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   OLG Hamm, 19.10.2017 - III-4 RVs 126/17   

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https://dejure.org/2017,43970
OLG Hamm, 19.10.2017 - III-4 RVs 126/17 (https://dejure.org/2017,43970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2017 - III-4 RVs 126/17 (https://dejure.org/2017,43970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - III-4 RVs 126/17 (https://dejure.org/2017,43970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vortäuschen einer Straftat, Aufbauschen, Schadenshöhe, Übertreibung

  • beck-blog

    Schaden aufgebauscht: Strafbar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Strafbarkeit wegen Vortäuschens eines Straftat bei lediglich übertriebener Darstellung einer tatsächlich begangenen Straftat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145d Abs. 1 Nr. 1
    Vortäuschen einer Straftat; Aufbauschen; Schadenshöhe; Übertreibung

  • rechtsportal.de

    StGB § 145d Abs. 1 Nr. 1
    Keine Strafbarkeit wegen Vortäuschens eines Straftat bei lediglich übertriebener Darstellung einer tatsächlich begangenen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 22 Ns 13/17
  • OLG Hamm, 19.10.2017 - III-4 RVs 126/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.06.1981 - 7 Ss 848/81
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17
    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
  • OLG Oldenburg, 07.09.2010 - 1 Ss 124/10

    Vortäuschung einer Straftat bei wahrheitswidriger Angabe eines Ladeninhabers über

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17
    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17
    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
  • OLG Hamm, 08.05.1987 - 2 Ss 236/87

    Vortäuschen einer Straftat; Übertreibung und Vergröberung von Umständen;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17
    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
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