Rechtsprechung
| BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92
ArVNG Art. 2 § 6 Abs. 2 S. 1; RVO § 1246 Abs. 2a, § 1247 Abs. 2a; SGB …
Die Klage ist zulässig; dies ist im Revisionsverfahren auch ohne eine der Form des § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG entsprechende Rüge von Amts wegen zu prüfen (…vgl. BSG SozR 1500 § 87 Nr. 6;… BSGE 65, 272, 273 = SozR 4100 § 78 Nr. 8; BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - Urteil des Senats vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 -). - LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 4334/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung einer Untätigkeitsklage - Einbeziehung …
Für die Klageänderung (§ 99 Abs. 1 SGG) müssen vielmehr sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sein (ständige Rechtsprechung;… vgl. BSGE 49, 163, 165 = SozR 1500 § 87 Nr. 6;… BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1;… SozR 4-1500 § 160a Nr. 6; BSG, Urteile vom 11. Juni 1992 - 12 RK 45/90 -, 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - und 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R - ); hierzu gehört auch die Einhaltung der Monatsfrist des § 87 Abs. 1 und 2 SGG. - LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 833/02
Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Anders kann die sich an die Annahme des "Teilanerkenntnisses" anschließende Erklärung der prozessbevollmächtigten Rechtsanwältin, wonach sich der Rechtsstreit erledigt hat, soweit die Zahlung von Alhi bis zum 31. Dezember 2001 Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen ist, nicht verstanden werden (zur Auslegung konkludenter prozessbeendigender Willenserklärungen vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11. Februar 1993 - 7/9b RAr 10/92 - in BSGE 72, 100 ff nicht abgedruckt; BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - nicht veröffentlicht; BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - nicht veröffentlicht).
- BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- SG Düsseldorf, 15.01.2007 - S 16 U 288/03
Unfallversicherung
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Klageänderung nicht sachdienlich ist, sofern die geänderte Klage mangels Prozessvoraussetzungen gleich wieder als unzulässig abgewiesen werden müsste (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91). - LSG Sachsen, 07.02.2001 - L 2 U 149/00 Das Gericht entscheidet grundsätzlich nach Ermessen, ob eine Klagänderung sachdienlich ist (BGH NJW 75, 1229), jedoch kommt ein sich aus § 99 Abs. 1 SGG ergebender Ermessensspielraum für die Beurteilung der Frage, ob eine Klageänderung sachdienlich ist, dann nicht in Betracht, wenn die geänderte Klage mangels Vorliegen der Prozessvoraussetzungen gleich wieder als unzulässig abgewiesen werden müsste (Bundessozialgericht - BSG - vom 23.03.1993, AZ 4 RA 39/91 - JURIS a. a. O.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit - …
Nicht sachdienlich ist hingegen eine Klageänderung dann, wenn sie dazu führt, dass der Rechtsstreit auf eine völlig neue Grundlage gestellt wird (…Leitherer, a.a.O., § 99 Rdnr. 10a m.w.N.) oder es sich um Klageanträge handelt, bei denen erkennbar nicht alle Prozessvoraussetzungen gegeben sind und über die daher ohnehin nicht in der Sache entschieden werden kann (BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - ;… Leitherer, a.aO., § 99 Rdnr. 10a).
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