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   BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93   

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https://dejure.org/1994,28644
BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93 (https://dejure.org/1994,28644)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 (https://dejure.org/1994,28644)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 (https://dejure.org/1994,28644)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 1. September 1988 (4 RA 18/88, veröffentlicht in SozR 2400 § 124 Nr. 6) näher ausgeführt und hält daran auch nach erneuter Überprüfung fest.

    Dabei ist sie nicht nur gegenüber privaten, sondern auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern befugt, die Nachentrichtung der Beiträge durch Verwaltungsakt einzufordern (vgl. Urteile des Senats in SozR 2400 § 124 Nr. 6, SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1 und Die Beiträge 1993, 355 ff.).

    Somit ist auch der Beigeladene zu 2 im Falle des Klägers nicht als Behörde in einem Verwaltungsablauf der Beklagten, sondern "nur" als Dienstherr des Klägers und Zahlungsschuldner der Beklagten tätig geworden (so auch Urteil des Senats in SozR 2400 § 124 Nr. 6).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dem steht das BSG-Urteil vom 25. September 1993 (13 RJ 27/92 in SozR 3-1200 § 14 Nr. 9) nicht entgegen.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dies ist nur möglich, wenn zwischen beiden eine Funktionseinheit in der Weise besteht, daß ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient (BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 1200 § 14 Nr. 13, BSGE 57, 288 = SozR 1200 § 14 Nr. 18, SozR 1300 § 44 Nr. 18, SozR 1200 § 14 Nr. 19, BSGE 58, 283 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20, BSGE 62, 96 [BSG 12.08.1987 - 10 RKg 16/86] = SozR 1200 § 14 Nr. 26, BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28, BSGE 64, 89 [BSG 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87] = SozR 2200 § 545 Nr. 8 sowie BSGE 71, 217 [BSG 29.10.1992 - 10 RKg 24/91] = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8) oder eine Person (z.B. Versichertenältester) einschaltet (SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 und SozR 1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Darüber hinaus halte der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung zum Nachversicherungsfall, zur Rechtsnatur des Nachversicherungsverhältnisses und zu den in dieser zusammengefassten - dreiseitigen - Rechtsbeziehungen fest (Hinweis auf BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6; SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3; BSGE 76, 267 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11; Urteile vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, vom 30.9.1993 - 4 RA 41/92 -, vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 - und vom 30.1.1997 - 4 RA 110/95 - jeweils mwN; Urteil des 5. Senats vom 18.9.1996 - 5/4 RA 77/94 - SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6; ferner Urteil des 13. Senats vom 16.12.1993 - 13/5 RJ 7/90 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13

    Nachversicherung - juristischer Vorbereitungsdienst - Beendigung des

    Die organisatorische Verlagerung von Teilen eines Verwaltungsverfahrens auf eine andere Behörde ist damit grundsätzlich kein entscheidendes Argument gegen die Begründetheit des Anspruchs (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 4 RA 66/93 - juris).

    Ungeachtet dessen, dass der Kläger einerseits schon vom Beigeladenen zu 1. mit seiner Einstellung in das Referendariat auf die Nachversicherung hingewiesen wurde und im Zuge der Nachversicherung nach dem Ende des Referendariats ausführlich mit dem Merkblatt durch den Beigeladenen zu 2. informiert worden ist, scheitert der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hier aber schon deswegen, weil ein Arbeitgeber - gleich ob privat- oder öffentlich-rechtlich organisiert - im Rahmen seiner Mitwirkung bei der Nachversicherung eines Arbeitnehmers bzw. Bediensteten keine Amtshandlungen für den Rentenversicherungsträger vornimmt, sondern in Erfüllung der sich aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis ergebenden arbeits- bzw. dienstrechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung eines ihn treffenden sozialrechtlichen Anspruchs tätig wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 -, juris).

  • SG Wiesbaden, 30.06.2016 - S 22 R 264/15
    Dabei muss unter anderem ein pflichtwidriges Verhalten eines Leistungsträgers, hier die Verletzung einer Beratungs- oder Auskunftspflicht, vorliegen ( Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 - juris Rn. 28).

    Einem Versicherungsträger ist das Verhalten eines anderen zuzurechnen, wenn dieser andere Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist ( Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.1994, 4 RA 66/93 - juris Rn. 31, Schmidt in Kreikebohm , SGB VI, 4. Auflage, § 8 Rn. 52).

  • LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16

    Rentenversicherung

    Einem Versicherungsträger ist das Verhalten eines anderen Leistungsträgers nur dann als eigene Pflichtverletzung zuzurechnen, wenn zwischen beiden eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient oder eine Person einschaltet (BSG Urteil vom 15. Dezember 1994, 4 RA 66/93, Rn. 30, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R, Rn.31).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 2725/17
    Etwaige Beratungsmängel der früheren Arbeitgeberin sind jedoch der Beklagten nicht zuzurechnen, da die Arbeitgeberin keine Amtshandlungen für die Beklagte vorgenommen hat und sich die Beklagte auch nicht der Arbeitgeberin für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgaben bedient hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 - juris Rdnr. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 12 R 801/13 - juris Rdnr. 61).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 2 RJ 3190/02

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente

    Eine Zurechnung ist nur möglich, wenn eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass die Behörde, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet ist, für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgaben sich kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient oder eine Person (z. B. Versichertenältester) einschaltet (BSG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 m.w.N., veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 306/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Nachversicherung,

    Insofern besteht zwischen der Beklagten und dem Beigeladenen ein Über- und Unterordnungsverhältnis, das eine organisatorische Verlagerung von Aufgaben ausschließt (BSG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 05.04.2007 - L 14 R 4041/04

    Anspruch eines verwitweten Ehegatten auf Erstattung von

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Umfassende Beratung - Auswirkungen einer Beitragsentrichtung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1733/07

    Nachversicherung; Wahlrecht; Fristversäumnis; Beweislast; eigene

  • LSG Bayern, 17.02.2005 - L 14 R 32/03

    Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit; Prüfung des Rentenbeginns nach § 99

  • SG Duisburg, 26.05.2015 - S 10 R 55/15

    Anspruch eines für die RWE Deutschland AG tätigen Syndikusanwalts auf Befreiung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2003 - L 1 RA 9/03

    Nachversicherung beim berufsständischen Versorgungswerk; Versäumung der

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