Rechtsprechung
   BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2337
BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89 (https://dejure.org/1990,2337)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 4 RA 48/89 (https://dejure.org/1990,2337)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 (https://dejure.org/1990,2337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Wie der erkennende Senat hierzu im Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - (BSGE 63, 282, 285 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2) erläutert hat, setzt § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund einer der Versicherungspflicht in der deutschen Angestelltenversicherung unterliegenden Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland voraus.

    Was der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 12. Juli 1988 (BSGE 63, 282, 290) ausgeführt hat, gilt auch hier: Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 bis 3 GG ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Dabei sind die sozialpolitischen Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BVerfGE 14, 288, 301).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Im Zweifelsfall kommt es darauf an, welche Aufgabe dem Gesetz gestellt war und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Im Zweifelsfall kommt es darauf an, welche Aufgabe dem Gesetz gestellt war und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG st Rspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • EuGH, 09.07.1975 - 20/75

    d'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Für andere Tatbestände gilt dies nicht; es ist möglich, daß trotz dieser Gleichstellung Tatumstände deswegen keinen Leistungsanspruch begründen, weil sie in einem anderen Mitgliedstaat eingetreten sind (vgl Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 9. Juli 1975 - RS 20/75 = EuGHE 1975, 891 = SozR 6050 Art. 45 Nr. 1, wonach der Arbeitslose nach Gemeinschaftsrecht grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosigkeit nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates hat als desjenigen, in dem er arbeitslos geworden ist).
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89
    Ebenso wie es dem innerstaatlichen Recht vorbehalten bleibt, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person in ein bestimmtes System der sozialen Sicherheit einbezogen wird, solange es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen Inländern und Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten kommt (vgl EuGH , Urteil vom 24. April 1980 - 110/79 = EuGHE 1980, 1445 = SozR 6050 Art. 1 Nr. 11 mwN), kann es nicht gegen Europarecht verstoßen, wenn das deutsche Gesetz die Anrechnung der Kindererziehungszeit im Grundsatz von einer Inlandserziehung abhängig macht.
  • BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ulrich Molwitz und Thomas Frings, Heinrichsallee 8, Aachen - I. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 -, II. mittelbar gegen § 28 a AVG in der Fassung des Art. 7 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) vom 18. Dezember 1989, BGBl I S. 2261 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Juli 1998 einstimmig beschlossen:.

    Im nachfolgenden Klageverfahren hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten verneint.

  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Die erste Alternative von Art. 2 § 62 Abs. 3 Nr. 3 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) - Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen RV wegen Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland - ist zu bejahen, wenn der Ehemann im fraglichen Zeitpunkt beitragspflichtig zur deutschen RV war und Beiträge auch tatsächlich entrichtet hat (BSGE 63, 282, 285 [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2; Urteile des 4. Senats des BSG vom 25. April 1990, 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht, und vom 30. Oktober 1990, 4 RA 24/90, nicht veröffentlicht, jeweils für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 2a Abs. 5 S 2 Nr. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) = § 1227a Abs. 5 S 2 Nr. 2 RVO; Költzsch/Schmidt, Kindererziehungsleistung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, Berlin 1988, RdNr 70 zu Art. 2 § 61 AnVNG; VerbKomm zum Recht der gesetzlichen RV, RdNr 15 zu Art. 2 § 62 ArVNG; aA Funk in: Kasseler Komm § 1227a Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 28).

    Die im Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz vom 11. Juli 1985 (HEZG) für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten getroffene Unterscheidung zwischen Erziehungszeiten im Inland und im Ausland (für die ArV § 1227a Abs. 1 und 5 RVO) überschreitet diese Grenze nicht, wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (4. Senat, Urteile vom 12. Juli 1988 - BSGE 63, 282, 289 ff [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 und vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht - und 5. Senat, Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11).

    Schließlich ist auch Art. 72 EWGV, wonach ua ausländische und inländische Beschäftigungszeiten für den Erwerb eines Anspruchs auf Familienleistungen zusammenzurechnen sind, nicht einschlägig (für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten vgl Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht).

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 62/88
    Der erkennende Senat schließt sich insofern der Auffassung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 12. Juli 1988 (in BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2) und vom 25. April 1990 (4 RA 48/89 -) an.

    Er hat diese Auffassung in seinen Urteilen vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 -, 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89 -, 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - und 30. Oktober 1990 - 4 RA 44/89 -, hier erweitert auf die Regelung des Art. 2 § 61 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes -AnVNG- aufrechterhalten und bestätigt.

