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   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94   

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BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94 (https://dejure.org/1996,821)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 33/94 (https://dejure.org/1996,821)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 33/94 (https://dejure.org/1996,821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage - Verweisungsmöglicheit auf andere Tätigkeiten - Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufs- bzw. Erwerbsfähigkeit, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 188
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Durch §§ 43 Abs. 2 S 4, 44 Abs. 2 S 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 SGB VI ist gesetzlich klargestellt daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG noch nicht bindend entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Fortführung von BSG vom 14.5.1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Anschluß an BSG vom 12.6.1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hingegen ist berufsfähig immer, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, stellvertretend BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 137; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit hat demgemäß das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) in seinen §§ 43 Abs. 2 Satz 4, 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 klargestellt, daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG (oder der RVO) noch nicht bindend (bestands- oder rechtskräftig) entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996, 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 2/96

    Sachentscheidung bei Vorlage an Großen Senat, Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Durch §§ 43 Abs. 2 S 4, 44 Abs. 2 S 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 SGB VI ist gesetzlich klargestellt daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG noch nicht bindend entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Fortführung von BSG vom 14.5.1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Anschluß an BSG vom 12.6.1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit hat demgemäß das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) in seinen §§ 43 Abs. 2 Satz 4, 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 klargestellt, daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG (oder der RVO) noch nicht bindend (bestands- oder rechtskräftig) entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996, 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Stützt das Gericht seine Entscheidung auf Tatsachen, die es anhand von berufskundlichen Sammelwerken festgestellt hat, und waren diese zuvor nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt, ist in aller Regel der Anpruch auf rechtliches Gehör verletzt (Anschluß an BSG vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Versicherte, die gesundheitlich fähig sind, vollschichtig in einem fachlich-qualitativ zumutbaren Beruf zu arbeiten, können keinen Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit aufgrund Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage haben (Abgrenzung zu BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3).

    Da der Kläger noch vollschichtig einsetzbar ist, scheidet die Zuerkennung einer Rente wegen BU auf Zeit aufgrund Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktlage nach § 53 Abs. 1 Satz 2 AVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (= § 1276 Abs. 1 Satz 2 RVO) von vornherein aus, weil die BU jedenfalls bei vollschichtig einsetzbaren Versicherten nicht auf der Arbeitsmarktlage, sondern ausschließlich auf krankheits- oder behinderungsbedingter Einschränkung der gesundheitlichen Fähigkeit zur Ausübung eines zumutbaren Berufs (Berufsfähigkeit, nicht: Berufsmöglichkeit) beruhen kann (offengelassen in BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Hingegen ist berufsfähig immer, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, stellvertretend BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 137; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da der Kläger, ein zuletzt vor dem streitigen Zeitraum als ausgebildeter Krankenpfleger beschäftigter Versicherter, durch ungelernte Tätigkeiten fachlich unterfordert wäre, ist hier nicht darauf einzugehen, daß ausnahmsweise dem Versicherten, der - fachlich zumutbar - vollschichtig leichte ungelernte Arbeiten verrichten kann, grundsätzlich kein konkreter Beruf aus dem Feld der ungelernten Tätigkeiten benannt werden muß, es sei denn - als Ausnahme von der Ausnahme -, daß auch noch die gesundheitliche Fähigkeit zur Verrichtung von leichten Arbeiten schwer, spezifisch oder durch eine ungewöhnliche Summierung von gesundheitlichen Leistungsbeeinträchtigungen zusätzlich eingeschränkt ist (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 mwN).

  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Allgemeinkundig sind nur diejenigen Tatsachen, die allen Beteiligten als möglicherweise entscheidungsrelevant mit Sicherheit gegenwärtig sind (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 15).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 21/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).
  • BSG, 12.12.1995 - 4 RA 61/94
    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 76/95

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente - Unzulässigkeit einer

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Der GrS braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob die Änderungen der §§ 43 ff SGB VI unmittelbar auch für Ansprüche maßgebend sind, die für Zeiten vor dem Inkrafttreten des 2. SGB VI-ÄndG geltend gemacht werden, und welche Bedeutung § 302b Abs. 3 SGB VI zukommt (vgl dazu BSG Urteile vom 14.5. 1996 - BSGE 78, 207 [BSG 14.05.1996 - 4 RA 60/94] = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13, vom 12.6. 1996 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 11, vom 18.7. 1996 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Letzteres scheidet bei der vollschichtig einsetzbaren Klägerin aus (vgl BSG Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 33/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Die bloße Aufzählung von Verrichtungen, die ein Mitglied der Beklagten noch ausüben kann, ohne gleichzeitige Feststellung, ob diese Verrichtungen in typisierten Anforderungsprofilen, also als ärztliche Berufe, auch tatsächlich vorkommen, genügt hingegen zum Ausschluss der Berufsunfähigkeit nicht (vgl. BSG, Urt. v. 18.7.1996 - 4 RA 33/94 -, NZS 1997, 188 ff.).
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