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   BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82   

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https://dejure.org/1983,18114
BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82 (https://dejure.org/1983,18114)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1983 - 4 RJ 49/82 (https://dejure.org/1983,18114)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 49/82 (https://dejure.org/1983,18114)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.06.1967 - 9 RV 188/66

    Rentenerhöhungsanspruch (Rente wegen Minderung der Erwerbstätigkeit) bei

    Auszug aus BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
    nicht erstreckt (so zuletzt BSGE H6, 236, 237 : SozR 1500 $ 77 Nr. 29), sondern er stellt, was zulässig ist (BSGE aaO unter Hinweis auf BSGE 27, 22, 23 : SozR Nr. 59 zu % 77 SGG), einen zweiten Verfügungssatz dar.
  • BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61
    Auszug aus BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
    3 zu 5 12"? RVG, Stand: 1. Januar wer erwerbsunfähig ist, ist auch berufsunfähig (BSGE 21, 88, 89 : SozR Nr NO zu @ 12A6 RVG).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
    Es kommt nur auf den erklärten, dh auf den zum Ausdruck gekommenen Willen der erklärenden Stelle an, und zwar in der Gestalt, wie er für den Adressaten der Erklärung erkennbar geworden ist; maßgebend ist also nicht, was die Verwaltung mit ihrer Erklärung gewollt hat, sondern wie der Empfänger sie verstehen durfte; andererseits kann der Empfänger sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn diese objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte (BSGE 48, 56, 59 = SozR 2200 5 368a Nr. 5).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
    Für die Auslegung der Willenserklärungen einschließlich der Verwaltungsakte kommt es darauf an, wie der Empfänger nach den Umständen des Einzelfalles die Erklärung bei verständiger Würdigung zu deuten hatte; in Betracht kommen dabei die Umstände vor und beim Ergehen der behördlichen Maßnahme und in gewissem Sinn auch solche, die ihr folgen (BSGE 17, 124, 126 : SozR Nr. 1 zu Art. 2 5 1 AnVNG).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung - Gleichwohlgewährung

    Hierbei kommt es darauf an, wie der Empfänger nach den Umständen des Einzelfalles die Erklärung bei verständiger Würdigung zu deuten hatte; in Betracht kommen dabei die Umstände vor und beim Ergehen der behördlichen Maßnahme und uU auch solche, die ihr folgen (BSG Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 49/82 - juris RdNr 13; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; vgl auch BSGE 17, 124, 126 = SozR Nr. 1 u Art. 2 § 1 AnVNG).
  • SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13

    Oberliga-Fußballspieler sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Nichtigkeit ist selbst dann nicht gegeben, wenn die Begründung zum Teil unschlüssig oder widerspruchsvoll ist; eine derartige Unschlüssigkeit oder Widersprüchlichkeit der Begründung kann auch nicht die Auslegung eines klaren Verfügungssatzes beeinträchtigen (BSG, Urteil vom 21. Juni 1983, 4 RJ 49/82, Rn. 18, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - L 9 KR 115/04

    Ambulante (geriatrische) Rehabilitation; Modellvorhaben; Zulassung; culpa in

    Es kommt nur auf den erklärten, d.h. auf den zum Ausdruck gekommenen Willen der erklärenden Stelle an, und zwar in der Gestalt, wie er für den Adressaten der Erklärung erkennbar geworden ist; maßgebend ist also nicht, was die Verwaltung mit ihrer Erklärung gewollt hat, sondern wie der Empfänger sie verstehen durfte; andererseits kann der Empfänger sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn diese objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte" (BSG, Urteil vom 21. Juni 1983, Az.: 4 RJ 49/82, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 9/96 R

    Zuerkennung eines Übergangszuschlags ersetzt nicht Rentenbewilligungsbescheid -

    Jede einzelne in diesem Zusammenhang ergehende Teil-Regelung über die Art des jeweils zuerkannten Rechts, seinen Wert sowie Beginn und Ende unterliegt damit nach § 33 Abs. 1 SGB X (§ 37 Abs. 1 VwVfG) bereits für sich dem Erfordernis inhaltlicher Bestimmtheit, muß also ihren Sinn, Zweck und Inhalt bei verständiger Würdigung und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles (vgl Urteil des Senats vom 21. Juni 1983, 4 RJ 49/82 in VersorgB 1983, 131 = VdKMitt 1983 Nrn 12, 38) so vollständig, klar und unzweideutig erkennen lassen, daß insbesondere der Adressat sein Verhalten danach richten kann und weitere Entscheidungen der zweiten und dritten Gewalt hierauf gestützt werden können (Kopp, Kommentar zum VwVfG, 5. Auflage § 37 Rn 4).
  • VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94

    Gewährung finanzieller Hilfen zur Erfüllung von Exportverträgen mit den

    In Betracht kommen dabei auch die Umstände vor und bei Ergehen der behördlichen Maßnahmen (BSG, U. v. 21.06.1983 - 4 RJ 49/82 -, Reg Nr. 11822 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1989 - L 12 Ar 192/87

    Verbot des Betreibens einer Arbeitsvermittlung durch Personalberatung als

    Maßgebend ist der erklärte Wille, so wie er dem Empfänger bei verständiger Würdigung aller bekannten Umstände erscheinen mußte (vgl. BSGE 48, 56; BSG vom 21.06.1983 - 4 RJ 49/82 -).
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