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   BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96   

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https://dejure.org/1997,3446
BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96 (https://dejure.org/1997,3446)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1997 - 4 RA 63/96 (https://dejure.org/1997,3446)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 63/96 (https://dejure.org/1997,3446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstellung - Versicherungsunterlagen - Unterlagen - Versicherung - Beitragszeit - Fremdrente - Staatsangehörigkeit - Verfolgter - Glaubhaftmachen

  • Judicialis

    AVG § 27; ; FRG § 15; ; FRG § 17 Abs 1 Buchst b; ; deutsch-israelisches Sozialversicherungsabkommen; ; GG Art 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FRG § 15, § 17 Abs. 1 Buchst. b; VuVO § 11 Abs. 2
    Anwendung des FRG in Ostoberschlesien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 34/86

    Berücksichtigung von in Polen zurückgelegten Beitragszeiten nach Maßgabe des

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Die damit nach Einführung von RVO und AVG zum 1. Januar 1940 allein in Betracht kommende originäre Beitragsentrichtung nach Reichsrecht zu Trägern, die für dessen Durchführung zuständig waren, steht zudem der Annahme durchgreifend entgegen, daß zu berücksichtigende Anwartschaften ihren Rechtsgrund in der Überleitung von bei polnischen Trägern erworbenen Anwartschaften gemäß §§ 20 ff Ostgebiete-VO (§ 17 Abs. 1 Buchst b FRG) oder dem Gesichtspunkt der Rechts- und Vermögensnachfolge (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ostgebiete-VO) haben könnten (vgl BSG in SozR 5050 § 17 Nr. 11, BSGE 10, 118, 121 und 27, 223).

    Die Vorschrift betraf bereits in ihrer bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 1990 (Art. 85 Abs. 5 RRG) gültigen Fassung eine Ausdehnung (nur) des persönlichen Anwendungsbereichs des FRG (vgl BT-Drucks III/1109, S 41) in der Weise, daß - ua nach §§ 20 ff Ostgebiete-VO übergeleitete Fremdbeiträge - auch den nicht von § 1 FRG Erfaßten zugute kommen konnten; nichts anderes kann demgemäß für ihre Erstreckung auf den durch § 1 Abs. 1 Satz 2 Ostgebiete-VO von ihrer Anwendung ursprünglich ausgeschlossenen Personenkreis der "Schutzangehörigen und Staatenlosen polnischen Volkstums" (vgl hierzu den Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 29. Juni 1942, AN II, S 408 f, insbesondere Abschnitt C und BSG SozR 5050 § 17 Nr. 11) mit der Folge gelten, daß auch bei ihm allein durch Entrichtung von Beiträgen an einen fremden Träger der RV begründete und in die reichsdeutsche Versicherung überführte Anwartschaften als berücksichtigungsfähig in Betracht kommen.

  • OLG Frankfurt, 30.05.1985 - 1 U 119/84

    Grundurteil; Bindende Festlegung der Anspruchsgrundlage; Höhe der Klageforderung;

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Im Sinne einer verfassungsrechtlich durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen umfassenden Rechtsschutzgewährung geht der Senat vielmehr davon aus, daß eine für die zulässige Berufungseinlegung ausreichende Benachteiligung durch die erstinstanzliche Entscheidung auch dann vorliegt, wenn diese den geltend gemachten Anspruch in den Gründen aus einer Rechtsvorschrift ableitet, die sich für die weitere Rechtsverfolgung der betroffenen Partei als voraussichtlich "schwächer" erweist (vgl Thomas/Putzo, Komm zur Zivilprozeßordnung , RdNr 26 vor § 511 ZPO; Baumbach/Lauterbach, Komm zur ZPO, RdNr 15 "Grundzüge" vor § 511 ZPO; OLG Frankfurt in MDR 1987, 62 f = NJW-RR 1987, 191).
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Werden beitragspflichtige Arbeitsentgelte, die ohnehin unter denjenigen sozialen und ökonomischen Gegebenheiten erzielt wurden, auf die sich das System der gesetzlichen RV originär gründet (vgl BT-Drucks III/1109, S 35), nach den leistungsrechtlichen Bestimmungen desselben Systems auch für die Wertbestimmung herangezogen, ist mangels eines auszugleichenden Schadens Raum weder für die vom FAG vorgesehene Kompensation erlittener Verluste noch eine - mit dem FRG schwerpunktmäßig (vgl BSGE 60, 100, 106) erstrebte - Gleichstellung mit bundesdeutschen Versicherten.
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Zutreffend haben demgemäß die Vorinstanzen das in § 11 Abs. 1 VuVO geregelte Verfahren über die Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen in der allgemeinen RV für einschlägig erachtet und die Beklagte zur Erteilung eines entsprechenden Bescheides verurteilt (zu dessen Bindungswirkung vgl BSGE 32, aaO, sowie Urteil des Senats vom 29. April 1997; 4 RA 25/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Weder die vollständige und - nach dem Willen des Okkupanten - endgültige Inbesitznahme eines Gebietes unter Ausschaltung der vormals dort herrschenden Staatsgewalt ("Annexion"; vgl Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl, § 23 RdNr 37) noch erst recht seine lediglich vorübergehende Besetzung mit kriegerischer Gewalt ("occupatio bellica"; vgl exemplarisch Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Erster Band, Stichwort: "Besetzung, Kriegerische"; Verdross, Völkerrecht, 5. Aufl, Wien 1964, S 462 ff) begründen nämlich im Falle ihrer Völkerrechtswidrigkeit gleichzeitig automatisch auch die Nichtigkeit nachfolgender Hoheitsakte der Besatzungsmacht (so für den Fall der Annexion ausdrücklich BVerfGE 1, 322 ff).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 35/96

