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   BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95   

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BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95 (https://dejure.org/1996,6939)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1996 - 4 RA 84/95 (https://dejure.org/1996,6939)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 (https://dejure.org/1996,6939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert des subjektiven Rechts auf Regelaltersrente - Fürsorgepflicht der Funktionsnachfolger - Aufgabenkreis der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) - Zeiten der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem - Garantie effektiven Rechtsschutzes - Eigentumsgarantie des ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95
    Zum einen wird der Wert des subjektiven Rechts auf Regelaltersrente, dh die Höhe des monatlichen Anspruchs des Versicherten auf die (bereits seit Januar 1992 gewährte) SGB VI-Rente zukunftsgerichtet neu festgesetzt; ferner wird darüber entschieden, ob zusätzlich zur SGB VI-Rente aus Gründen des Zahlbetragsschutzes (Einigungsvertrag Nr. 9 Buchst b Satz 4 oder Satz 5 bzw § 307b Abs. 3 Satz 2 SGB VI) ein Rentenzuschlag zu zahlen ist, der nicht aus dem SGB VI, sondern nur aus der nachgehenden Fürsorgepflicht der Funktionsnachfolger (iS von Art. 13, 14 EV; § 8 Abs. 4 AAÜG) hergeleitet werden kann (BSGE 72, 50, 56); drittens wird geregelt, ob und ggf in welcher Höhe dem Versicherten außerdem ein Nachzahlungsanspruch für Rentenbezugszeiten uU ab 1. Juli 1990 zusteht (dazu schon ua Vorlagebeschluß des Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 33/92, SGb 1995, 37 ff).

    Dieser Anspruch ist darauf gerichtet, daß der Versorgungsträger gesetzmäßig und richtig die Zeiten der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem, die tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen sowie die für den Berechtigten nach der dreistufigen Typik der §§ 6 und 7 AAÜG (dazu schon BSGE 72, 50, 62 ff) maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen feststellt.

    Die Entscheidung über den Höchstbetrag des (Gesamt-)Anspruchs des Klägers gegen den Rentenversicherungsträger auf Altersversorgung (aus SGB VI-Rente, ggf Rentenzuschlag und Nachzahlung) hat jedoch die BfA als Rentenversicherungsträger in dem individuellen Rentenbescheid zu treffen (vgl zur Unzulässigkeit einer Rentenfestsetzung nach § 307b Abs. 1 bis 4 SGB VI durch endgültigen Verwaltungsakt vor Eintritt der Bestandskraft eines sog Entgeltbescheides nach § 8 AAÜG das Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94 und schon BSGE 72, 50, 55 unter Hinweis ua auf BSG SozR 3-1300 § 32 Nrn 2, 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).

    Schließlich ist - gerade zur Gewährleistung effektiven und dh auch möglichst raschen Rechtsschutzes - nicht unzumutbar, daß Versorgungsberechtigte, die nach Feststellung des Versorgungsträgers keine Sondertatbestände des § 6 Abs. 2, 3, 5 und des § 7 Abs. 1 AAÜG erfüllen und keine Einwände gegen die Richtigkeit der vom Versorgungsträger festgestellten Daten haben, ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6 Abs. 1 AAÜG, also die ihnen nach ihrer Ansicht zustehenden Ansprüche gegen den Gesetzgeber auf Einführung zusätzlicher Erhöhungen ihrer Altersversorgung, soweit dies im Rechtsweg überhaupt zulässig ist (vgl dazu BSGE 72, 50, 52), erst beim Streit um einen individuellen Rentenbescheid zur gerichtlichen Prüfung stellen können; denn dann hat der Rentenversicherungsträger zulässigerweise durch abschließenden Verwaltungsakt darüber entschieden, wie hoch der Anspruch auf eine nach dem individuellen Versicherungsverlauf berechnete Rente nach dem SGB VI, wie hoch ggf der Nachzahlungsanspruch für Zeiten ab 1. Juli 1990 und wie hoch ggf der Rentenzuschlag ist, durch den grundsätzlich und in aller Regel (Ausnahmen in § 6 Abs. 2, 3, 5, § 7 und § 10 AAÜG sowie nach § 4 Abs. 4 AAÜG bei Rentenzugängen ab 1. Januar 1994) gesichert wird, daß der vom Kläger repräsentierte Personenkreis nach Bundesrecht wenigstens das als Altersversorgung erhält, was ihm nach dem Recht der früheren DDR insgesamt höchstens zugestanden hätte.

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 95/94

    Höhe des Anspruchs bei Rentenüberleitung - Besonderheiten bei

    Auszug aus BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95
    Sollte dieser während des SG- oder Revisionsverfahrens ergangen sein, ist er jedenfalls nicht Gegenstand des Verfahrens (iS von § 96 des Sozialgerichtsgesetzes ) geworden, das der Kläger gegen die hier angefochtenen Verwaltungsentscheidungen eingeleitet hat (vgl schon Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 20. Oktober 1994 - L 8 An 116/94).

