ehe geknüpften gesetzlichen Unterhaltsanspruchs versicherungsrechtlich auszugleichen (so Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18.02.1998, Az.: 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 und BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

    Dem Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, kommt bei dem Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe in § 46 Abs. 1 SGB VI mit der Publizitätswirkung der Ehe (durch Eintragung im Heirats- und Familienbuch) eine vorrangige Bedeutung zu (so BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

    Insoweit legitimiert und fordert Art. 6 Abs. 1 GG Unterscheidungen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994, a.a.O.).

  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 5/08

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Ansprüche aus einer privaten

    Ihre Erstreckung auf die Lebensgefährten im Wege der Analogie lehnt die Rechtsprechung mangels planwidriger Regelungslücke zu Recht ab (BSG, BSGE 53, 137, 138; NJW 1995, 3270, 3271; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3691; NJW 2005, 1709).
  • LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - eheähnliche Lebensgemeinschaft -

    Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft seien nach dem Tode des Versicherten nicht Witwe oder Witwer und hätten keinen Anspruch auf entsprechende Hinterbliebenenrente (BSG, Urteil vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93).

    Es sei auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Bezug einer Witwenrente vom Bestand einer rechtgültigen Ehe abhängig zu machen, wie das BSG in seinem Urteil vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93 - dargelegt habe.

    18 Das Rentenversicherungsrecht bietet keine Anhaltspunkte für eine solche eheähnliche Gemeinschaften mit einbeziehende eigenständige, vom Eherecht losgelöste Ausgestaltung des Ehebegriffs (BSG in seiner Entscheidung vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93 - zur Vorschrift des § 41 AVG).

    Aus dem Verbot der Besserstellung in diesen Bereichen kann nicht umgekehrt auf ein generelles Gebot der Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften mit rechtsgültigen Ehen geschlossen werden, so BSG a.a.O. zu § 122 BSHG a.F. sowie unter Bezugnahme auf BVerfGE 9, 20, 35. Für eine analoge Anwendung der Vorschriften über Hinterbliebenenrente an Witwen/Witwer in Fällen nichtehelicher Lebensgemeinschaften fehlt es vielmehr an einer planwidrigen Regelungslücke, die entsprechend auszufüllen wäre (BSG vom 30.03.1994 a.a.O.).

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R

    Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung -

    Familienrechtliche Begriffe haben auch im Sozialleistungsrecht in der Regel denselben Inhalt wie im bürgerlichen Recht (vgl hierzu entsprechend BVerfG NJW 1993, 3316; Urteil des 4. Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 - = NJW 1995 S 3270 f).

    Sachlicher Differenzierungsgrund ist insofern Art. 6 Abs. 1 GG, der nicht jede Lebensgemeinschaft, sondern nur die nach der geltenden Rechtsordnung rechtsgültig geschlossene Ehe schützt (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1994, aaO; BVerfGE 62, 323, 330 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6; zum Schutz der Familien, bestehend aus Eltern und Kind bzw Vater oder Mutter und Kind, vgl BVerfGE 45, 104, 123; 56, 363, 382).

  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Die Beschwerdeführerin geht selbst und zu Recht davon aus, dass die deutschen Gesetze - hier konkret § 46 SGB VI - unter "Witwe" nur den Überlebenden einer - hier unstreitig nicht vorliegenden - zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe verstehen (vgl. etwa BSGE 53, 137 ; BSG, Urteil vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 -, NJW 1995, S. 3270 ; Löns, in: Kreikebohm, SGB VI, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 4).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 90/99

    Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Lebensgefährtin des Geschäftsführers

    bb) Eine solche ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom FA angeführten Umstand, dass im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung und des Beamtenrechts ein Versorgungsanspruch des nichtehelichen Lebensgefährten nicht besteht (Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 4. März 1982 4 RJ 13/81, Betriebs-Berater --BB-- 1982, 864, und vom 30. März 1994 4 RA 18/93, Die Sozialversicherung 1995, 77).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - L 18 Kn 70/97

    Kein RV-Hinterbliebenenanspruch bei nicht rechtsgültiger Heirat

    Witwe oder Witwer i.S. dieser Vorschrift ist nur, wer mit der oder dem Versicherten rechtsgültig verheiratet war (Bundessozialgericht, Urteil vom 30.03.1994, 4 RA 18/93).

    Die Vorschrift des § 46 Abs. 1 SGB VI, nach der Witwen- bzw. Witwerrente bei Bestehen einer rechtsgültigen Ehe mit dem verstorbenen versicherten Ehegatten zu gewähren ist, ist - wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 30.03.1994 aaO entschieden hat - nicht auf die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft entsprechend anzuwenden.

  • SG Aachen, 27.08.2004 - S 11 (4) RA 73/04

    Rentenversicherung

    Eheähnliche Lebensverhältnisse genügen den Anforderungen der Vorschrift nicht (BSG SozR 2200 § 1264 Nr. 5; BSG, NJW 1995, 3270 f; zur gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft vor Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft SG Berlin, Urteil vom 27.03.1995 - S 15 An 6095/94).

    Die Grundsätze, wonach eine Differenzierung zwischen ehelicher und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft in ihrer gleichsam herkömmlichen Form auch angesichts Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden ist (hierzu etwa BSG, NJW 1995, 3270 f.), sind auf die Differenzierung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden nicht anwendbar.

  • LG Köln, 29.11.2006 - 20 O 110/06

    Anspruch auf Gewährung einer Witwen-Betriebsrente bei geschiedenen Ehegatten;

    Der Fortbestand der Ehe bis zum Tod des Versicherten sei nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1981, 2655; 1995, 3270) Voraussetzung für die Bejahung der Witweneigenschaft.

    Die Regelung korrespondiert mit der Bestimmung des § 46 SGB VI. Dass die Klägerin nicht als "Witwe" des Versicherten anzusehen ist, entspricht im Übrigen auch dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1981, 2655; 1995, 3270).

  • LSG Bayern, 10.02.2016 - L 6 R 74/14

    Kein Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits am 30.03.1994 entschieden, dass eine Auslegung im Lichte von Art. 6 GG nicht zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente eines nichtehelichen Lebensgefährten führe (B 4 RA 18/93).
  • LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2011 - L 1 R 461/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 1 R 91/10
  • LSG Bayern, 18.02.2003 - L 6 RJ 56/01

    Hinterbliebenenrente aus eheähnlicher Lebensgemeinschaft ; Rentenanspruch in

  • LSG Bayern, 11.02.1999 - L 6 RJ 584/98
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