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   OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17   

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https://dejure.org/2017,39172
OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17 (https://dejure.org/2017,39172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2017 - 4 RBs 349/17 (https://dejure.org/2017,39172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2017 - 4 RBs 349/17 (https://dejure.org/2017,39172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Entlassung von Zeugen

  • Burhoff online

    Letztes Wort, Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, Entlassung eines Zeugen,

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Letztes Wort, Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, Enlassung eines Zeugen, Schlussvorträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen nach dem Abhalten der Schlussvorträge ist kein Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Letztes Wort: Entlassung von Zeugen = Wiedereintritt in Beweisaufnahme?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Letztes Wort und Plädoyer nochmals nach Zeugenentlassung? Nein!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 258
    Letztes Wort; Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Enlassung eines Zeugen; Schlussvorträge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 258
    Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen nach dem Abhalten der Schlussvorträge ist kein Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

Verfahrensgang

  • AG Paderborn - 76 OWi 318/15
  • OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 268/09

    Entscheidung über die Vereidigung von Zeugen als wesentliche Förmlichkeit (keine

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17
    Mit einer Entlassungsverfügung wird dann lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der Vorsitzende keinen Anlass gesehen hat, vom regelmäßigen Verfahrensgang abzuweichen (BGHSt 50, 282, 283; BGH, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 StR 268/09).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05

    Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17
    Mit einer Entlassungsverfügung wird dann lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der Vorsitzende keinen Anlass gesehen hat, vom regelmäßigen Verfahrensgang abzuweichen (BGHSt 50, 282, 283; BGH, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 StR 268/09).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17
    Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fort-zufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH, Urt. v. 27.02.2004 - 2 StR 146/03 -, juris).
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