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   BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 303/59   

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BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 303/59 (https://dejure.org/1960,573)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1960 - 4 RJ 303/59 (https://dejure.org/1960,573)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - 4 RJ 303/59 (https://dejure.org/1960,573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 263
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auch das Verhalten des Klägers legt Überlegungen nahe, ob die Arbeitsvertragsparteien aus "übertriebenem Sicherheitsbedürfnis" (BSGE 13, 263, 265 = SozR Nr. 7 zu § 1248 RVO) oder sozialen Erwägungen davon abgesehen haben, die sich aus der Erkrankung des Klägers und den betrieblichen Anforderungen an die gesundheitliche Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Betrieb der Arbeitgeberin naheliegenden Folgerungen zu ziehen.
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

    aa) Hinsichtlich des Begriffs des Beschäftigungsverhältnisses wies das Bundessozialgericht schon in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1960 (- 4 RJ 303/59 - BSGE 13, 263) darauf hin, dass die Rechtsprechung sowohl des Reichsversicherungsamtes als auch des Bundessozialgerichts insoweit seit jeher nicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Sinne abgestellt hatte.
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Die Rechtsprechung unterscheidet insoweit einen leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses, der an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet ist, und einen beitragsrechtlichen bzw versicherungsrechtlichen Begriff, der im wesentlichen mit den Merkmalen des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt und der Unterbrechungen der tatsächlichen Beschäftigung "von begrenzter Dauer" für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses keine Bedeutung beimißt, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257; BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13; BSGE 68, 236, 240).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257; BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auch der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seiner - 1971 aufgegebenen - Rechtsprechung zur Einwirkung des Arbeitskampfes auf das Beschäftigungsverhältnis diese Tendenz nachdrücklich weiterverfolgt und die tatsächliche Gestaltung als das Entscheidende für die versicherungspflichtige Beschäftigung bezeichnet (vgl. BSG 1, 115, 118; 2, 171, 176; 11, 79, 83; 11, 86, 90); derartige Erwägungen beeinflußten gelegentlich auch die Rechtsprechung zur Rentenversicherung (vgl. BSG 13, 263, 264).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Das erwähnte Ergebnis wird schließlich auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums das die Versicherungspflicht auslösende Beschäftigungsverhältnis (vgl. z.B. § 1248 Abs. 3 RVO) als ein Rechtsverhältnis eigener Art betrachten (BSGE 1, 115, 117 ff; 2, 164, 175 f; 13, 263 f; Wannagat, Lehrbuch des Sozialversicherungsrechts, 1. Bd. 1965 S. 309 bis 311 m. Nachw.; Heußner DB 1973, 1800; Franzheim, JR 1982, 89), das auch dann vorliegen könne, wenn ein Arbeitsverhältnis - allerdings meist als Arbeitsvertrag verstanden - fehle (so Wannagat a.a.O. S. 311).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91

    Gewährung von Arbeitslosengeld

    Demgegenüber ist die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264 = SozR Nr. 7 zu § 1248 RVO; BSGE 33, 254, 257 = SozR Nr. 67 zu § 165 RVO; BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13; SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257BSGE 41, 24, 25 f [BSG 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74] = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06

    Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen

    Stellt dagegen ein Arbeitnehmer die Beschäftigung ohne die Absicht, sie wieder aufzunehmen, ein, so endet die versicherungspflichtige Beschäftigung trotz des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.1960, Az. 4 RJ 303/59).
  • LSG Hessen, 06.12.1979 - L 1 Ar 232/78

    Die Beitragspflicht begründende Beschäftigung; Zurechnung von Arbeitsleistungen

    Für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kommt es in erster Linie auf die tatsächlichen Verhältnisse an, so dass die arbeitsvertraglichen Regelungen nur ergänzend heranzuziehen sind (vgl. BSG, Urt. v. 20.12.1960 - 4 RJ 303/59 - BSGE 13, S. 263; BSG, Urt. v. 29. März 1961 - 2 RU 204/57 - BSGE 14, S. 142; BSG, Urt. v. 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178; BSG, Urt. v. 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 220 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 29.08.1963 - 7 RAr 16/62
  • SG Freiburg, 25.02.2021 - S 11 R 3558/16
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