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   OLG Hamm, 20.12.2018 - 4 RBs 387/18   

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https://dejure.org/2018,46763
OLG Hamm, 20.12.2018 - 4 RBs 387/18 (https://dejure.org/2018,46763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2018 - 4 RBs 387/18 (https://dejure.org/2018,46763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 4 RBs 387/18 (https://dejure.org/2018,46763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Beschlussverfahren: Beschwerdegericht kann Kenntnis vom Akteninhalt nehmen, nicht aber Beweise würdigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 72
    Beschlussverfahren; fehlende Beweiswürdigung; Rückgriff auf Akteninhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdinghausen - 19 OWi 103/17
  • OLG Hamm, 20.12.2018 - 4 RBs 387/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 4 RBs 320/15

    13.200 Euro Geldbuße für das Einschmuggeln von Bargeld

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2018 - 4 RBs 387/18
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend einen Beschluss nach § 72 OWiG dem Rechtsbeschwerdegericht in gewissem Umfang die Kenntnisnahme des Akteninhalts möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 05.01.2016 - III - 4 RBs 320/15 - juris; Seitz/Bauer a.a.O. Rdn. 79 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2018 - 4 RBs 387/18
    Eine fehlende Beweiswürdigung führt bei einem solchen auf die Sachrüge hin zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung (BGH NStZ-RR 1999, 45).
  • BayObLG, 09.03.2021 - 201 ObOWi 161/21

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussgründe nach § 72 OWiG

    Die Beschlussgründe müssen daher zu den entscheidungserheblichen Vorgängen und Umständen Feststellungen sowie eine Beweiswürdigung enthalten, aus der sich die durchgeführten Beweiserhebungen, deren Ergebnis und deren Beurteilung durch das Tatgericht ergeben; bloße Verweisungen auf den Akteninhalt genügen insoweit nicht (st.Rspr.; u.a Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 25.09.2019 - 202 ObOWi 1845/19 bei juris; KG, Beschluss vom 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18 - 122 Ss 146/18 bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2018 - 4 RBs 387/18 = BeckRS 2018, 36213 und OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 Ss OWi 1359/18 = OLGSt OWiG § 72 Nr. 9).

    Wollte man auf das Erfordernis einer Beweiswürdigung des Tatrichters völlig verzichten, weil das Rechtsbeschwerdegericht sich selbst aus den Akten eine Überzeugung bezüglich der Richtigkeit der Feststellungen verschaffen konnte, so würde dies dazu führen, dass die Rechtsbeschwerdeinstanz entgegen § 79 Abs. 3 OWiG von einer Rechtsüberprüfungsinstanz zu einer Berufungsinstanz würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2018 - 4 RBs 387/18 = BeckRS 2018, 36213).

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