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   BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88   

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https://dejure.org/1989,2724
BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88 (https://dejure.org/1989,2724)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1989 - 4 REg 4/88 (https://dejure.org/1989,2724)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 (https://dejure.org/1989,2724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorübergehende Dienstleistung - Entsendungsarbeitgeber - Erziehungsgeld - Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entsendung iS. von § 1 Abs. 2 BErzGG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BKGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 159
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.11.1961 - 1 RA 176/58
    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    Daß diese an eine "Entsendung" zu stellenden Anforderungen hier zutreffen, ergeben bereits die unbestrittenen und ihrem Inhalt nach unbedenklichen Feststellungen des LSG sowie obige Erörterungen, so daß es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen bedarf (vgl zB BSGE 15, 197, 203).
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 4/73

    Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    Ob wegen des Kriteriums der nur vorübergehenden Dienstleistung eine zeitliche Höchstgrenze zu setzen ist, braucht für den vorliegenden Rechtsstreit nicht geklärt zu werden; denn schon nach der bisherigen Rechtsprechung ist jedenfalls eine Auslandsbeschäftigung von zwei Jahren noch als vorübergehende Dienstleistung zu werten (BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7 S 13; vgl ferner BSGE 40, 57 f).
  • BSG, 12.07.1988 - 11a REg 4/87

    Anspruch auf Erziehungsgeld - Nato-Truppenstatut - Angehöriger der Rheinarmee -

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    Anders ausgedrückt, der Sicherung des Zwecks des BErzGG - nämlich einem Elternteil zu ermöglichen oder zu erleichtern, sich in der für die spätere Entwicklung entscheidenden ersten Lebensphase eines Kindes vorrangig dessen Betreuung und Erziehung zu widmen, sowie durch Erziehungsgeld die Erziehungsleistung der Familie anzuerkennen (vgl BT-Drucks 10/3792 S 13 und hierzu Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - 4/11a REg 4/87 - S 9) - wird der Vorrang vor der Wahrung des Territorialitätsprinzips eingeräumt.
  • BSG, 14.01.1987 - 10 RKg 20/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld - Verbindlichkeit einer

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    Mit diesem Ergebnis weicht der erkennende Senat nicht entscheidungserheblich von anderen Urteilen ab, insbesondere auch nicht vom Urteil des 10. Senats vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85 (SozR 5870 § 1 Nr. 11), wo es heißt, für § 4 Abs. 1 SGB 4 und § 2 Nr. 2a BKGG werde vorausgesetzt, daß für die Einbeziehung einer Auslandsbeschäftigung in das deutsche Sozialversicherungs- und Kindergeldsystem ein im Inland begonnenes und durch die vorübergehende Entsendung ins Ausland in seinem Kern nicht berührtes Beschäftigungsverhältnis gefordert werde, das im Inland fortgesetzt werden solle.
  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 39/85

    Zu den Voraussetzungen des Einfrierens einer Leistung nach Paragraph 48 Abs 3 SGB

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    So steht fest, daß die S. AG in München (als im Inland ansässiger Arbeitgeber) den Ehemann der Klägerin nach Dänemark "versetzt" (also entsandt) hat, daß das Arbeitsverhältnis während der Entsendung "geruht" hat, also - wie das LSG sinngemäß in Auslegung einer nicht typischen Willenserklärung (vgl hierzu ua BSG SozR 1500 § 163 Nr. 2 und SozR 1300 § 48 Nr. 33 S 105 mwN, wonach das Revisionsgericht insoweit nur die Verletzung von Verfahrensvorschriften, insbesondere von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen prüfen darf) ausführt - nur in Teilbereichen suspendiert gewesen ist, daß der Ehemann der Klägerin wegen seiner Fachkenntnisse hat bereit sein müssen, für die von vornherein auf zwei Jahre befristete Zeit nach Dänemark zum Tochterunternehmen der S. AG zu gehen, sowie daß er "programmgemäß" in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt ist und eine Aufgabe bei der S. AG in Braunschweig übernommen hat.
  • BSG, 28.02.1980 - 8b RKg 6/79

    Anspruch auf Kindergeld während Tätigkeit in Liberia - Tätigkeit für

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    Sein Arbeitsverhältnis zu "S. Dänemark" begründe keine Rechtsbeziehung zur im Inland ansässigen Muttergesellschaft (Hinweis auf BSG vom 28. Februar 1980 - 8b RKg 6/79 - in SozR 5870 § 1 BKGG Nr. 7).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 16/75

    Unfallversicherungsschutz - Umstellung der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88
    Danach erfordert die "Entsendung" von einem inländischen Arbeitgeber in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, daß sich der Arbeitnehmer von seinem Beschäftigungsort in der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Staat begibt, was grundsätzlich voraussetzt, daß er für den Arbeitgeber bereits im Inland gearbeitet hat (vgl BSG SozR 2100 § 4 Nr. 3; SozR 2200 § 625 Nr. 3; SozR 5870 § 1 Nr. 9).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Durch das in SozR 7833 § 1 Nr. 6 veröffentlichte Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 - wird die hier vertretene Auslegung des § 4 Abs. 1 SGB IV noch zusätzlich dadurch unterstützt, daß der 4. Senat des BSG zu dem genannten Ergebnis kommt, obwohl - wie er hervorhebt - in § 1 Abs. 1 Nr. 2a BKGG der in § 4 Abs. 1 SGB IV enthaltene Passus "im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses" fehlt.
  • FG Düsseldorf, 25.02.1999 - 10 K 508/97

