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   BSG, 30.09.1997 - 4 RA 49/97   

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https://dejure.org/1997,16464
BSG, 30.09.1997 - 4 RA 49/97 (https://dejure.org/1997,16464)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1997 - 4 RA 49/97 (https://dejure.org/1997,16464)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1997 - 4 RA 49/97 (https://dejure.org/1997,16464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Monatlicher Wert eines Rechts auf Altersruhegeld - Anspruch auf die Bewertung der Fremdrentenzeiten nach dem Neuregelungsgesetz - Umfang der Gleichstellung von israelischen Staatsangehörigen mit deutschen Staatsangehörigen - Vertrauensschutz für vertriebene Verfolgte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 123/95

    Berechnung des monatlichen Werts für Altersruhegeld eines Verfolgten des

    Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 49/97
    Zur Begründung nimmt sie Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 1997 (4 RA 123/95) und weist darauf hin: Ihr müsse Vertrauensschutz gemäß Art. 6 § 4 Abs. 3 FANG gewährt werden.

    Sie ist durch eine entsprechende Anwendung des Art. 6 § 4 Abs. 3 Satz 1 FANG zu schließen (vgl hierzu näher: Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 123/95).

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 27/03 R

    Fremdrentenrecht - Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Bewertung

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG zum Vertrauensschutz für Berechtigte, die sich am 30. Juni 1990 im Ausland aufhielten, aber bereits ein Rentenanwartschaftsrecht erworben hatten (Urteile des 4. Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 123/95 - SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 3 und vom 30. September 1997 - 4 RA 47/97, 4 RA 49/97, 4 RA 51/97, 4 RA 52/97, 4 RA 53/97 und 4 RA 55/97 - unveröffentlicht - sowie Urteil des 13. Senats vom 30. Oktober 1997 - 13 RA 1/96 - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RA 1/96

    Anrechnung von Fremdrentenzeiten in Polen; Branchenmodell; Abkommen zwischen der

    Der 4. Senat des BSG hat jedoch bereits in einem gleichgelagerten Fall in seinem Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 123/95 - (zur Veröffentlichung in SozR 3 vorgesehen) und am 30. September 1997 in weiteren Revisionsverfahren (4 RA 47/97, 4 RA 49/97, 4 RA 51/97, 4 RA 52/97, 4 RA 53/97, 4 RA 55/97) entschieden, daß ein Versicherter, der am Stichtag 30. Juni 1990 eine Rentenanwartschaft unter Einschluß von FRG-Zeiten erworben hatte und sich gewöhnlich im Ausland aufhielt, die Bewertung seiner FRG-Zeiten ohne das "Branchenmodell" wie ein vergleichbarer Versicherter, der am Stichtag seinen gewöhnlichen Aufenthalt im damaligen Bundesgebiet genommen hatte, verlangen kann, wenn das Vollrecht bis 1995 entsteht.
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