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   BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92   

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BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92 (https://dejure.org/1993,7479)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 4 RA 30/92 (https://dejure.org/1993,7479)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 (https://dejure.org/1993,7479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zur Rente - Anforderungen an die Bejahung der die Gewährung eines Beitragszuschusses rechtfertigenden Versicherteneigenschaft eines Rentenbeziehers - Anforderungen an die Mitgliedschaft in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 33/88

    Beitragszuschuß für Rentenbezieher bei Mitgliedschaft in privatem

    Auszug aus BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92
    Der erkennende Senat (BSG SozR 2200 § 1304e Nr. 19 S 28 mwN; zustimmend Hauck in Hauck/Haines, SGB VI K § 106 Rz 7; Hoernick/Jorks, Rentenversicherung, Komm, Stand: November 1991, § 1304e RVO Anm 4) hat in Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl auch Urteil vom 2. August 1989 - 1 RA 33/88) betont, daß eine Mitversicherung über einen anderen Versicherungsnehmer, zB im Rahmen einer sog Familienversicherung über den Ehemann, nicht ausreicht.

    "Versichert" ist also nur derjenige Rentenbezieher, der (und soweit er - vgl Urteil des 1. Senats des BSG vom 2. August 1989 - 1 RA 33/88) eigene Ansprüche auf Leistungen haben und diese rechtlich selbständig durchsetzen kann.

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92
    Insoweit ist es beim bisherigen Rechtszustand verblieben (BT-Drucks 11/4124 und 11/4452, Begründung zu § 105 des Entwurfs, dort Abs. 1 Satz 2).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG), entschieden, die insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R

    Teilverzicht auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung -

    Der Senat hat dies bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 AVG, entschieden, der insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92, vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 R 5221/07

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitz in Deutschland - nicht erwerbstätiger

    Soweit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI über die damals geltende Regelung der RVO hinaus - aber identisch mit § 1304e RVO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 22.12.1983 (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1993, 4 RA 30/92) - nach seinem Wortlaut nur Versicherungsverhältnisse mit einem privaten Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, erfasst, ist bei europarechtskonformer Auslegung - also im vorliegenden Fall der Anwendbarkeit zwischenstaatlichen Rechts, das auf Europarecht verweist - ausreichend, dass das Krankenversicherungsunternehmen der Aufsicht des ausländischen Staates unterliegt (Peters in KassKomm Sozialversicherung, § 106 SGB VI Rdnr. 12; Böttiger in juris-PK SGB VI, Stand 31.03.2011, § 106 Rdnr. 63 m.w.N.) Dies entspricht der Rechtsauffassung der Beklagten (rvLiteratur online, Stand 07.04.2011 zu § 106 SGB VI Anm. 4.3.1).

    Entgegen der ursprünglich von der Beklagten vertretenen Auffassung (s. die Begründung im Bescheid vom 09.06.2006) war der Kläger auch nicht etwa nur über seine Ehefrau mitversichert, weshalb nach der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 25.05.1993, 4 RA 30/92 m.w.N.) eine, die Gewährung eines Zuschusses rechtfertigende Versicherteneigenschaft zu verneinen gewesen wäre.

  • LSG Bayern, 20.09.2007 - L 14 R 180/07

    Anspruch eines Rentners auf Zahlung eines Beitragszuschusses zu einer eigenen

    Die Beklagte wies darauf hin, dass die Klägerin irre, wenn sie die Nichtweiterzahlung des Zuschusses zur Krankenversicherung auf ein "gewandeltes Ermessen" zurückführe; vielmehr habe der Klägerin - wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 25.05.1993 - 4 RA 30/92 dargelegt habe - der Zuschuss von Anfang an nicht zugestanden, wobei vorliegend lediglich die Rücknahme des Bescheids nicht für die Vergangenheit erfolgt sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 2200 § 1304 e Nr. 19; Urt. v. 25. Mai 1993 ? 4 RA 30/92 = USK 9315 m.w.N.), der der erkennende Senat folgt, ist von einer die Gewährung des Beitragszuschusses nach § 106 Abs. 1 SGB VI rechtfertigenden Versicherteneigenschaft des Rentenbeziehers nur dann auszugehen, wenn dieser mit dem Versicherungsunternehmen in einem gegenseitigen, entgeltlichen Versicherungsverhältnis steht, in dem er selbst Versicherungsnehmer oder beitragspflichtiger (Mit-)Versicherter mit einem eigenen, nicht von den Dispositionen eines Dritten abhängigen Anspruch auf Versicherungsleistungen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11
    Denn der Sinn des Beitragszuschusses an privat versicherte Rentner, diese den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gleichzustellen, kann nur zum Tragen kommen, wenn die Rechtsstellung des Rentenbeziehers zum privaten Krankenversicherungsunternehmen derjenigen eines Mitgliedes in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (BSG, Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - in juris; vgl. hierzu mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 13a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - auch Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 10. August 2009 - S 4 KR 124/09 ER - in juris; Böttiger in: jurisPK-SGB VI, § 106 SGB VI Rdnr. 55).
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