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   BSG, 29.04.1976 - 4 RJ 165/75   

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https://dejure.org/1976,6731
BSG, 29.04.1976 - 4 RJ 165/75 (https://dejure.org/1976,6731)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1976 - 4 RJ 165/75 (https://dejure.org/1976,6731)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1976 - 4 RJ 165/75 (https://dejure.org/1976,6731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersruhegeld - Erhöhung - Höherversicherung - Kinderzuschuß

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    (2) Die Freiwilligkeit der Höherversicherung steht einer Zuordnung der hieraus resultierenden Steigerungsbeträge zur Basisversorgung ebenso wenig entgegen wie deren Charakterisierung als Privatversicherung in öffentlich-rechtlicher Einkleidung (hierzu BSG-Urteil vom 29.04.1976 - 4 RJ 165/75, SozR 2200, § 1262 Nr. 8; BVerfG-Beschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 836/01, SozR 4-2600 § 269 Nr. 2, unter I.1.; Gürtner in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 269 SGB VI Rz 7).

    Die von ihnen hierfür angeführte Entscheidung des BSG in SozR 2200 § 1262 Nr. 8 erging zu Ansprüchen aus der Höherversicherung auf der Grundlage des § 1234 der Reichsversicherungsordnung, wonach bis einschließlich des Jahres 1972 Leistungen aus der Höherversicherung auch unabhängig von einem Rentenanspruch "aus Grundbeiträgen" erbracht werden konnten (vgl. insoweit auch BSG-Urteil vom 22.03.2001 - B 12 RA 6/00 R, BSGE 88, 43, unter 1.b).

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 6/00 R

    Schließung der Höherversicherung nicht verfassungswidrig

    Diese Steigerungsbeträge waren bei Erlaß des HöVG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und so bemessen, daß sich die Höherversicherung selbst finanzierte (vgl Abgeordneter Dr. Degener, Protokoll der 111. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages vom 17. Januar 1951 S 4191; Anweisung des Bundesministers für Arbeit, BABl 1951, 86; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 8 S 14).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 836/01

    Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen

    Die Beiträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und so bemessen, dass sich die Höherversicherung selbst finanzierte und die Versichertengemeinschaft nicht belastete (vgl. BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 8, S. 14).
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 5/85

    Rentenberechtigung - Renteauszahlung - Verfassungsmäßigkeit des

    Das BSG hat wiederholt ausgesprochen, daß der Kinderzuschuß eine nach Grund und Höhe nicht von der Entrichtung besonderer Beiträge abhängige und dem reinen Versicherungsprinzip an sich widersprechende Leistung ist, die von den versicherungsfremden Prinzipien der Fürsorge und des Familienlastenausgleichs geprägt ist und als Teil eines sozialen Ausgleichs zwecks Minderung der durch Kinder erhöhten finanziellen Belastungen gewährt wird (BSGE 19, 241, 243 = SozR Nr. 7 zu § 1262 RVO; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 8 S. 14f; BSGE 44, 147, 150 = SozR 2200 § 1262 Nr. 10 S. 26; BSG SozR aaO Nr. 14 S. 41f ; BSGE 54, 276, 278 = SozR 2600 § 10 Nr. 3 S. 12f).
  • BSG, 29.09.1976 - 3 RK 54/74

    Anspruch auf Beitragszuschuß - Rente - Beiträge zur Höherversicherung

    auch BSG, Urteil vom 29. April 1976 - 4 RJ 165/75 - über die Frage des Kinderzuschusses zur Höherversicherungsleistung).
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 66/76
    mithin sozial begründet und konnten demgemäß nur für diejenigen in Betracht kommen, bei denen die soziâ- adäquaten Leistungsvoraussetzungen - Grundbeiträge, Wartezeit - erfüllt waren (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 29.4.1976 - 4 RJ 165/75, SozR 2200 5 1262 RVG Nr. 8 - über die Frage des Kinderzuschusses zur HV-Leistung).
  • BSG, 29.09.1976 - 3 RK 57/75
    BSG, Urteil vom 29. April 1976 - 4 RJ 165/75 - über die Frage des Kinderzuschusses zur HV-Leistung).
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