Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.08.2021 - III-4 RBs 217/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse, Aufklärung, Vorsatz
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Annahme des Übersehens von Verkehrszeichen - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 3 Abs. 4a ; OWiG § 10 ; OWiG § 17
Wahrnehmung von Verkehrszeichen; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse - rechtsportal.de
BKatV § 3 Abs. 4a ; OWiG § 10 ; OWiG § 17
Wahrnehmung von Verkehrszeichen; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verkehrszeichen übersehen - Berücksichtigung nur bei Geltendmachung oder sonstiger Anhaltspunkte
Verfahrensgang
- AG Münster - 20 OWi 112/21
- OLG Hamm, 12.08.2021 - III-4 RBs 217/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 27.12.2018 - 4 RBs 374/18
Geschwindigkeitsverstoß; Vorsatz
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2021 - 4 RBs 217/21
Die Möglichkeit, dass der Betroffene das die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit anordnende Verkehrszeichen übersehen hat, brauchen sie nur dann in Rechnung zu stellen, wenn der Betroffene sich darauf beruft oder sich hierfür sonstige Anhaltspunkte ergeben (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - III-4 RBs 374/18 - juris m.w.N.). - OLG Braunschweig, 20.10.2015 - 1 Ss OWi 156/15
Bußgeldverfahren; Regelgeldbuße; Vorsatz; Bußgeldsache; Bußgeldkatalog
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2021 - 4 RBs 217/21
Denn die Bußgeldkatalogverordnung enthält gem. § 3 Abs. 4 a BKatV eine generelle Regelung für die Bemessung der Bußgelder im Falle vorsätzlichen Handelns; auch insoweit geht der Verordnungsgeber von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen aus (OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.10.2015 - 1 Ss (OWi) 156/15 - juris m. zahlr. - OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2021 - 4 RBs 217/21
Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass das Amtsgericht bei Nichtanwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung durch erfolglose Befragung des Verteidigers eine weitere Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse versucht hatte (vgl. insoweit: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v.11.06.2019 - (2 B) 53 Ss-OWi 132/19 (95/19) -juris).
- OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22
Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021
Letzteres spricht dafür, dass das Gericht sich um weitere Aufklärung bemüht hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2021 - III - 4 RBs 217/21 -). - BayObLG, 10.07.2023 - 201 ObOWi 621/23
Grundsätzliche Bindung der Tatgerichte an die von der BKatV vorgesehene …
Dies gilt auch dann, wenn, wie hier, auf den für eine vorsätzliche Begehungsweise nach § 3 Abs. 4a BKatV vorgesehenen Regelsatz erkannt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2021 - 4 RBs 217/21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17, jew. bei juris).