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   BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93   

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https://dejure.org/1994,2776
BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93 (https://dejure.org/1994,2776)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 4 RA 4/93 (https://dejure.org/1994,2776)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 (https://dejure.org/1994,2776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 840
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93
    Durch das VAHRG sind die vom BVerfG in der Entscheidung vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257 ff = SozR 7610 § 1587 Nr. 1) für erforderlich gehaltenen ergänzenden Regelungen zur Vermeidung von Härten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs eingeführt worden.
  • BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 6/93

    Ungekürzte Rente - Abgelten eines Unterhaltsanspruch - Kapitalabfindung

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93
    Zur Vermeidung eines derartigen Zusammenwirkens der Ehegatten muß zur Bestimmung der Unterhaltspflicht an einen objektiven Maßstab, nämlich an die gesetzliche Regelung, angeknüpft werden (vgl hierzu MünchKomm aaO § 5 VAHRG RdNr 31; Soergel-Schmeiduch, 12. Aufl, § 5 VAHRG RdNr 12; offengelassen: 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in SozR 3-5795 § 5 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93
    Das LSG hat auch zutreffend angenommen, daß im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Entscheidung über den Rentenanspruch (bezüglich Rentenart, Rentenbeginn und Rentenhöhe; vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) der im Laufe des Widerspruchsverfahrens ergangene - nachfolgende - Rentenbescheid vom 24. Januar 1990 gemäß § 86 SGG Gegenstand des Vorverfahrens geworden und mithin mitangefochten ist.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93
    Der allgemeine Antrag des Klägers auf Bewilligung der EU-Rente vom 15. Dezember 1986 umfaßte nämlich - Anhaltspunkte für einen gegenteiligen Willen des Klägers liegen nicht vor - auch den Antrag nach § 5 VAHRG (vgl hierzu BSG SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; MünchKomm-Gräper, 3. Aufl, § 9 VAHRG RdNr 10).
  • BSG, 24.11.1976 - 1 RA 151/75

    Gerichtliche Vereinbarung - Sachlich-rechtlicher Inhalt - Bindung des BSG -

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93
    Insoweit kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Berufungsgericht Verfahrensvorschriften, insbesondere Denkgesetze und Erfahrungssätze verletzt hat (vgl hierzu BSGE 43, 37 ff = SozR 2200 § 1265 Nr. 24; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 89).
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Der Hinterbliebene konnte aber gemäß § 9 Abs. 2 VAHRG seinerseits den "Rückausgleich" beantragen, was in aller Regel mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente zumindest konkludent geschah (BSG SozR 3-5795 § 5 Nr. 2) .
  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung;

    Der Anspruch der vorausgesetzten Art muss darüber hinaus während der Zeit bestehen, für die eine Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleiben soll (Urteile vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 25.98 - BVerwGE 109, 231 , vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 C 68.03 - BVerwGE 122, 301 ; BSG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 - NJW-RR 1995, 840 und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - NJW-RR 1996, 897 ).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich zur Erforderlichkeit der Schriftform einer Unterhaltsvereinbarung im Rahmen des § 5 VAHRG noch nicht ausdrücklich geäußert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 a.a.O.; BSG, Urteile vom 8. Dezember 1993 a.a.O., vom 23. Juni 1994 a.a.O. und vom 12. April 1995 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 R 5883/08
    Damit ist das alte Recht für den Kläger nach wie vor maßgeblich, denn ein Antrag auf eine Versichertenrente umfasst auch einen Antrag auf Gewährung einer ungekürzten Rente nach § 5 Abs. 1 VAHRG (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 23.06.1994, 4 RA 4/93 in SozR 3-5795 § 5 Nr. 2).

    Denn wegen des vollumfänglichen Unterhaltsverzichts hat ein gesetzlicher Unterhalts-anspruch - nur dieser ist im Rahmen des § 5 VAHRG maßgeblich (BSG, Urteil vom 23.06.1994, a.a.O.) - des Ehegatten des Klägers mindestens seit Beginn der Altersrente des Klägers nicht bestanden.