    Kindergeld; Vorübergehende Tätigkeit im Inland; Entsendung; Ausländer - Kein

    b) Von dieser Rechtsprechung hat sich der 4. Senat des BSG in einer Entscheidung zum Erziehungsgeld, auf das die Kindergeldregeln des BKGG a.F. Anwendung fanden, bezüglich eines in das Ausland entsandten Arbeitnehmers, der bei einer Konzerntochtergesellschaft im Ausland angestellt war, distanziert (BSG-Urteil vom 22.06.1989 4 REg 4/88, SozR 7833 § 1 BErzGG Nr. 6).

    Die arbeitsvertragliche Beziehung zum "Entsendungsarbeitgeber" brauche nur darin zu bestehen, daß die Entsendungsdauer von vornherein begrenzt und nach Beendigung des Auslandsaufenthalts die Weiter- oder Wiederbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber gewährleistet sei (BSG-Urteil vom 22.06.1989 4 REg 4/88 a.a.O. S. 14).

    Eine Auslandsbeschäftigung von zwei Jahren ist noch als vorübergehend zu werten (BSG-Urteil vom 22.06.1989 4 REg 4/88 a.a.O. Seite 14 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BSG).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 136/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - zwischenstaatliches Recht - deutsch-polnisches

    Wie der erkennende Senat stütze sie, die Beklagte, sich dabei auch auf ein Urteil des BSG vom 22.6.1989 4 Reg 4/88, in dem als Voraussetzung für eine Entsendung ebenfalls eine Weiter oder Wiederbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber gewährleistet sein müsse.

    In dieser Entscheidung werden schließlich vorangegangene Entscheidungen anderer Senate des BSG zitiert, in denen das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich möglichen Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber im Entsendeland nach der Rückkehr bereits aufgestellt wurde (BSG, Urteil vom 22.6.1989 4 Reg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6 und vom 17.11.1992 4 RA 15/91 = SozR 3 2600 § 56 Nr. 4 = BSGE 71, 227; Urteil vom 8.12.1994 2 RU 37/93 = BSGE 75, 232 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 4).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entsendung - Sozialversicherungspflicht

    In dieser Entscheidung werden schließlich vorangegangene Entscheidungen anderer Senate des BSG zitiert, in denen das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich möglichen Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber im Entsendeland nach der Rückkehr bereits aufgestellt wurde (BSG, Urteil vom 22.6.1989 4 Reg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6 und vom 17.11.1992 4 RA 15/91 = SozR 3 2600 § 56 Nr. 4 = BSGE 71, 227; Urteil vom 8.12.1994 2 RU 37/93 = BSGE 75, 232 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 211/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer muss sich darüber hinaus vor Aufnahme des Auslandseinsatzes auch im Inland befinden und nach Beendigung der Entsendung ist in diesem Fall erforderlich, dass infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder von vornherein vereinbart ist, dass die Beschäftigung bei dem entsendenden Arbeitgeber mit Hauptpflichten im Inland weitergeführt wird (BSG Urteile vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 1/14 R -, Rn. 16; vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R; vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R; vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 37/93; 17. November 1992 - 4 RA 15/91; vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 und vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2011 - L 3 U 174/10 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 4 KR 258/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl.: BSG, Urt. v. 14.1.1987, Az: 10 RKg 20/85; Urt. v. 22.6.1989, Az: 4 REg 4/88, Urt. v. 17.11.1992, Az: 4 RA 15/91; Urt. v. 8.12.1994, Az: 2 RU 37/93; Urt. v. 10.8.1999, Az: B 2 U 30/98 R, Urt. v. 19.12.2013, Az: B 2 U 14/12 R) ist der Wortlaut dahingehend auszulegen, dass bei einer Entsendung im Sinne von § 4 Abs. 1 SGB IV ein sog. zeitlich begrenztes "Rumpfarbeitsverhältnis" erhalten bleiben muss, d.h. dass nach der Entsendung weiterhin Hauptpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Inland zu erfüllen sein müssen.
  • LSG Hessen, 19.10.1989 - L 1 Eg 1271/88

    Kindergeld; Erziehungsgeld; Ehefrau; Lehrer; Beurlaubung; Befristung; Schule;

    Abgesehen davon, daß es an einer nach dieser Vorschrift erforderlichen "Entsendung" fehlt, ergibt sich schon deshalb kein Anspruch, weil sich der sachliche Geltungsbereich dieser Vorschrift nur auf die Gebiete der Krankenversicherung sowie der Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte erstreckt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 -).
  • LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 KG 26/99
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - L 15 U 55/96

    Versicherungspflicht von Beschäftigten bei Ausstrahlung und Einstrahlung

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