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   BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76   

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https://dejure.org/1977,2476
BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76 (https://dejure.org/1977,2476)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1977 - 4 RJ 49/76 (https://dejure.org/1977,2476)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 (https://dejure.org/1977,2476)
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1974 - 8 RU 222/73

    Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76
    Auch der 8. Senat ist in seinem Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 222/73 (SozR 2200 § 580 Nr. 1) davon ausgegangen, daß der Rentenversicherungsträger bei der Entscheidung über die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitsrente rückschauend feststellt, ob die Fähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur für eine kurze absehbare Zeit - als solche sieht der 8. Senat in Übereinstimmung mit dem erkennenden Senat einen Zeitraum von sechs Monaten an - verlorengegangen ist (in dem entschiedenen Fall vier Monate).
  • BSG, 25.11.1976 - 11 RA 152/75

    Anwendungsbereich - Zeitpunkt des Versicherungsfalles

    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76
    In der Rentenversicherung ist der Eintritt des Versicherungsfalles maßgebend für die Anwendung neuen Rechts (vgl. SozR Nr. 46 zu § 1267 RVO und Nr. 68 zu § 1251 RVO; zuletzt Urteil vom 25. November 1976 - 11 RA 152/75).
  • BSG, 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - sicherer

    "Ist es bei der für die Beurteilung, ob eine Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 SGB VI vorliegt, nach der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 23. März 1977, - 4 RJ 49/76 - LSG Hessen, Urteil vom 22. Februar 2013 - L 5 R 211/12 - und vom 5. September 2018 - L 6 R 342/17 -) vorzunehmenden rückschauenden, d.h. retrospektiven Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung des Versicherungsträgers über den Rentenantrag bzw. zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von Bedeutung, welche Ursachen (Krankheiten) der Leistungsminderung zugrunde liegen und begründet nur die Krankheit, die eine Leistungsminderung von über 6 Kalendermonaten zur Folge hat, den Versicherungsfall der Erwerbsminderung oder kommt es für den Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung allein darauf an, dass nur eine Leistungsminderung von über 6 Kalendermonaten, unabhängig von der Krankheit, die die Leistungsminderung bewirkt hat, vorgelegen hat?".

    Der Kläger nennt zwar die maßgebliche, auch vom LSG herangezogene Entscheidung des BSG vom 23.3.1977 (4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Aufforderung

    Die Voraussetzung ist demnach erfüllt, wenn die Einschränkungen voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen (BSG bereits zu § 1276 Abs. 1 RVO, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - juris, Rn. 15.; Gürtner in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, SGB VI, Stand: 9/2020, § 43, Rn. 25,).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 L 102/19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Dabei bedeutet "auf nicht absehbare Zeit" länger als sechs Monate (Gürtner, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 43 SGB VI Rn. 25, unter Bezugnahme auf § 101 Abs. 1 SGB VI, wonach befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet werden, und BSG, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - juris Rn. 16).
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