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   BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78   

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https://dejure.org/1979,16344
BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78 (https://dejure.org/1979,16344)
BSG, Entscheidung vom 28.03.1979 - 4 RJ 35/78 (https://dejure.org/1979,16344)
BSG, Entscheidung vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78 (https://dejure.org/1979,16344)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.1964 - 5 RKn 54/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsvollrente - Eintritt der Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    Der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit bzw Invalidität war bei Beginn der Versicherung noch nicht eingetreten (vgl dazu auch Verbandskommentar zur RVG9 Anm 5 zu @ ?246, Stande 1° Januar 1975)° Ein "Berufsschutz" iS des 5 1246 Abs. 2 RVG gilt allerdings nicht für solche Tätigkeiten, die der Versicherte schon bei ihrer Aufnahme nicht oder nicht vollwertig oder nur auf Kosten seiner Gesundheit ausüben konnte (Urteil vom 27" Oktober 1966 5 RKn 152/6A BSGE 25, 227 : 302R Nr. 62 zu @ 12ü6 RVG; Urteil vom 10" Dezember 196ü " 5 RKn 54/60 " BSGE 22" 1ü0 = SozR Nr. 2h zu 5 35 RKG aF}" Daß diese Hindernisse eines Berufsschutzes als Gärtner - das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Lehrberuf des Gärtners als dem "bisherigen Beruf" des Klägers ausgegangen " nicht bestanden" hat das LSG unter eingehender Auseinandersetzung mit den Gutachten des Prof.Dr"W" geprüft, Nach seinen Feststellungen hat die Mißbildung der Wirbelsäule den Kläger nicht daran gehindert" den Gärtnerberuf etwa zehn Jahre lang auszuüben9 ohne daß Beschwerden aufgetreten sind; der Kläger war vielmehr in der Lage9 diesen Beruf voll auszufüllen; erst Jahre nach der Berufsaufnahme hat die angeborene Mißbildung der Wirbelsäule Krankheitswert erlangt, so daß dadurch die Fähigkeit9 den Beruf auszuüben$ herabgesunken isto.
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 82/76

    Mißglückter Arbeitsversuch - Begriff - Schlechte Gesundheitliche Verfassung -

    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    die Tätigkeit mindestens unter schwerwiegender Gefährdung der Gesundheit verrichtet wurde; dagegen wird von einem mißglückten Arbeitsversuch nicht gesprochen, wenn der Beschäftigte entgegen den Erwartungen tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hat (so zuletzt Urteil vom 190 Dezember 1978 " 3 RK 82/76)°.
  • BSG, 14.12.1978 - 1 RA 5/78
    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    Der Kläger hat von 19Q6 bis 197ü mit einer Unterbrechung in den Jahren 1962/1963 ganztags gearbeitet, war also entweder voll oder doch weit über der Grenze des 5 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO erwerbsfähig (vgl BSG vom 26. September 1975 " 12 RJ 208/75 - SozR 2200 @ 12ü7 Nr. 123 vgl auch 1 RA 5/78 vom 1A" Dezember 1978).
  • BSG, 15.09.1966 - 8 RV 313/65

    Berufungszulassung - Nachträgliche Zulassung der Berufung - Ergänzungsurteil

    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    allerdings wird der Leistungsausschluß an die Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit gebunden (BSGE 25, 202, 205)' Ein sogenannter mißglückter Arbeitsversuch, der in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Versicherungsverhältnis nicht entstehen läßt und hier - trotz aller Verschiedenheit zur Rentenversicherung - in die Überlegungen zum eingebrachten Leiden einbezogen werden kann, liegt nur dann vor, wenn es sich um eine wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallende Zeit handelt" während der gearbeitet wurde und wenn.
  • BSG, 27.10.1966 - 5 RKn 132/64