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat ebenfalls der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 25. April 1990 aaO an, in der ein Verstoß gegen "Europarecht" durch die deutsche Regelung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten mit eingehender Begründung verneint wird.

  • BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anrechnung der Kindererziehungszeit einer

    Unklar ist auch die europarechtliche Einordnung von Kindererziehungszeiten; sie werden einerseits als Familienleistungen (Art. 72 EWGV 1408/71) bezeichnet (vgl BSG Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - nicht veröffentlicht), andererseits aber auch als Leistungen bzw Leistungselemente bei Alter diskutiert (Art. 10 und Art. 44 ff EWGV 1408/71; vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13 RJ 3/91 - BSGE 70, 62, 70, 71 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 6 S 30, 31; Igl/Fuchsloch, SGb 1993, 393, 400).
  • SG Düsseldorf, 23.11.2006 - S 26 R 6/06

    Rentenversicherung

    Dass der Ehemann der Klägerin in Frankreich Pflichtbeiträge zur französischen Sozialversicherung (bereits ab dem 01.07.1963) entrichtete, also zu einem Mitgliedsstaat der EU, ist irrelevant (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 25.04.1990 - 4 RA 48/89 - und Kasseler Kommentar - Gürtner -, § 56 SGB VI, Rdn. 60, 61, 62).

    Denn es verstößt nicht gegen Europarecht, wenn das deutsche Gesetz die Anrechnung einer Kindererziehungszeit in der deutschen Rentenversicherung im Grundsatz von einer Inlandserziehung abhängig macht (BSG-Urteil vom 25.04.1990 - 4 RA 48/89 -).

  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
    Im übrigen könne die Klägerin ihren Anspruch nicht auf Art. 45 Abs. 1 EWGV 1408/71 stützen; daß auch allgemeine supranationale Regelungen dieser Verordnung und Grundrechte nicht verletzt seien, habe der erkennende Senat im Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - entschieden.

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - (BSGE 63, 282, 285 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2) sowie im Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - bereits erläutert hat, setzt § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund einer der Versicherungspflicht in der deutschen Angestelltenversicherung unterliegenden Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland voraus.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - L 13 R 5/07
    Dass der Ehemann der Klägerin in Frankreich Pflichtbeiträge zur französischen Sozialversicherung (bereits ab dem 01.07.1963) entrichtete, also zu einem Mitgliedsstaat der EU, ist irrelevant (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 25.04.1990 - 4 RA 48/89 - und Kasseler Kommentar - Gürtner -, § 56 SGB VI, Rdn. 60, 61, 62).

    Denn es verstößt nicht gegen Europarecht, wenn das deutsche Gesetz die Anrechnung einer Kindererziehungszeit in der deutschen Rentenversicherung im Grundsatz von einer Inlandserziehung abhängig macht (BSG-Urteil vom 25.04.1990 - 4 RA 48/89 -).

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 49/89

    Anwendung des § 2a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AVG bei im Ausland zurückgelegten Zeiten der

    Auch die Zeiten, in denen eine Versicherte ihre Kinder in Belgien erzog, ohne daß in ihrer Person oder in der ihres Ehegatten ein Entsendungstatbestand im Sinne des § 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG erfüllt war, konnten nicht als Kindererziehungszeiten anerkannt werden (Urteil vom 29. März 1990 - 4 RA 48/89).
  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auch die Zeiten, in denen eine Versicherte ihre Kinder in Belgien erzog, ohne daß in ihrer Person oder in der ihres Ehegatten ein Entsendungstatbestand im Sinne des § 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG erfüllt war, konnten nicht als Kindererziehungszeiten anerkannt werden (Urteil vom 29. März 1990 - 4 RA 48/89).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

    Zu den Bestimmungen, die (ausnahmsweise) anwendbar bleiben, gehört Art. 4 des Abkommens nicht (vgl Art. 7 Abs. 2 Buchst c EWGV 1408/71 i.V.m. Anhang III A Nr. 2; vgl BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - SozSich 1991, 30).
  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 44/89

    Leistung für Kindererziehung für Verfolgte des Nationalsozialismus

  • BSG, 27.09.1990 - 4 RA 64/89
  • BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 38/92

    Anspruch auf Anerkennung (Vormerkung) einer Kindererziehungszeit - Erziehung des

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1644/10
  • SG Stuttgart, 19.04.2007 - S 9 R 4821/06

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten trotz fehlender Entrichtung von Beiträgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht