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   BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90   

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https://dejure.org/1991,2473
BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90 (https://dejure.org/1991,2473)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 4 RA 29/90 (https://dejure.org/1991,2473)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 (https://dejure.org/1991,2473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kindererziehungszeit - Personenkreis - Ausschluss - Versicherungspflicht - Befreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Widerruf der Befreiung von der Versicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.04.1990 - 1 RA 35/88

    Ausschluß von Kindererziehungszeiten während der Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90
    Mit der Begrenzung auf die Personen, die wegen und während der Zugehörigkeit zu einem anderen Versicherungs- oder Versorgungssystem von der Versicherungspflicht befreit sind, wird auch das sonst schwer verständliche Ergebnis vermieden, denjenigen Personen Kindererziehungszeiten zuzubilligen, die nie vorher (möglicherweise auch nicht danach) eine Verbindung zur gesetzlichen Rentenversicherung hatten, sie aber denjenigen zu versagen, die sich aus einem vom Gesetz als wichtig angesehenen Grund, und zwar nicht notwendig auf Dauer, von der Versicherungspflicht haben befreien lassen (aA Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG-vom 19. April 1990 - 1 RA 35/88 = BSGE 66, 288 unter Hinweis auf Kommentarstellen - S 290 - und bei der verfassungsmäßigen Prüfung mit der Begründung, daß es im Falle einer Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Beschäftigung beim Ehegatten aufgrund Fehlens eines Bedürfnisses nach eigenständiger sozialer Absicherung nicht des Schutzes durch die gesetzliche Rentenversicherung bedürfe - S 292).

    Für die Bejahung dieser Frage, die der 1. Senat des BSG in dem erwähnten Urteil vom 19. April 1990- 1 RA 35/80 - (BSGE 66, 288, 290) ausdrücklich offen gelassen hat, scheint zu sprechen, daß ein vorangegangener Verzicht Abs. 4 des § 28a AVG schon tatbestandsmäßig ausschließt, so daß die dort geregelte Ausnahme von der Ausnahme "es sei denn, daß ... verzichtet worden ist") ins Leere gehen müßte.

  • BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73

    Verfassungswidrigkeit der Unverzichtbarkeit auf Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90
    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - als es im Beschluß vom 3. Juli 1974 - 1 BvL 18/73 (SozR 2400 § 7 Nr. 1) feststellte, § 7 Abs. 6 AVG aF sei mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar, als danach die gemäß § 7 Abs. 1 AVG, nicht aber die nach Abs. 2 aaO von der Versicherungspflicht befreiten Personen auf die Befreiung verzichten könnten - eine verfassungskonforme Auslegung nicht nur aufgrund des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes verneint, sondern auch mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, "die hinsichtlich der Annahme von nicht ausdrücklich vorgeschriebenen Verzichtsmöglichkeiten sehr zurückhaltend ist" (aaO S 4 mwN).
  • BSG, 09.12.1981 - 1 RA 35/80

    Beitragserstattung - Rückgängigmachen einer Beitragserstattung -

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90
    Für die Bejahung dieser Frage, die der 1. Senat des BSG in dem erwähnten Urteil vom 19. April 1990- 1 RA 35/80 - (BSGE 66, 288, 290) ausdrücklich offen gelassen hat, scheint zu sprechen, daß ein vorangegangener Verzicht Abs. 4 des § 28a AVG schon tatbestandsmäßig ausschließt, so daß die dort geregelte Ausnahme von der Ausnahme "es sei denn, daß ... verzichtet worden ist") ins Leere gehen müßte.
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 66/78

    Versicherungsfreiheit - Öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90
    Aufgrund der dort anderen Konzeption hat daher das BSG bei Wegfall des Regelungsobjektes (Beendigung des Dienstverhältnisses) die Unwirksamkeit der Befreiung - ohne ausdrückliche Aufhebung des Befreiungsbescheides - angenommen (BSG SozR 2200 § 1231 Nr. 2).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auch das von der Beklagten zitierte Urteil des 4. Senats vom 30. April 1991 (4 RA 29/90 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16) hatte vor Inkrafttreten des SGB VI geltendes Recht zum Gegenstand, nämlich § 28a Abs. 4 Buchst a AVG, dem die jetzige Ausnahmeregelung in § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI entspricht, in Verbindung mit § 7 Abs. 2 AVG.

    Der Ausschlußgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht in § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI hat ebenso wie die Vorgängerregelung des § 28a AVG allerdings systemabgrenzende Funktion (BSG Urteile vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16 und vom 27. Juni 1991 - 4 RA 5/91 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19).

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 27/91

    Bemessung der Höhe des Altersruhegelds - Rentensteigernde Berücksichtigung der

    Letztlich werde nur die vom erkennenden Senat im Urteil vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 -aufgezeigte Auslegung des § 28a Abs. 4 Buchst a AVG im Sinne einer Systemabgrenzung der Klägerin weiterhelfen können.

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 (in SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16) - zu dieser Vorschrift bemerkt, daß mit der Begrenzung auf die Personen, die wegen und während der Zugehörigkeit zu einem anderen Versicherungs- oder Versorgungssystem von der Versicherungspflicht befreit sind, auch das sonst schwer verständliche Ergebnis vermieden werde, denjenigen Personen Kindererziehungszeiten zuzubilligen, die nie zuvor eine Verbindung zur gesetzlichen Rentenversicherung hatten, sie aber denjenigen zu versagen, die sich aus einem vom Gesetz als wichtig angesehenen Grund, und zwar nicht notwendig auf Dauer, von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.

  • BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91

    Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten

    § 28a Abs. 4 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) hat - worauf der Senat bereits hingewiesen hat (Urteil vom 30. April 1991 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16) - auch im Blick auf den Ausschluß der anderen dort genannten, versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Eltern (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis § 8 Abs. 3 AVG) systemabgrenzende Natur.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 3 RA 1/03

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift hat nämlich - ebenso wie die Vorgängerregelung des § 28a des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) - systemabgrenzende Funktion (BSG, Urteile vom 30. April 1991, Az.: 4 RA 29/90, SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16 und vom 27. Juni 1991, Az.: 4 RA 5/91, SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00

    Rentenversicherung

    Der Regelungsgehalt dieses Bescheides erfasste gerade nicht den hier streitigen Zeitraum vom 01.09.1963 bis zum 31.12.1975, so dass es der Durchführung eines gesonderten Zugunstenverfahrens im Sinne des § 44 SGB X (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 30.04.1991, Az.: 4 RA 29/90 - SozR 3 - 2200 § 1251 a Nr. 16 -) nicht bedarf.
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