    Bei einem derartigen Verzicht kann die auch, für die Einführung des § 5 VAHRG maßgebliche, Härte im Sinne eines verfassungswidrigen Zustandes nicht eintreten, weil eine durch die Scheidungsfolgen bedingte rechnerische - nicht gesetzliche - Doppelbelastung des Ausgleichspflichtigen wegen Zahlung von Unterhalt bei gleichzeitiger Kürzung der Rente um die wegen des Vorsorgeunterhalts gekürzten Anrechte nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 23.06.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Zwar setzt § 5 VAHRG voraus, daß während der Zeit, für die die Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleiben soll, eine gesetzliche Pflicht (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 - und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - ) des Versorgungsempfängers gegenüber dem aus dem Versorgungsausgleich Berechtigten zur Gewährung von Unterhalt besteht.
  • VG Gießen, 15.12.2005 - 5 E 2851/04

    HÄRTEFALL; KAPITALABFINDUNG; KÜRZUNG DER VERSORGUNGSBEZÜGE;

    Die Vorschrift erfasst allein den durch Gesetz begründeten Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff. BGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 25.98 -, BVerwGE 109, 231; BSG, Urt. v. 23.06.1994 - 4 RA 4/93 -, NJW-RR 1995, 840; Münchener Kommentar, § 5 VAHRG, Rdnr. 29).

    Entfällt im Falle eines wirksamen Unterhaltsverzichts eine Unterhaltsverpflichtung im Sinne des § 5 VAHRG, gilt dies nach einhelliger Auffassung nicht, wenn der Verzicht nur gegen eine Abfindung erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1999, a. a. O.; BSG, Urt. v. 23.06.1994, a. a. O.).

  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94

    Leistung einer Kapitalabfindung aus einem Versorgungsausgleich, Anspruch auf

    Der erkennende Senat schließt sich dem 4. Senat des BSG an, der mit Urteil vom 23. Juni 1994 - SozR 3-5795 § 5 Nr. 2 - entschieden hat, daß "Anspruch auf Unterhalt" iS des § 5 Abs. 1 VAHRG nur der durch Gesetz begründete Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff BGB sein kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 684/11

    Rentenversicherung

    Der Versicherte hatte einen entsprechenden Antrag zwar nicht gestellt, die Beklagten hat seinen Rentenantrag jedoch zu Recht zugleich als Antrag auf Härtefallkorrektur gewertet (BSG SozR 3-5795 § 5 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 9 R 5715/11

    Berücksichtigung des aus einem Versorgungsausgleich resultierenden Abschlages bei

    Er verweist insoweit u. a. auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.1994 (Az.: 4 RA 4/93).
  • LSG Bayern, 22.07.2008 - L 6 R 643/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Altersrente um die in einem Versorgungsausgleich

    Weder ein überobligationsmäßig vereinbarter Unterhaltsanspruch noch eine freiwillige Zahlung können zur Anwendung des § 5 VAHRG führen (BSG SozR 3-5795 § 5 Nr. 2 und 4).
  • LSG Bayern, 15.12.2004 - L 1 RA 250/02

    Anspruch des Klägers auf Zahlung seiner Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ohne

    Die Voraussetzungen des § 5 VAHRG, wonach bei einem gesetzlichen (BSG SozR 3-5795 § 5 Nr. 2) Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den Verpflichteten die Versorgung des Verpflichteten nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt wird, liegen beim Kläger nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 5115/98

    Ausgestaltung der verwaltungsgerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2010 - L 1 R 194/08
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2000 - 2 L 2708/99

    Geschiedene Ehe; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; Versorgung;

  • SG Duisburg, 08.03.2016 - S 14 KN 626/11

    Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches bei einer Regelaltersrente

  • VG München, 16.12.2010 - M 12 K 10.1703

    Versorgungsrecht; Versorgungsausgleich; Antragserfordernis

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