    Die Entscheidung über den Höchstbetrag des (Gesamt-)Anspruchs des Klägers gegen den Rentenversicherungsträger auf Altersversorgung (aus SGB VI-Rente, ggf Rentenzuschlag und Nachzahlung) hat jedoch die BfA als Rentenversicherungsträger in dem individuellen Rentenbescheid zu treffen (vgl zur Unzulässigkeit einer Rentenfestsetzung nach § 307b Abs. 1 bis 4 SGB VI durch endgültigen Verwaltungsakt vor Eintritt der Bestandskraft eines sog Entgeltbescheides nach § 8 AAÜG das Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94 und schon BSGE 72, 50, 55 unter Hinweis ua auf BSG SozR 3-1300 § 32 Nrn 2, 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).

  • LSG Berlin, 20.10.1994 - L 8 An 116/94

    Versorgungsträger; Bescheid; Entgeltbescheid; Streitgegenstand; Rente;

    Auszug aus BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95
    Sollte dieser während des SG- oder Revisionsverfahrens ergangen sein, ist er jedenfalls nicht Gegenstand des Verfahrens (iS von § 96 des Sozialgerichtsgesetzes ) geworden, das der Kläger gegen die hier angefochtenen Verwaltungsentscheidungen eingeleitet hat (vgl schon Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 20. Oktober 1994 - L 8 An 116/94).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95
    Der Senat hat die Beteiligten auf sein Urteil vom 18. Juli 1996 (4 RA 7/95, zur Veröffentlichung vorgesehen) hingewiesen.
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95
    Demgemäß enthält der sog Entgeltbescheid des Versorgungsträgers die og Vorabentscheidungen über Anspruchselemente für die dem Rentenversicherungsträger vorbehaltene Entscheidung über ua die Höhe einer SGB VI-Rente (so schon Teilurteil und Vorlagebeschluß des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 98/94).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 33/92

    Sonderversorgung - Rentenüberleitung

    Auszug aus BSG, 05.12.1996 - 4 RA 84/95
    Zum einen wird der Wert des subjektiven Rechts auf Regelaltersrente, dh die Höhe des monatlichen Anspruchs des Versicherten auf die (bereits seit Januar 1992 gewährte) SGB VI-Rente zukunftsgerichtet neu festgesetzt; ferner wird darüber entschieden, ob zusätzlich zur SGB VI-Rente aus Gründen des Zahlbetragsschutzes (Einigungsvertrag Nr. 9 Buchst b Satz 4 oder Satz 5 bzw § 307b Abs. 3 Satz 2 SGB VI) ein Rentenzuschlag zu zahlen ist, der nicht aus dem SGB VI, sondern nur aus der nachgehenden Fürsorgepflicht der Funktionsnachfolger (iS von Art. 13, 14 EV; § 8 Abs. 4 AAÜG) hergeleitet werden kann (BSGE 72, 50, 56); drittens wird geregelt, ob und ggf in welcher Höhe dem Versicherten außerdem ein Nachzahlungsanspruch für Rentenbezugszeiten uU ab 1. Juli 1990 zusteht (dazu schon ua Vorlagebeschluß des Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 33/92, SGb 1995, 37 ff).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (SozR 3-8570 § 8 Nr. 2, 3; § 1 Nr. 1; Urteile des Senats vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 und 4 RA 94/95, vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94, vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95, vom 4. August 1998 - B 4 RA 74/96 R - und vom 10. November 1998 - B 4 RA 30/98 R) hat allein der Versorgungsträger gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem dem Rentenfeststellungsverfahren vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen besonderen Verwaltungsverfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Festsetzung des Wertes des Rechts auf die SGB VI-Rente durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung sein können.
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 74/96 R

    Überführungsbescheid - AVI - Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage gegen den

    Sie bezieht sich zur Begründung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 -, vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 -).

    Die Rechtsfrage, ob derartige Angaben des Versorgungsträgers Bindungswirkung gegenüber dem Versicherten und/oder dem Rentenversicherungsträger entfalten, wurde erst mit Urteil des Senats vom 18. Juli 1996 (aaO) revisionsgerichtlich beantwortet und eine solche Bindungswirkung verneint (nunmehr stRspr des Senats, vgl ua Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 - sowie vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 und 4 RA 94/95 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2003 - L 1 RA 260/02

    Zugrundelegung höherer Arbeitsentgelte und Berücksichtigung weiterer Beiträge;

    Diese Zuordnung der materiell-rechtlichen Aufgaben auf die beiden unterschiedlichen Behörden ergibt sich aus dem Gesetz und ist auch von der Rechtsprechung des BSG bereits mehrfach bestätigt worden (gleichgelagerter Fall: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R - rechtskräftig; fortgeführt in: BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002, B 4 RA 22/02 R; ebenso schon: BSG, Urteil vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570, § 8 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 80/95; BSG, Urteile vom 5. Dezember 1996, 4 RA 84/95 und 94/95; BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 107/00 R; desgleichen der erkennende Senat: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 276/01; Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 32/01).

