Rechtsprechung
| BSG, 22.02.1990 - 4 RA 38/89 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18)
- BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
AVG § 44 Abs. 1 S. 2; BKGG § 2 Abs. 2 S. 5; RVO § 1267 Abs. 1 S. 2
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 31.03.1992 - 4 RA 3/91
Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer …
Eine andere Beurteilung rechtfertige sich auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zur Kindergeldberechtigung (§ 2 Abs. 2 Satz 4 Bundeskindergeldgesetz [ BKGG ]) bei zwangsweiser Unterbrechung der Berufsausbildung (…vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 20 mwN) sowie auf diejenige zur Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bei der Gewährung von Waisenrenten und Kinderzuschüssen (vgl zusammenfassend BSG, Urteil vom 22. Februar 1990, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1).So ist entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 4 des BKGG (idF der Bekanntmachung vom 21. Januar 1982 [BGBl I S 13]) zunächst im Zusammenhang mit den Vorschriften für die Waisenrente (§ 1269 Reichsversicherungsordnung [ RVO ] = § 44 AVG ) eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (nur) als unschädlich angesehen worden, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens im vierten auf die Beendigung des vorherigen Ausbildungsabschnittes folgenden Monat beginnt (…BSGE 56, 154 = SozR 2200 § 1267 Nr. 13; dem folgend SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1), danach aber auch im Rahmen des § 36 AVG (…vgl BSGE 56, 148, 150 = SozR 2200 § 1259 Nr. 81).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2004 - L 3 RA 41/03
Rentenversicherung
Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung und Literatur eine Begrenzung der Zwischenzeit gefordert (…vergl. BSG Urteil vom 09.02.1984 - 11 RA 2/83 = SozR 2200 § 1259 Nr. 81; BSG - Urteil vom 31.03.1992 Az.: 4 RA 3/91 ; BSG - Urteil vom 01.02.1995 Az.: 13 RJ 5/94; BSG - Urteil vom 31.08.2000 Az.: B 4 RA 7/99 R BSG, BSG - Urteil vom 22.02.1990, Az.: 4 RA 38/89 ; LSG NRW, Urteil vom 20.03.2002, Az.: L 8 RA 32/01), wobei - mit Hinweis auf die vorgenannte BSG Rechtsprechung, auf die sich die Beklagte beruft - regelmäßig von drei bis maximal vier Monaten die Rede ist.Dabei hat das BSG (z.B. Urteil vom 22.02.1990 , Az.: 4 RA 38/89) die zeitliche Begrenzung der Übergangszeit mit Hinweis auf die Regelung in § 2 Abs. 2 BKGG i.d.F. des 9. ÄndG vom 22.12.1981 Bundeskindergeldgesetz ( BKGG) begründet, wonach ein Ausbildungswilliger für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten als Kind berücksichtigt wird, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens im vierten Monat des auf die Beendigung des vorherigen Ausbildungsabschnittes folgenden Monats beginnt (…ähnlich für die Waisenrente BSG vom 09.02.1984 - 11 RA 52/83 = SozR 2200 § 1267 Nr. 31).
So führt es in seiner Entscheidung vom 22.02.1990 (a.a.O.) aus, "Nachdem der Schulabschluss regelmäßig in den Juni fällt, beginnen Ausbildungen üblicherweise in den Monaten August, September und Oktober, so dass die in das Gesetz aufgenommene ( ...) Zeitgrenze ( ...) unterschritten wird".
- BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 26/04 R
Ausbildungsanrechnungszeit - Zeit zwischen Abitur und frühestmöglichem …
Im Einklang damit hat auch der 13. Senat in der Entscheidung vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 5/94 (…= SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S 11) ebenso wie der erkennende Senat im Urteil vom 22. Februar 1990 - 4 RA 38/89 (= SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1 S 5) auf die Dauer der "üblichen" Schul- und Semesterferien bzw auf einen "üblichen und zeitlich überschaubaren Zeitraum zwischen Abitur und nächstmöglichem Semester an einer Hochschule" hingewiesen, also auf einen typisierten Lebenssachverhalt, der eine starre zeitliche Begrenzung gerade nicht erlaubt. - BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R
Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen …
Dieser beschränkt sich darauf, dass der Rechtsprechung des BSG in der grundsätzlichen Richtung gefolgt werden sollte, dh insbesondere darin, dass - über den damals maßgeblichen Wortlaut des Gesetzes hinaus in rechtsfortbildender Analogie (so zB BSG Urteile vom 22.2. 1990 - 4 RA 38/89 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1 S 3, und vom 5.12.1996 - 4 RA 101/95 - Juris RdNr 17) - während so genannter Übergangszeiten, die für die Waisen aus organisatorischen Gründen regelmäßig unvermeidlich sind, die Waisenrente weiter zu leisten ist (…in diesem Sinne bereits Senatsurteil vom 17.4. 2008 - B 13/4 R 49/06 R - BSGE 100, 210 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 3, RdNr 23; s auch Pohl in Wannagat, SGB, Stand Juni 2008, § 48 SGB VI RdNr 26).1990 - 4 RA 38/89 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1 S 3 f; vom 31.3.
- BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 53/99 R
Anspruch auf Waisenrente bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erziehung eines …
So wünschenswert ein "Gleichklang" in der Auslegung der kindergeldrechtlichen und rentenrechtlichen Vorschriften in diesem Punkt wäre, da sie letztlich gleiche Begriffe verwenden (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1), so muß sich die Auslegung gleicher Begriffe in verschiedenen Vorschriften doch am jeweiligen Sinn und Zweck einer jeden Norm orientieren. - BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 84/95
Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld
Die Frage, ob sich eine Waise während tatsächlicher Unterbrechungen der Ausbildung in Schul- oder Berufsausbildung befindet, kann nämlich nicht rein begrifflich, sondern nur im Wege einer am Sinngehalt und Normzweck orientierten Auslegung der Vorschrift beantwortet werden (vgl. BSG Urteil vom 22. Februar 1990 - 4 RA 38/89 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1). - BSG, 27.02.1997 - 4 RA 21/96
Anspruch auf Waisenrente bei unvermeidbarer wehr- oder zivildienstbedingter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - L 1 R 1048/06
Zahlung von Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus
Lediglich für Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten könne in analoger Anwendung der im Kindergeldrecht geltenden Regelungen des § 2 Abs. 2 Satz 4 Bundeskindergeldgesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein Waisenrentenanspruch fortbestehen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1267 Nr. 31 und BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1).Soweit die staatliche bzw. gesellschaftliche Organisation der verschiedenen Ausbildungsgänge einen zeitlich "nahtlosen" Übergang von einem Ausbildungsabschnitt zum nächsten nicht von vornherein und für jeden Ausbildungswilligen zulässt, wird diese objektiv für jeden unvermeidbare Zwangspause der Ausbildung zugeordnet und damit den Betroffenen nicht angelastet, dass sie aufgrund von Umständen, für die kein Ausbildungswilliger verantwortlich ist, ihre Ausbildung nicht gleich fortsetzen können (…vgl. BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 26, 36; BSGE 56, 154; BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1).
- BSG, 27.02.1997 - 4 RA 5/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 18/96
Kindergeld für Pflegekinder, Familienwohnung und Haushaltsaufnahme
- BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 32/04 R
Ausbildungsanrechnungszeiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2006 - L 14 R 54/05
Wartezeit auf "soziales Jahr" steigert Rente
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - L 18 RA 15/03
Rentenversicherung
- FG Münster, 20.07.2010 - 15 K 1327/07
Aufnahme in den Haushalt der Großeltern
- FG Hessen, 25.06.1997 - 2 K 626/97
Kindergeld nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts
- LSG Bayern, 13.05.1998 - L 20 RJ 240/97
- LSG Bayern, 12.05.1999 - L 16 RJ 103/98
