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BSG, 30.09.1997 - 4 RA 28/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe des Rechts auf Regelaltersrente - Feststellung der durchschnittlichen Entgeltpunkte - Angleichung des DDR-Rentenrechts an dasjenige der BRD - Höhe einer Zusatzrente aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung (DDR)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 28/96
§ 307a SGB VI gehört zum Bestand der vom EV vorgesehenen Überleitungsbestimmungen und betrifft damit die Modalitäten der Beförderung von einem früheren (abstrakt-generellen) Rechtszustand zu einem späteren (vgl zum Begriff BVerfGE 15, 126, 134). - BSG, 06.11.1996 - 5 RJ 14/96
Berücksichtigung "zusätzlicher Versicherungszeiten" nach § 23 FZRV bei der …
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 28/96
Bei dem in Frage stehenden Zeitraum handelt es sich insbesondere nicht um eine Zeit der "Zugehörigkeit" zur FZR der früheren DDR iS von § 307a Abs. 2 Nr. 1 Buchst b SGB VI (so bereits zutreffend das Urteil des 5. Senats vom 6. November 1996 in BSGE 79, 211 = SGb 1997, 73 = Breithaupt 1997, 693, dem sich der erkennende Senat anschließt).
- BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 65/96
Zusätzliche Versicherungszeit bei der Umwertung von Bestandsrenten des …
Dies haben der 5. und der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits entschieden (…BSGE 79, 211 = SozR 2400 § 5 Nr. 2; Urteil vom 31. Juli 1997 - 4 RA 103/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 30. September 1997 - 4 RA 28/96 -). - BSG, 31.08.2010 - B 13 R 223/10 B Denn § 1 FZR-VO ist nicht Bundesrecht geworden, weil diese Bestimmung mit Wirkung vom 1.7.1990 durch § 5 Nr. 1 der Verordnung über die Änderung oder Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 28.6.1990 (GBl DDR I 509) aufgehoben wurde (s Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 1 Einigungsvertrag; hierzu BSG vom 30.9.1997 - 4 RA 28/96 - Juris RdNr 17).
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - L 1 R 518/06
Ausschluss einer rentensteigernden Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit …
Sie bestimmte sich demgemäß nach dem durch die Addition der für die Gesamtzeit der Zugehörigkeit zur FZR (§ 20 Abs. 1 Buchst. a und b FZR-VO), eine eventuelle Zurechnungszeit nach § 22 FZR-VO und die zusätzliche Versicherungszeit nach § 23 FZR-VO, jeweils (§ 20 Abs. 2 FZR-VO) zugrunde zu legenden Prozentsätze zu errechnenden Steigerungssatz aus dem während der Gesamtheit der Zugehörigkeit erzielten beitragsversicherten monatlichen Durchschnittseinkommen über 600, 00 M (Zeiten der Zugehörigkeit und Zurechnungszeiten) bzw. aus dem während der zusätzlichen Versicherungszeit erzielten monatlichen Durchschnittseinkommen über 600, 00 M bis höchstens 1.200,00 M. Das monatliche Durchschnittseinkommen wurde dabei gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Freiwillige Zusatzrentenversicherung vom 17. November 1977 ermittelt (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. September 1997 - 4 RA 28/96 - juris).