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   BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96   

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https://dejure.org/1997,1289
BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96 (https://dejure.org/1997,1289)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1997 - 4 RA 56/96 (https://dejure.org/1997,1289)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96 (https://dejure.org/1997,1289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeit - Bemessung - Kürzung - Polen - Ausland - Fremdrente - Auslandsrente - Vertriebene - Beitragszeit - Anrechnung

  • Judicialis

    FANG Art 6 § 4 Abs 2 Satz 1 idF des RRG 1992

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96
    Bei einem sog Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, mit dem der Rentenversicherungsträger gesetzliche Tatbestandsmerkmale einer künftigen Leistungsgewährung ausnahmsweise im voraus feststellen darf (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Es zielt - wie auch das Vormerkungsverfahren - auf "Beweissicherung" ab, dh auf die möglichst zeitnahe verbindliche Feststellung von Tatsachen, die (nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Feststellung) möglicherweise in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1997, aaO, mwN).

    Die Bindung bezieht sich daher sowohl auf die anerkannten Versicherungszeiten als auch auf deren Wert und auf die dabei vorgenommene Einstufung in Leistungsgruppen (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1997, aaO, mwN).

    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen; auch insoweit hätte es der Aufhebung des Herstellungsbescheides durch Verwaltungsakt bedurft (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1997, aaO).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96
    Dadurch werde zugleich sichergestellt, daß die für die Umsetzung der Rentenreform 1992 und des RÜG erforderlichen Kapazitäten nicht vorher durch die Überprüfung früherer Feststellungsbescheide gebunden seien (vgl BT-Drucks 12/405 S 187 zu Art. 36 des Entwurfs).

    Hieraus und aus den geschilderten Motiven zur ursprünglichen Fassung des Art. 38 RÜG (vgl BT-Drucks 12/405 S 187 zu Art. 36 des Entwurfs) kann mithin nicht der Schluß gezogen werden, durch Art. 38 Satz 2 iVm Satz 3 RÜG werde die Bestandskraft von Bescheiden ohne weiteres "von Gesetzes wegen storniert" oder die "Bindungswirkung für Feststellungsbescheide nach dem FRG oder VuVO" beseitigt.

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96
    Eine Aufhebung des Bescheides vom 1. Februar 1980 durch konkludentes Verhalten im Widerspruchsbescheid ist ebenfalls nicht anzunehmen, unabhängig davon, daß eine Aufhebung des Herstellungsbescheides im Rahmen eines Widerspruchsbescheides zulässigerweise nicht erfolgen kann, weil, insoweit die funktionell unzuständige (Widerspruchs-)Behörde entscheiden würde (vgl BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Es darf nicht dem Adressaten überlassen bleiben, Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen, weil der in begünstigende Rechtspositionen eingreifende Leistungsträger verpflichtet ist, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 36/02 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 1, RdNr 19 und - B 4 RA 46/02 R - Juris RdNr 29, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 sowie BSG vom 29.4.1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16.12.1997 - 4 RA 56/96) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Diese Auslegungsmöglichkeiten finden allerdings ihre Grenze dort, wo es dem Adressaten überlassen bleibt, Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen, weil der in begünstigende Rechtspositionen eingreifende Leistungsträger verpflichtet ist, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 36/02 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 14 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 sowie BSG vom 29.4.1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16.12.1997 - 4 RA 56/96) .
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    2.1.1 Bei einem Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, mit dem der Rentenversicherungsträger gesetzliche Tatbestandsmerkmale einer künftigen Leistungsgewährung ausnahmsweise im voraus feststellen und bewerten darf (stRspr des BSG: zB Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - unveröffentlicht - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96 - unveröffentlicht - ferner BSG SozR 1500 § 77 Nr. 61 S 54).

    Anders als beim Rentenbescheid (s hierzu Urteil des Senats vom 16. März 1989, BSGE 65, 8, 13 = SozR 1300 § 48 Nr. 55 S 161 mwN) betrifft der bindungsfähige Verfügungssatz eines Herstellungsbescheides auch die in ihm aufgeführten Versicherungszeiten/rentenrechtliche Zeiten; die Bindung bezieht sich (insoweit anders als beim Vormerkungsbescheid nach § 149 Abs. 5 SGB VI) sowohl auf die rechtliche Qualifikation der anerkannten Versicherungszeiten als auch auf deren Wert und ggf auf die dabei vorgenommene Einstufung in Leistungsgruppen (= Anerkennung als versichert geltende Arbeitsverdienste; stRspr des BSG: zB Urteile des Senats vom 16. März 1989, aaO, S 162; vom 29. April 1997, aaO; vom 16. Dezember 1997, aaO; Urteil vom 25. November 1970, BSGE 32, 110, 112 = SozR Nr. 1 zu § 11 VuVO; Urteil vom 17. Juli 1985, SozR 1500 § 77 Nr. 61 S 54; Urteil vom 30. September 1969 - 1 RA 227/68; Urteil vom 31. Mai 1978, BSGE 46, 236, 238 = SozR 1500 § 77 Nr. 29 S 25).

    Es kann dahinstehen, ob eine "konkludente" Aufhebung eines schriftlich erlassenen Verwaltungsaktes überhaupt möglich ist; ebenso ist nicht darauf einzugehen, daß eine erstmalige Aufhebung der Herstellungsentscheidungen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen den Rentenbescheid nicht erstinstanzlich an Stelle der Ausgangsbehörde durch die Widerspruchsbehörde hätte vorgenommen werden dürfen (vgl Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 -, vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96 - und vom 23. Juni 1994 - 4 RK 3/93 -, SozR 3-1500 § 87 Nr. 1).

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