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   BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83   

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https://dejure.org/1984,251
BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83 (https://dejure.org/1984,251)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1984 - 4 RJ 43/83 (https://dejure.org/1984,251)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1984 - 4 RJ 43/83 (https://dejure.org/1984,251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere spezifische Leistungsbehinderung

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Wird zitiert von ... (256)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83
    sozR 2200 & 12H6 Nr. 81 und vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80.
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83
    dung urteile des 1; Senats vom-23. Juni 1981 4 1 RJ 72/80 -.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Anderenfalls läge ein Verstoß gegen die Grenzen freier Beweiswürdigung vor (vgl BSG Beschluss vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 B - juris RdNr 8 f; BSG Urteil vom 1.3.1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117 - juris RdNr 12 mwN; BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R - juris RdNr 17 f; BSG Urteil vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 - juris RdNr 62, 63) .
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, sind in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 117 beschrieben:.
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79; BSG, Urteil vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80).
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