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   OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12   

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https://dejure.org/2012,97447
OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12 (https://dejure.org/2012,97447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2012 - 4 RBs 291/12 (https://dejure.org/2012,97447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2012 - 4 RBs 291/12 (https://dejure.org/2012,97447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Geltendmachung eines Verfahrensfehlers bzgl. einer im Bußgeldbescheid unterbliebenen Angabe der Fahrtrichtung des Fahrzeugs des Betroffenen im Zeitpunkt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdinghausen - 19 OWi 98/12
  • OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03

    Bußgeldbescheid; Abgrenzungsfunktion; Informationsfunktuion; Unterscheidbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12
    Diese liegen vor, wenn der Bußgeldbescheid seiner Abgrenzungs- und Informationsfunktion nicht mehr gerecht werden kann, weil die Tatidentität nicht mehr feststeht und deshalb Verwechslungsgefahr mit anderen zur angegebenen Zeit am bezeichneten Ort verübten Ordnungswidrigkeiten besteht (zu vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.1970 - 4 StR 190/70 - OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03 -).

    Solche Mängel berühren die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids jedoch nicht (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03 -).

  • OLG Karlsruhe, 11.10.1989 - 2 Ss 173/89
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12
    Eine Verwechslungsgefahr mit anderen am bezeichneten Ort verübten Ordnungswidrigkeiten kann durch die genaue Angabe der Uhrzeit ausgeschlossen werden (zu vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.1989 - (1) 2 Ss 173/89 -), auch wenn der Betroffene die B ##, Höhe "L" in Y innerhalb eines kurzen Zeitraums in beide Fahrtrichtungen befahren haben sollte.
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12
    Diese liegen vor, wenn der Bußgeldbescheid seiner Abgrenzungs- und Informationsfunktion nicht mehr gerecht werden kann, weil die Tatidentität nicht mehr feststeht und deshalb Verwechslungsgefahr mit anderen zur angegebenen Zeit am bezeichneten Ort verübten Ordnungswidrigkeiten besteht (zu vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.1970 - 4 StR 190/70 - OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03 -).
  • AG Lüdinghausen, 16.03.2015 - 19 OWi 26/15

    Verfahrenshindernis; Bußgeldbescheid; unrichtige Bezeichnung der Fahrtrichtung

    Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die Fahrtrichtungsangabe im Bußgeldbescheid nicht nötig ist zur Tatkonkretisierung, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.11.2012 -III - 4 RBs 291/12.
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