    Urteilsbegründung - Hauptbegründung und Hilfsbegründung - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    Der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit bzw Invalidität war bei Beginn der Versicherung noch nicht eingetreten (vgl dazu auch Verbandskommentar zur RVG9 Anm 5 zu @ ?246, Stande 1° Januar 1975)° Ein "Berufsschutz" iS des 5 1246 Abs. 2 RVG gilt allerdings nicht für solche Tätigkeiten, die der Versicherte schon bei ihrer Aufnahme nicht oder nicht vollwertig oder nur auf Kosten seiner Gesundheit ausüben konnte (Urteil vom 27" Oktober 1966 5 RKn 152/6A BSGE 25, 227 : 302R Nr. 62 zu @ 12ü6 RVG; Urteil vom 10" Dezember 196ü " 5 RKn 54/60 " BSGE 22" 1ü0 = SozR Nr. 2h zu 5 35 RKG aF}" Daß diese Hindernisse eines Berufsschutzes als Gärtner - das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Lehrberuf des Gärtners als dem "bisherigen Beruf" des Klägers ausgegangen " nicht bestanden" hat das LSG unter eingehender Auseinandersetzung mit den Gutachten des Prof.Dr"W" geprüft, Nach seinen Feststellungen hat die Mißbildung der Wirbelsäule den Kläger nicht daran gehindert" den Gärtnerberuf etwa zehn Jahre lang auszuüben9 ohne daß Beschwerden aufgetreten sind; der Kläger war vielmehr in der Lage9 diesen Beruf voll auszufüllen; erst Jahre nach der Berufsaufnahme hat die angeborene Mißbildung der Wirbelsäule Krankheitswert erlangt, so daß dadurch die Fähigkeit9 den Beruf auszuüben$ herabgesunken isto.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Im Übrigen werden Versicherte mit allen Krankheiten, Gebrechen, Behinderungen, Wesenseigentümlichen, Sozialisations- und Bildungsdefiziten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, und es gibt keinen Ausschluss aus der Versicherung wegen so genannter "eingebrachter" Leiden, Behinderungen oder sonstiger Defizite (vgl BSG Urteile vom 27. Oktober 1966 - 5 RKn 132/64 - BSGE 25, 227, 229 f = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO, vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78 - und vom 30. November 1983 - 4 RJ 109/82), es sei denn, es hat bereits bei Eintritt in die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeit bestanden.
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Dementsprechend erstreckt sich der Versicherungsschutz grundsätzlich auch auf sogenannte eingebrachte Leiden sowie Wesenseigentümlichkeiten (vgl BSGE 25, 227, 229 f = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO; BSG, Urteile vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78 - und vom 30. November 1983 - 4 RJ 109/82 -), und zwar unabhängig davon, ob diese Beeinträchtigungen ihren Ursprung im Ausland haben.
  • LSG Hessen, 28.05.1986 - L 13/11 J 1186/84

    Rentenversicherung; Bundesanstalt für Arbeit; Sachverständiger; Auskunft;

    Ferner könnte sich der Kläger ohne weiteres als Hausmeister im öffentlichen Dienst (BSG vom 28. März 1979, 4 RJ 35/78 und vom 29. November 1979, 4 RJ 93/78) oder in der Wohnungswirtschaft (SG Frankfurt am Main vom 24. Januar 1983, S-16/J-96/82) betätigen, ebenso könne er verwiesen werden auf Tätigkeiten wie Bankbote (BSG vom 10. August 1982, 4 RJ 89/81), Verwieger (BSG vom 30. November 1983, 5a RKn 14/82, 28/82 und 13/83), Werkstattschreiber oder Wachmann (Hessisches Landessozialgericht vom 25. Januar 1983, L-2/J-722/79).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 445/13
    Grundsätzlich werden Versicherte mit allen Krankheiten, Gebrechen, Behinderungen, Wesenseigentümlichkeiten, Sozialisations- und Bildungsdefiziten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, und es gibt keinen Ausschluss aus der Versicherung wegen so genannter "eingebrachter" Leiden, Behinderungen oder sonstiger Defizite, es sei denn, es hat bereits bei Eintritt in die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeit bestanden (BSG Urt. v. 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R, SozR 4-2600 § 44 Nr. 1; BSG Urt. v. 27.10.1966 - 5 RKn 132/64 - BSGE 25, 227; BSG Urt. v. 28.03.1979 - 4 RJ 35/78, juris; BSG Urt. v. 30.11.1983 - 4 RJ 109/82, juris).
  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 184/00
    In diesem Sinne sind teilweise (aber unberechtigt) die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.08.1963 - 5 Rkn 48/60 - und vom 04.03.1979 - 4 RJ 35/78 - interpretiert worden.
  • BSG, 30.11.1983 - 4 RJ 109/82
    Indessen gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Grundsatz, ein sog eingebrachtes Leiden bei der Beurteilung des verbliebenen Leistungsvermögens im Zusammenhang mit der Feststellung des Versicherungsfalles außer Ansatz zu lassen (BSGE 25, 227, 229 f : SozR Nr. 62 zu S 12H6 EVO; Urteil vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78; Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl, Anm II 2 B zu 5 12ü6 RVG, Seite 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 268/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30. November 1983, Az: 4 RJ 109/82; Urteil vom 28. März 1979, Az: 4 RJ 35/78, Urteil vom 27. Oktober 1966, Az: 5 RKn 132/64, BSGE 25, 277) gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Grundsatz, ein sogenanntes eingebrachtes Leiden bei der Beurteilung des verbliebenen Leistungsvermögens in Zusammenhang mit der Feststellung des Leistungsfalles außer Ansatz zu lassen.
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