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   OLG Hamm, 20.06.2018 - III-4 RBs 163/18   

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https://dejure.org/2018,19841
OLG Hamm, 20.06.2018 - III-4 RBs 163/18 (https://dejure.org/2018,19841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2018 - III-4 RBs 163/18 (https://dejure.org/2018,19841)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - III-4 RBs 163/18 (https://dejure.org/2018,19841)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Gehörsverletzung durch Nichtüberlassung von Messreihe und Lebensakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verstoß gegen Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Nichtheranziehung von Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Rohmessdaten - Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18
    Denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; OLG Hamm, NZV 2008, 417; NZV 2006, 217).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss, wobei eine Verletzung dieses Grundsatzes nur in Betracht kommt, wenn das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 217).

    Die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts - hier des § 77 Abs. 2 OWiG - ist dabei vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 217), womit in der Anwendung des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG durch das erkennende Gericht keine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Versagung des rechtlichen Gehörs vorliegt, solange die Ablehnung des Beweisantrages nicht als willkürlich angesehen werden muss und das Gericht seine Amtsaufklärungspflicht nicht verletzt hat.

  • OLG Bamberg, 05.09.2016 - 3 Ss OWi 1050/16

    Kein Gehörsverstoß allein wegen Verweigerung der Rohmessdaten; keine

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18
    Zu ergänzen ist, dass der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör im Rahmen eines gerichtlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens nicht dadurch verletzt wird, dass ihm die Rohmessdaten, die sich - wie hier - nicht in der Verfahrensakte, sondern bei der Verwaltungsbehörde befinden, nicht überlassen werden (vgl. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16, und vom 04.04.2016, Az. 3 Ss OWi 1444/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2015, Az. IV-2 RBs 63/15).

    Letztlich vermochte der Senat über die Sache zu entscheiden, ohne vorab die Sache - wie vom Verteidiger angeregt - dem Bundesgerichtshof gemäß § 121 GVG vorzulegen, da die Frage einer Gehörsverletzung bereits geklärt ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18
    Denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; OLG Hamm, NZV 2008, 417; NZV 2006, 217).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18
    Zu ergänzen ist, dass der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör im Rahmen eines gerichtlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens nicht dadurch verletzt wird, dass ihm die Rohmessdaten, die sich - wie hier - nicht in der Verfahrensakte, sondern bei der Verwaltungsbehörde befinden, nicht überlassen werden (vgl. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16, und vom 04.04.2016, Az. 3 Ss OWi 1444/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2015, Az. IV-2 RBs 63/15).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18
    Zu ergänzen ist, dass der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör im Rahmen eines gerichtlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens nicht dadurch verletzt wird, dass ihm die Rohmessdaten, die sich - wie hier - nicht in der Verfahrensakte, sondern bei der Verwaltungsbehörde befinden, nicht überlassen werden (vgl. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16, und vom 04.04.2016, Az. 3 Ss OWi 1444/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2015, Az. IV-2 RBs 63/15).
  • AG St. Ingbert, 08.08.2019 - 23 OWi 1845/19

    Verwertung eines im standardisierten Messverfahren ermittelten

    Demgegenüber wird von Oberlandesgerichten mit beachtlichen Gründen eine andere Auffassung vertreten (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018, 3 Ss OWi 626/18, OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2018, III-4 RBs 163/18, OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018, 1 OWi 6 SsBs 19/18, OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2018, 2 Ss OWi 197/18).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2018 - 1 Ss OWi 108/18

    Gebot des rechtlichen Gehörs beinhaltet nicht Beiziehung von Messdatei und

    Denn wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Juni 2016 (1 Ss (OWI) 59/16 nicht veröffentlicht) ausgeführt hat und auch weitere Oberlandesgerichte entsprechend entschieden haben, verletzt ein in der Hauptverhandlung durch Beschluss abschlägig beschiedener Antrag auf Herausgabe einer Messdatei sowie der Messschlüssel den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör nicht ( OLG Bamberg, Beschluss vom 24.August 2017, 3 Ss (OWI) 1162/17 , OLG Hamm, Beschluss vom 19.Juni 2018, 4 RBs 163/18 ).
  • LG Dortmund, 29.11.2019 - 53 Qs 72/19

    Akteneinsichtsrecht im Bußgeldverfahren umfasst Datensätze der kompletten

    Zwar wird durch die Ablehnung der Überlassung der gesamten Messdaten nicht der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt, wenn sich diese Rohmessdaten- wie vorliegend - nicht in der Verfahrensakte, sondern nur bei der Verwaltungsbehörde befinden (vgl. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16, und vom 04.04.2016, Az. 3 Ss OWi 1444/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2015, Az. IV-2 RBs 63/15; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2018, Az. 4 RBs 163/18).
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