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   OLG Hamm, 11.04.2016 - III-4 RBs 74/16   

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https://dejure.org/2016,8494
OLG Hamm, 11.04.2016 - III-4 RBs 74/16 (https://dejure.org/2016,8494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2016 - III-4 RBs 74/16 (https://dejure.org/2016,8494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2016 - III-4 RBs 74/16 (https://dejure.org/2016,8494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beweiswürdigung im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich der Fahreridentifizierung auf der Grundlage eines Lichtbilds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder zur rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken aufzustellen oder zu festigen (OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 3).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, die mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden muss, liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder zur rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken aufzustellen oder zu festigen (OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 3).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, die mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden muss, liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Durch die Bezugnahme, welche deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden muss, wird das Lichtbild zum Bestandteil der Urteilsgründe und das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Möglichkeit, das Lichtbild aus eigener Anschauung zu würdigen und zu beurteilen, ob es als Grundlage einer Identifizierung generell tauglich ist (BGH NJW 1996, 1420 m. w. N.).

    Eine Überprüfung der tatrichterlichen Überzeugung ist dem Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich untersagt (BGH NJW 1996, 1420; NJW 1979, 2318).

  • OLG Bremen, 28.10.2010 - 2 SsBs 70/10

    Zur Rechtmäßigkeit der verdachtsabhängigen Abstandsmessung mit VKS 3.0 und zu den

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Bei der Anwendung eines standardisierten Messverfahrens reicht es grundsätzlich aus, dass im Urteil das angewendete Messverfahren und das Messergebnis mitgeteilt wird (vgl. OLG Bremen DAR 2011, 35; OLG Dresden DAR 2005, 637; NStZ-RR 2005, 117).

    Auch die früheren Softwareversionen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisierte Messverfahren bewertet worden (vgl. OLG Bremen DAR 2011, 35; OLG Dresden DAR 2005, 637).

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Bei der Anwendung eines standardisierten Messverfahrens reicht es grundsätzlich aus, dass im Urteil das angewendete Messverfahren und das Messergebnis mitgeteilt wird (vgl. OLG Bremen DAR 2011, 35; OLG Dresden DAR 2005, 637; NStZ-RR 2005, 117).

    Auch die früheren Softwareversionen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisierte Messverfahren bewertet worden (vgl. OLG Bremen DAR 2011, 35; OLG Dresden DAR 2005, 637).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Eine Überprüfung der tatrichterlichen Überzeugung ist dem Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich untersagt (BGH NJW 1996, 1420; NJW 1979, 2318).
  • AG Castrop-Rauxel, 22.01.2016 - 6 OWi 200/15

    Bußgeldverfahren - Absehen von einem Fahrverbot - Gründe

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Dabei weist der Senat ergänzend darauf hin, dass eine Abstandsmessung mit dem Verkehrs-Kontroll-System Typ VKS 3.0 (Auswerteprogramm Softwareversion VKS 3.2 3D) des Herstellers Vidit Systems GmbH von den erstinstanzlichen Gerichten bereits mehrfach als standardisiertes Messverfahren bewertet worden ist (vgl. AG Castrop-Rauxel, Urteil vom 22.01.2016, Az. 6 OWi - 265 Js 2202/15 - 200/15; AG Groß-Gerau, Urteil vom 03.06.2013, Az. 30 OWi - 8000 Js 15439/13).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, die mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden muss, liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).
  • OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11

    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).
  • AG Groß-Gerau, 03.06.2013 - 30 OWi 8000 Js 15439/13
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16
    Dabei weist der Senat ergänzend darauf hin, dass eine Abstandsmessung mit dem Verkehrs-Kontroll-System Typ VKS 3.0 (Auswerteprogramm Softwareversion VKS 3.2 3D) des Herstellers Vidit Systems GmbH von den erstinstanzlichen Gerichten bereits mehrfach als standardisiertes Messverfahren bewertet worden ist (vgl. AG Castrop-Rauxel, Urteil vom 22.01.2016, Az. 6 OWi - 265 Js 2202/15 - 200/15; AG Groß-Gerau, Urteil vom 03.06.2013, Az. 30 OWi - 8000 Js 15439/13).
  • OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ss OWi 856/92

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Lückenhafte Urteilsbegründung; Unzulängliche

  • OLG Dresden, 03.01.2005 - Ss OWi 629/04

    Atemalkohol

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