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   BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 153/68   

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BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 153/68 (https://dejure.org/1969,3053)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1969 - 4 RJ 153/68 (https://dejure.org/1969,3053)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1969 - 4 RJ 153/68 (https://dejure.org/1969,3053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Ansprüche der früheren Ehefrau - Rentenaufteilung - Berechtigte Neufeststellung

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

    Ein weiterer Berechtigter i.S. der genannten Vorschrift "ist zu berücksichtigen", sobald ein angeblich Hinterbliebenenrentenberechtigter Leistungsantrag gestellt hat und die hierfür notwendigen Ermittlungen positiv abgeschlossen sind (BSGE 43, 238 = SozR 2200 § 1268 Nr. 9; BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO).

    Sie findet vielmehr - wovon auch das LSG zutreffend ausgegangen ist - auch dann Anwendung, wenn ein weiterer Hinterbliebenenrenten-Anspruch bereits vor der Feststellung der Rente bestanden hat, dieser Anspruch aber aus sonstigen Gründen (z.B. wegen noch fehlender Ermittlungen, irrtümlicher Verneinung von Anspruchsvoraussetzungen) vorher vom Versicherungsträger noch nicht anerkannt worden ist oder werden konnte (vgl. BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO) oder die Rente wegen eines Ruhenstatbestandes bisher nicht auszahlbar war (BSGE 33, 7 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO).

    Damit soll zur Vermeidung einer unzumutbaren Belastung der Solidargemeinschaft durch mehrmals verheiratete Versicherte sichergestellt werden, daß der Versicherungsträger an mehrere berechtigte Ehefrauen zusammen nur eine Hinterbliebenenrente zahlen muß (BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO; BSGE 33, 7, 8 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO; BSGE 51, 1, 2f. SozR 2200 § 1268 Nr. 18 S. 64f.; BSGE 53, 235, 240f. = SozR 2200 § 1268 Nr. 20 S. 70).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung

    Der Tod des Versicherten sollte betragsmäßig nur eine Hinterbliebenenrente für die Witwe und etwaige frühere Ehefrauen auslösen (BSG vom 11.3.1969, 4 RJ 153/68, BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO, vom 26.5.1971, 5 RJ 154/70, BSGE 33, 7, 8 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO; vom 12.11.1980, 1 RA 95/79, BSGE 51, 1, 2 f = SozR 2200 § 1268 Nr. 18, S 64 und vom 5.6.1986, 5a RKn 8/85, BSGE 60, 110, 113 = SozR 2200 § 1268 Nr. 30, S 100; vom 21.4.1999, B 5/4 RA 90/97 R, SozR 3-2600 § 91 Nr. 2, S 10 f; vgl auch BVerfG vom 10.1.1984, 1 BvR 55/81, 1254/81, BVerfGE 66, 79 = SozR 2200 § 1268 Nr. 23) .
  • BSG, 26.10.1989 - 4 RA 84/88

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei mehreren Berechtigten

    Daher hat der erkennende Senat (BSGE 29, 169, 170 f = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO) bereits entschieden, daß § 1268 Abs. 4 Satz 2 RVO (= § 45 Abs. 4 Satz 2 AVG) iS von § 77 SGG "etwas anderes" bestimmt, nämlich zur Neufeststellung (Aufteilung) einer bindend zuerkannten Hinterbliebenenrente ermächtigt, wenn ein zweiter oder weiterer Berechtigter "zu berücksichtigen", dh eine Zahlungspflicht auch gegenüber einem anderen Berechtigten festzustellen ist (so auch BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 29 S 93; SozR 1300 § 45 Nr. 32 S 101).

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 § 1268 RVO) überein, daß ein nach materiellem Recht weiterer Berechtigter iS von § 1268 Abs. 4 Satz 2 RVO (§ 45 Abs. 4 Satz 2 AVG) erst dann "zu berücksichtigen" ist, wenn die ihn betreffenden Sachverhaltsermittlungen durch den Versicherungsträger mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sind, dh wenn ihm ein Bewilligungsbescheid zu erteilen ist.

    Der innere Grund hierfür ist - worauf der erkennende Senat bereits hingewiesen hat (BSGE 29, 169, 172 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO) -, daß die Witwe eines zum wiederholten Male verheirateten Versicherten über die vorangegangenen Ehen unterrichtet ist und deshalb mit "weiteren Berechtigten" rechnen muß.

  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/35

    Voraussetzungen für die Kürzung einer Witwenrente - Anforderungen an die

    Ein weiterer Berechtigter i.S. der genannten Vorschrift "ist zu berücksichtigen", sobald ein angeblich Hinterbliebenenrentenberechtigter Leistungsantrag gestellt hat und die hierfür notwendigen Ermittlungen positiv abgeschlossen sind (BSGE 43, 238 = SozR 2200 § 1268 Nr. 9; BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO).

    Sie findet vielmehr - wovon auch das LSG zutreffend ausgegangen ist - auch dann Anwendung, wenn ein weiterer Hinterbliebenenrenten-Anspruch bereits vor der Feststellung der Rente bestanden hat, dieser Anspruch aber aus sonstigen Gründen (z.B. wegen noch fehlender Ermittlungen, irrtümlicher Verneinung von Anspruchsvoraussetzungen) vorher vom Versicherungsträger noch nicht anerkannt worden ist oder werden konnte (vgl. BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO) oder die Rente wegen eines Ruhenstatbestandes bisher nicht auszahlbar war (BSGE 33, 7 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO).

    Damit soll zur Vermeidung einer unzumutbaren Belastung der Solidargemeinschaft durch mehrmals verheiratete Versicherte sichergestellt werden, daß der Versicherungsträger an mehrere berechtigte Ehefrauen zusammen nur eine Hinterbliebenenrente zahlen muß (BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO; BSGE 33, 7, 8 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO; BSGE 51, 1, 2f. SozR 2200 § 1268 Nr. 18 S. 64f.; BSGE 53, 235, 240f. = SozR 2200 § 1268 Nr. 20 S. 70).

  • BSG, 21.04.1999 - B 5/4 RA 90/97 R

    Aufteilung der Witwenrente bei mehreren Berechtigten - höhere Witwenrente nach

    Der Tod des Versicherten solle betragsmäßig nur eine Hinterbliebenenrente für die Witwe und etwaige frühere Ehefrauen auslösen (BSG Urteile vom 11. März 1969 - 4 RJ 153/68 - BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO, vom 26. Mai 1971 - 5 RJ 154/70 - BSGE 33, 7, 8 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO, vom 12. November 1980 - 1 RA 95/79 - BSGE 51, 1, 2 f = SozR 2200 § 1268 Nr. 18, S 64 und vom 5. Juli 1986 - 5a RKn 8/85 - BSGE 60, 110, 113 = SozR 2200 § 1268 Nr. 30, S 100).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 84/80

    Rechtsgrundlage; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Abänderung eines

    Die Versichertengemeinschaft soll somit nicht mit der Vermehrung des dadurch, daß der Versicherte mehr als einmal verheiratet gewesen ist, entstehenden Risikos belastet werden (vgl BSG 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu @ 1268 RVO; BSGE 33, 7, 8 = SozR Nr. 20 zu 5 1268 RVG; BSGE 51, 1, 2 f = SozR 2200 5 1268 Nr. 18 S 64 f).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 27/76
    positiv abgeschlossen hat (BSGE 29, 169 = SozR Nr. 44 zu 5 1268 der Reichsversicherungsordnung -RVO-).
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