    Fremdrentenrecht, Ausschlußklauseln der Ostgebietsverordnung

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Die begrenzte Zielsetzung dieses vorweg in Kraft gesetzten Teils des RRG (vgl BT-Drucks 11/4124, S 218), die Auswirkungen evidenten nationalsozialistischen Unrechts entgegen der bis zum 31. Dezember 1989 maßgeblichen Rechtsauffassung insofern nachträglich und zukunftsgerichtet durch Gleichstellung der begünstigten Personen mit sonstigen Vertriebenen (und vertriebenen Verfolgten) zu kompensieren (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 35/96 in AmtlMittLVA Rheinpr 1997, 440 ff), erfaßt ersichtlich nicht auch die sinnwidrige Gleichstellung nach Reichsrecht zurückgelegter mit vor dessen Inkrafttreten nach polnischem Recht zurückgelegten Beitragszeiten.
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    I) Ausschlaggebend hierfür ist allerdings nicht bereits der Umstand, daß dem Klagebegehren schon durch den Tenor des sozialgerichtlichen Urteils Rechnung getragen wurde und es demgemäß mit der Folge der Verwertung dieses Rechtsmittels an der erforderlichen Beschwer für die Berufung gefehlt hätte (vgl zur entsprechenden Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts BSGE 2, 225 ff).
  • BSG, 29.11.1967 - 1 RA 143/65

    Reichsversicherungsvorschriften - Freie Stadt Danzig - Reichsrechtliche

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Die damit nach Einführung von RVO und AVG zum 1. Januar 1940 allein in Betracht kommende originäre Beitragsentrichtung nach Reichsrecht zu Trägern, die für dessen Durchführung zuständig waren, steht zudem der Annahme durchgreifend entgegen, daß zu berücksichtigende Anwartschaften ihren Rechtsgrund in der Überleitung von bei polnischen Trägern erworbenen Anwartschaften gemäß §§ 20 ff Ostgebiete-VO (§ 17 Abs. 1 Buchst b FRG) oder dem Gesichtspunkt der Rechts- und Vermögensnachfolge (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ostgebiete-VO) haben könnten (vgl BSG in SozR 5050 § 17 Nr. 11, BSGE 10, 118, 121 und 27, 223).
  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 518/68