    Diese hat der Rentenversicherungsträger selbst festzustellen und anzuwenden (zum Ganzen siehe nochmals den gleichgelagerter Fall: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R - rechtskräftig; fortgeführt in: BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002, B 4 RA 22/02 R; ebenso schon: BSG, Urteil vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570, § 8 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 80/95; BSG, Urteile vom 5. Dezember 1996, 4 RA 84/95 und 94/95; BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 107/00 R; desgleichen der erkennende Senat: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 276/01; Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 32/01).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R

    Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische

    Ob demgegenüber fiktive Pflichtbeitragszeiten wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes ) zu berücksichtigen sind, ist im vorliegenden Zusammenhang schon deshalb nicht zu entscheiden, weil hierüber zunächst und bindend der zuständige Versorgungsträger befinden müßte (vgl Entscheidungen des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94 - vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 -, D-spezial 1997, Nr. 9, 8 = ZfS 1997, 50 f; vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 -, SGb 1997, 162 = ZAP-Ost EN-Nr. 23/97 = D-spezial 1997, Nr. 11, 8 und - 4 RA 94/95 -).
  • LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 9/99

    Zugrundelegung einer anteilig gekürzte Beitragsbemessungsgrenze bei der

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 05.12.1996 (Az. 4 RA 84/95) wurde weiter ausgeführt, dass die Werte der Anlage 3 im Gegensatz zu den anderen, sich nach Anwendung von § 6 AAÜG ergebenden Daten, rein rentenrechtliche Vorschriften seien.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.1996 Az. 4 RA 7/95, Urteil vom 05.12.1996, Az. 4 RA 84/95, Urteil vom 04.08.1998, Az. B 4 RA 74/96 R) ist für die Prüfung der Begrenzung der Arbeitsentgelte nach § 6 Abs. 1 S. 1 AAÜG der Rentenversicherungsträger bei der Rentengewährung zuständig.

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 30/98 R

    Entgeltbescheid - Zulässigkeit und Zeitpunkt der Einlegung der Anfechtungsklage

    Die zugleich prozeß- und materiell-rechtliche Rechtsfrage (qualifizierte Prozeßvoraussetzung), ob derartige Angaben des Versorgungsträgers Bindungswirkung gegenüber dem Versicherten und/oder dem Rentenversicherungsträger entfalten, wurde erst mit Urteil des Senats vom 18. Juli 1996 (BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2) revisionsgerichtlich beantwortet und eine solche Bindungswirkung verneint (nunmehr stRspr des Senats, vgl ua Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 - sowie vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 und 4 RA 94/95).
  • LSG Brandenburg, 18.04.2002 - L 1 RA 90/00
    Die Begrenzung des zunächst vom Versorgungsträger ermittelten Arbeitsentgeltes oder Arbeitseinkommens auf die Werte der Anlage 3 ist vom Rentenversicherungsträger vorzunehmen (BSG, Urteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 95/94; Urteil vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95; Urteil vom 05. Dezember 1996, 4 RA 84/95).
  • LSG Berlin, 14.01.2003 - L 16 RA 41/02

    Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Meister der volkseigenen Industrie für

    Soweit der Kläger nach dieser Rechtsprechung des BSG (vgl. auch Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 - vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 94/95 sowie 4 RA 84/95 - und vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R - nicht veröffentlicht) mit seinen Einwendungen auf das Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger zu verweisen ist, liegt darin kein Verfassungsverstoß.
  • LSG Brandenburg, 15.04.2003 - L 2 RA 194/01

    Feststellung bestimmter Zeiten als weitere Zeiten der Zugehörigkeit zu einem

    Dies folgt schon aus der Rechtsprechung des BSG zum Verhältnis des sogenannten Entgeltbescheides zum Rentenbescheid (Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95, abgedruckt in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; Urteile vom 05. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 und 4 RA 94/95).
  • LSG Brandenburg, 11.11.1999 - L 2 RA 160/95
    Die Begrenzung des zunächst vom Versorgungsträger ermittelten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens auf die Werte der Anlage 3 ist vom Rentenversicherungsträger vorzunehmen (BSG, Urteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 95/94; Urteil vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95; Urteil vom 05. Dezember 1996, 4 RA 84/95).
  • LSG Berlin, 27.02.1997 - L 8 An 52/96

    Daten; Arbeitsentgelt; Arbeitseinkommen; Entgeltbescheid; Versorgungsträger;

  • BSG, 29.12.2006 - B 4 RS 7/06 B
  • LSG Brandenburg, 15.10.1998 - L 2 RA 80/98

    Auslegung von "tatsächlich erzielten Arbeitsentgelten" bei Antrag auf

  • SG Halle, 22.01.1997 - S 4 An 262/96
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