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   BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90   

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https://dejure.org/1991,8732
BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90 (https://dejure.org/1991,8732)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1991 - 4 RA 87/90 (https://dejure.org/1991,8732)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1991 - 4 RA 87/90 (https://dejure.org/1991,8732)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.02.1977 - 11 RA 154/75

    Anrechnung von Ersatzzeiten - Voraussetzungen - Halbbelegung - Aufnahme einer

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Die dem entgegenstehende Entscheidung des BSG vom 3. Februar 1977 - 11 RA 154/75 (SozR 2200 § 1251 Nr. 30) überzeuge nicht.

    Der 11. Senat des BSG hat hierzu im Urteil vom 3. Februar 1977 (BSGE 43, 178 = SozR 2200 § 1251 Nr. 30) unter Würdigung von Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte von § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst c AVG und von Art. 2 § 54a AnVNG entschieden: Die Anrechnung von Ersatzzeiten aufgrund von § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst c AVG hängt außer von der dort verlangten Halbbelegung (Voraussetzung 2) auch davon ab, daß nach Ablauf der Dreijahresfrist eine (nicht nur an sich, sondern) im konkreten Falle versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen und ein Pflichtbeitrag hierfür tatsächlich entrichtet worden ist; ferner ist das letztgenannte Erfordernis nicht erfüllt, wenn der Versicherte nur freiwillige Beiträge entrichtet hat, auch wenn diese gemäß Art. 2 § 54a AnVNG "bei Anwendung des § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst c" AVG Pflichtbeiträgen gleichstehen.

    Der erkennende Senat hat sich der Entscheidung des 11. Senats (BSGE 43, 178) unter ergänzender Begründung angeschlossen (Urteil vom 27. Juni 1991 - 4/1 RA 43/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 04.05.1976 - 1 RA 71/75

    Ersatzzeit - Anerkennung - Beitragserstattung

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    In einem von ihm gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit verpflichtete das Bundessozialgericht (BSG) die Beklagte durch Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 RA 71/75 (SozR 2200 § 1251 Nr. 22), die Zeit des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft vom 16. März 1944 bis zum 20. April 1947 als Ersatzzeit anzuerkennen.

    In ihnen hat die Beklagte - hinsichtlich der Zeit vom 16. März 1944 bis zum 20. April 1947 in Ausführung des Urteils des BSG vom 4. Mai 1976 - 1 RA 71/75 - die Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeit vorgemerkt.

    Ein Anspruch auf Anrechnung als Ersatzzeit kann auch nicht, wovon das LSG ebenfalls auszugehen scheint, auf die Entscheidung des BSG vom 4. Mai 1976 - aaO - gestützt werden.

  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90

    Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Dem so entwickelten Vormerkungsanspruch entspricht nunmehr § 104 Abs. 3 AVG in der ab 1. Januar 1987 geltenden Fassung, durch den die Tatbestandsvormerkung im Versicherungsverlauf gesetzlich geregelt worden ist (s dazu Urteil des Senats vom 21. März 1991 - 4/1 RA 35/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Die Vormerkung dieser Zeiten als Ersatzzeit beruhte auf dem richterrechtlich entwickelten allgemeinen Vormerkungsanspruch, der dem Versicherten zustehen konnte, wenn die Berücksichtigung von Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf abgelehnt worden war und er ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtsnatur der streitigen Zeiten hatte (vgl zB BSGE 31, 226 = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 42, 159 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24; BSGE 49, 258 = SozR aaO Nr. 75).
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Die Vormerkung dieser Zeiten als Ersatzzeit beruhte auf dem richterrechtlich entwickelten allgemeinen Vormerkungsanspruch, der dem Versicherten zustehen konnte, wenn die Berücksichtigung von Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf abgelehnt worden war und er ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtsnatur der streitigen Zeiten hatte (vgl zB BSGE 31, 226 = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 42, 159 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24; BSGE 49, 258 = SozR aaO Nr. 75).
  • BSG, 27.06.1991 - 1 RA 43/89

    Vorversicherung für die Anrechnung von Ersatzzeiten

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Der erkennende Senat hat sich der Entscheidung des 11. Senats (BSGE 43, 178) unter ergänzender Begründung angeschlossen (Urteil vom 27. Juni 1991 - 4/1 RA 43/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Die Vormerkung dieser Zeiten als Ersatzzeit beruhte auf dem richterrechtlich entwickelten allgemeinen Vormerkungsanspruch, der dem Versicherten zustehen konnte, wenn die Berücksichtigung von Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf abgelehnt worden war und er ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtsnatur der streitigen Zeiten hatte (vgl zB BSGE 31, 226 = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 42, 159 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24; BSGE 49, 258 = SozR aaO Nr. 75).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 157/80

    Richtigkeit eines Versicherungsverlaufs; Feststellungsklage; Vollständigkeit

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Die Vormerkung sollte nur "beweissichernd" das berechtigte Interesse des Versicherten daran durchsetzen, daß die Tatsachen, die in einem Leistungsfall möglicherweise von Bedeutung sein können, vollständig und richtig festgestellt werden (BSG SozR 1500 § 55 Nr. 19; SozR 2280 § 17 Nr. 4; SozR 2200 § 1251 Nr. 127).
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 69/86

    Vormerkung einer Ersatzzeit - Arbeitslosigkeit - Vertreibung - Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
    Die Vormerkung sollte nur "beweissichernd" das berechtigte Interesse des Versicherten daran durchsetzen, daß die Tatsachen, die in einem Leistungsfall möglicherweise von Bedeutung sein können, vollständig und richtig festgestellt werden (BSG SozR 1500 § 55 Nr. 19; SozR 2280 § 17 Nr. 4; SozR 2200 § 1251 Nr. 127).
  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten kann dagegen erst bei Eintritt des Versicherungsfalles entschieden werden (§ 104 Abs. 3 AVG in der ab 1. Januar 1987 geltenden Fassung; Urteile des Senats vom 29. August 1991 - 4 RA 87/90 und vom 21. März 1991 - 4/1 RA 35/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - jeweils mwN).
  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 6 R 728/07

    Altersrente für langjährig Versicherte; 36 Monate mit Zeiten beruflicher

    Selbst wenn ein Vormerkungsbescheid ergangen sein sollte, war jedoch auch nach den richterrechtlichen Grundsätzen der Anspruch auf Vormerkung von Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf nicht auf eine Entscheidung über reine Rechtsfragen zu Renten- berechnungsfaktoren, das heißt über Art und Umfang der Berücksichtigung (Anrechnung und Bewertung) in einem künftigen, noch ungewissen Leistungsfall gerichtet (BSG, Urteil vom 29.8.1991, Az.: 4 RA 87/90).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 14 RA 32/01

    Rentenversicherung

    Über die nach anderen Normen zu bestimmende Anrechenbarkeit dieser Zeiten sei damit nicht zugleich befunden (BSG 29.08.1991, 4 RA 87/90, ZfS 1992, S. 113).
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