    Bescheid des Versicherungsträgers - Unrichtige Feststellungen -

    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Die Vorschrift eröffnet nämlich die Möglichkeit, Tatbestandsmerkmale auf Antrag des Versicherten ausnahmsweise im voraus verbindlich (vgl BSGE 32, 110, 112 = SozR Nr. 1 zu § 11 VuVO; BSG in SozR 5745 § 11 Nr. 2) und außerhalb des Verfahrens über die Leistungsfestsetzung feststellen zu lassen, nur insoweit, als nach dem FRG anrechenbare Zeiten betroffen sind.
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
    Sondervorschriften galten lediglich bis zum 31. Dezember 1959 nach dem Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz (FAG) vom 7. August 1953 (BGBl S 848) ua hinsichtlich derjenigen Personen, die - wie die Klägerin - jeweils aufgrund reichsrechtlicher Vorschriften bei der Landesversicherungsanstalt (LVA) Schlesien mit Sitz in Breslau und der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) als nicht mehr bestehenden bzw stillgelegten Trägern der gesetzlichen RV versichert waren (vgl hierzu BT-Drucks III/1109, S,37, 46); für diese erfolgte die erforderliche Neubegründung von Anwartschaften bei bundesdeutschen Versicherungsträgern, die grundsätzlich nur ihren eigenen Versicherten zur Leistung verpflichtet sind (BSGE 9, 67, 72) und sich anderweitig entrichtete Beiträge weder originär noch etwa aufgrund einer generellen "Gesamtrechtsnachfolge" zurechnen lassen müssen (vgl zum Verhältnis RfA/BfA BSGE 4, 91 ff, 93, 95 = SozR Nr. 1 zu § 1 FAG), ausgehend von der dem FAG noch zugrundeliegenden "institutionellen Betrachtungsweise" rechtssystematisch zutreffend zunächst im Rahmen des Fremdrentenrechts (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 FAG).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 3/77

    Leistungsfeststellungsverfahren - Bescheid

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05

    Rentenversicherung

    Die Besatzungsmacht nimmt die Gebietshoheit über ein fremdes Territorium, aber nicht die Personalhoheit über die Einwohner des eroberten Gebiets in Anspruch (BGH, Urteil vom 13.04.1960, - IV ZR 279/50 - BGH, Urteil vom 18.03.1959, - IV ZR 263/58; BSG, Urteil vom 16.12.1997, - 4 RA 63/96 -).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Dieser Ausschluß ist im Rahmen des § 17 Abs. 1 Satz 1 Buchst b FRG aF jedoch nach der ausdrücklichen Bestimmung in dem durch das RRG 1992 angefügten Halbsatz 2 unschädlich (vgl dazu auch BSG SozR 3-5050 § 17 Nr. 3; BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04

    Rentenversicherung

    Die Besatzungsmacht nimmt die Gebietshoheit über ein fremdes Territorium, aber nicht die Personalhoheit über die Einwohner des eroberten Gebiets in Anspruch (BGH, Urteil vom 13.04.1960, - IV ZR 279/50 - BGH, Urteil vom 18.03.1959, - IV ZR 263/58; BSG, Urteil vom 16.12.1997, - 4 RA 63/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Die Besatzungsmacht nimmt die Gebietshoheit über ein fremdes Territorium, aber nicht die Personalhoheit über die Einwohner des eroberten Gebiets in Anspruch (BGH, Urteil vom 13.04.1960, - IV ZR 279/50 - BGH, Urteil vom 18.03.1959, - IV ZR 263/58; BSG, Urteil vom 16.12.1997, - 4 RA 63/96 -).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 12/97 R

    Kein Nachentrichtungsrecht für Verfolgten mit reichsgesetzlichen Beiträgen in den

    Der 4. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1997 (4 RA 63/96, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß während der deutschen Besatzung seit 1940 in Ostoberschlesien für polnische Juden gezahlte Rentenversicherungsbeiträge iS des § 17 Abs. 1 Buchst b FRG (Fassung 1990) an einen deutschen und nicht an einen polnischen Rentenversicherungsträger entrichtet worden sind und daß eine Anwendung dieser Vorschrift auf den genannten Personenkreis weder einfachrechtlich noch verfassungsrechtlich geboten ist.
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 62/97 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 63/96 (zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) bereits entschieden, daß diese Beitragszeiten nicht zu den nach § 17 Abs. 1 Buchst b FRG anzurechnenden Beitragszeiten gehören.
  • SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98

    Rentenversicherung

    Der Anwendbarkeit der RVO steht schließlich nicht entgegen, daß das genannte Gebiet vom Deutschen Reich unter Verletzung der völkerrechtlichen Verbote des Angriffskrieges und der Annektion völkerrechtswidrig unter seine staatliche Gewalt gestellt wurde (vgl. zum Ganzen: Urteile des BSG vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 12/97 R - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 63/96 - ; H, Geplant, aber nicht in Kraft gesetzt: Das Sonderrecht für Juden und Zigeuner in der Sozialversicherung des nationalsozialistischen Deutschland, Zeitschrift für Sozialreform 1991, S 148, 152 f).
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