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   BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80   

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BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80 (https://dejure.org/1981,4788)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1981 - 4 RJ 79/80 (https://dejure.org/1981,4788)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1981 - 4 RJ 79/80 (https://dejure.org/1981,4788)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.09.1980 - 5 RJ 98/78
    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats hat sich der 5. Senat des BSG (Urteile vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - und vom 28. November 1980 - 5 RJ 50/80 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 71) und der erkennende Senat (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 37/80 -) angeschlossen.

    Selbst wem mit diesem Hinweis auf die Darlegungen der medizinischen Sachverständigen zum Leistungsvermögen zugleich die körperliche und geistige Eignung des Klägers für die ins Auge gefaßte Tätigkeit hinreichend umrissen sein sollte, fehlt es jedenfalls an Feststellungen, ob der Kläger die erforderlichen berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten hat oder innerhalb von drei Monaten zu erwerben vermag (BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 38 sowie - auf den "gehobenen" Pförtner bezogen - Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - = SozSich 1981, 94).

  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 101/80
    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Soweit dort - anders als nach der Lohngruppe V Nr. 4.27 des MTL II - alternativ auch Pförtner an Eingängen mit starkem Besucherverkehr genannt sind, bestehen schon Zweifel an der Zumutbarkeit der Tätigkeit deshalb, weil möglicherweise die tarifliche Einstufung dieser Untergruppe auf Gründen beruht, die mit der Qualität des Arbeitsinhalts nicht im Zusammenhang stehen und daher die Gleichstellung mit einem Ausbildungsberuf ausschließen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 - S. 4 f.).

    Sind für eine Tätigkeit überhaupt nur einzelne wenige - freie oder besetzte - Arbeitsplätze vorhanden, so kam ein Versicherter in aller Regel darauf nicht verwiesen werden (vgl. Urteile des Senats vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 125/79 - und vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 -).

  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 50/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Tarifliche Einordnung der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats hat sich der 5. Senat des BSG (Urteile vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - und vom 28. November 1980 - 5 RJ 50/80 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 71) und der erkennende Senat (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 37/80 -) angeschlossen.
  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 37/80
    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats hat sich der 5. Senat des BSG (Urteile vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - und vom 28. November 1980 - 5 RJ 50/80 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 71) und der erkennende Senat (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 37/80 -) angeschlossen.
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Er kann im Grundsatz (nur) auf Tätigkeiten eines angelernten Arbeiters verwiesen werden (zur berufssystematischen Unterscheidung zwischen anerkanntem Lehr- und Anlernberuf im Zusammenhang mit dem von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- erarbeiteten Mehrstufenschema vgl. Urteil des BSG vom 20. Januar 1976 - 5/12 RJ 132/75 = BSGE 41, 129, 132 f. = SozR 2200 § 1246 Nr. 11); darunter sind allerdings nicht nur die - seltenen - Ausbildungsberufe zu verstehen, die eine Regelausbildungszeit von ein bis zwei Jahren voraussetzen, sondern auch Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung erfordern, sofern diese eindeutig das Stadium der bloßen Einweisung und Einarbeitung überschreitet (z.B. BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RJ 98/76 = BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Er kann im Grundsatz (nur) auf Tätigkeiten eines angelernten Arbeiters verwiesen werden (zur berufssystematischen Unterscheidung zwischen anerkanntem Lehr- und Anlernberuf im Zusammenhang mit dem von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- erarbeiteten Mehrstufenschema vgl. Urteil des BSG vom 20. Januar 1976 - 5/12 RJ 132/75 = BSGE 41, 129, 132 f. = SozR 2200 § 1246 Nr. 11); darunter sind allerdings nicht nur die - seltenen - Ausbildungsberufe zu verstehen, die eine Regelausbildungszeit von ein bis zwei Jahren voraussetzen, sondern auch Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung erfordern, sofern diese eindeutig das Stadium der bloßen Einweisung und Einarbeitung überschreitet (z.B. BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RJ 98/76 = BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 48/78

    Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisbarkeit - Pauschale Verweisung -

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Selbst wem mit diesem Hinweis auf die Darlegungen der medizinischen Sachverständigen zum Leistungsvermögen zugleich die körperliche und geistige Eignung des Klägers für die ins Auge gefaßte Tätigkeit hinreichend umrissen sein sollte, fehlt es jedenfalls an Feststellungen, ob der Kläger die erforderlichen berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten hat oder innerhalb von drei Monaten zu erwerben vermag (BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 38 sowie - auf den "gehobenen" Pförtner bezogen - Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - = SozSich 1981, 94).
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Der 1. Senat des BSG hat im Urteil vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 132/78 - (= SozR 2200 § 1246 Nr. 55) bereits darauf hingewiesen, daß sich insbesondere aus der dieser Lohngruppe vorangestellten Definition ("angelernte Arbeiter, das sind Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung erfordern") nicht die Qualität eines Ausbildungsberufs herleiten läßt, sondern nur das Erfordernis einer kurzfristigen Einweisung und Einarbeitung; erst die nächsthöhere Lohngruppe V des MTL II erfaßt "Arbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als zweieinhalb Jahren".
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79

    Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Tätigkeiten, die wegen ihrer Qualität, nicht wegen mit ihnen verbundener Nachteile oder Erschwernisse, tariflich wie Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 104/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 69 und die dort zitierte Rechtsprechung sowie Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 83/79 = SozR a.a.O. Nr. 72).
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 83/79

    Berufsbezeichnung - Angabe einer Erwerbstätigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Tätigkeiten, die wegen ihrer Qualität, nicht wegen mit ihnen verbundener Nachteile oder Erschwernisse, tariflich wie Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 104/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 69 und die dort zitierte Rechtsprechung sowie Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 83/79 = SozR a.a.O. Nr. 72).
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 125/79
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82; Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Diese Rechtsprechung hat das BSG seither weder geändert noch modifiziert (vgl Urteile vom 26. November 1981 - 4 RJ 67/80 - und - 4 RJ 79/80 - SozR 2200 § 1241 d Nr. 5, vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 124/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 86, vom 21. April 1982 - 4 RJ 5/81 -, vom 26. Januar 1983 - 1 RJ 52/81 -, vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 137, vom 28. Mai 1981 - 13/5 RJ 29/89 -).
  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 55/84

    Verweisbarkeit eines Facharbeiters - Tätigkeit eines Pförtners

    besondere Fälle, in denen es naheliegt, daß der Arbeitsplatz trotz seiner tariflichen Erfassung nur in ganz geringer Zahl vorkommt (SozR 2200 § 1241d Nr. 5 = SozR 2200 § 1246 Nr. 84; SozR a.a.O. § 1246 Nr. 82).

    Als markanten Unterfall eines seltenen, weil typischen Schonarbeitsplatzes, der im weiten Umfang leistungsgeminderten Angehörigen des eigenen Betriebs vorbehalten wird, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in zahlreichen Erkenntnissen die Tätigkeit eines gehobenen oder qualifizierten Pförtners herausgestellt (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG z.B. SozR 2200 § 1241d Nr. 5 S. 18; Urteile vom 26. Januar. 1983 - 1 RJ 52/81; vom 24. März 1983 - 1 RJ 22/81; vom 15. Mai 1985 - 5b RJ 96/84).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 1/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82; Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Der 5. Senat des BSG (SozR 2200 § 1246 Nr. 139) habe als Voraussetzung hierfür gefordert, daß in erheblichem Umfang schriftliche Arbeiten anfallen und Fernsprechvermittlungstätigkeit bei mehr als einem Anschluß (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5 und § 1246 Nr. 86).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Von dieser Voraussetzung kann bei der bloßen Begabung für die bisherige Facharbeitertätigkeit nicht allgemein ausgegangen werden (Anschluß an und Fortführung von BSG 26.11.1981 4 RJ 79/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 84 und BSG 09.12.1981 1 RJ 124/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 86).
  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Facharbeiter für

    Darüber hinaus lässt sich der bisherigen Rechtsprechung des BSG entnehmen, dass ein Facharbeiter nicht ohne weiteres auf einfache Pförtnertätigkeiten, die den ungelernten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zuzurechnen sind, verwiesen werden kann (vgl BSGE 44, 10 = SozR 2600 § 1246 Nr. 17, 55 und SozR 2200 § 1241d Nr. 5).
  • LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 280/06

    Verweisbarkeit eines Analphabeten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

    Ausnahmen können insoweit allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22 - sog. Katalogfall Nr. 1), wenn der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, BSG SozR 2200 § 1247 Nrn. 47, 50, 53, 56 - sog. Katalogfall Nr. 2), wenn die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 3), wenn für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 5), oder die als Schonarbeitsplätze (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101 - sog. Katalogfall Nr. 4) bzw. als Aufstiegspositionen (sog. Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und wenn entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82 - sog. Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 4/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nr. 22; Katalogfall Nr. 1), der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1247 Nrn 47, 50, 53, 56; Katalogfall Nr. 2), die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 3), für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 5), die als Schonarbeitsplätze (SozR 2600 § 46 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 101; Katalogfall Nr. 4) oder als Aufstiegspositionen (Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82; Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 3/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nr. 22; Katalogfall Nr. 1), der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1247 Nrn 47, 50, 53, 56; Katalogfall Nr. 2), die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 3), für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 5), die als Schonarbeitsplätze (SozR 2600 § 46 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 101; Katalogfall Nr. 4) oder als Aufstiegspositionen (Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82; Katalogfall Nr. 7).
  • LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07

    Kompetenz der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des Arbeitsmarktes bei der

  • BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84

    Anspruch auf vorgezogenes Übergangsgeld

  • BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86

    Anspruch auf sogenanntes 'vorgezogenes' Übergangsgeld

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 29/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 41/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86
  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 49/87

    Das vorgezogene Übergangsgeld wird zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Rente zu

  • SG Aurich, 12.07.2012 - S 32 R 426/10

    Anspruch eines gesetzlich Rentenversicherten auf Gewährung einer Rente wegen

  • BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 153/80
  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 21/89
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