Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40576
OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20 (https://dejure.org/2020,40576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2020 - 4 RVs 129/20 (https://dejure.org/2020,40576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2020 - 4 RVs 129/20 (https://dejure.org/2020,40576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Fahren ohne Fahrerlaubnis - "bequemliche Polizeiflucht”

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Strafschärfung bei § 21 StVG wegen "Bequemlichkeit" und "Flucht des Angeklagten vor der Polizei"

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 Ns 204/19
  • OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 19.12.2007 - 1 Ss 339/07

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    In Fällen, in denen es - wie hier - wegen charakterlicher Mängel des Angeklagten zur Anordnung einer Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kommt, sind Umstände, welche die Maßregel nach §§ 69, 69a StGB rechtfertigen, zunächst solche, die im Rahmen des § 46 StGB für die Beurteilung der Persönlichkeit und des Charakters in Betracht kommen, wie sein Vorleben, seine Lebensführung, etwaige Vorstrafen oder sonstige Gesichtspunkte, wie etwa eine notstandsähnliche Situation (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2007, 1 Ss 339/07 -, juris).
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, darf aber grundsätzlich nicht zu Lasten eines Angeklagten herangezogen werden, es sei denn, das Nachtatverhalten schafft neues Unrecht oder der Täter verfolgt Ziele, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen, so wenn er sich damit erneut über strafrechtliche Gebote hinweg setzt (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2011 - 2 StR 493/10 -, juris).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein ( BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber anerkannt, dass bei einem rechtskräftigem Schuldspruch - wie hier - eine Wiederholung der den Schuldspruch tragenden Feststellungen oder auch nur eine ausdrückliche, mehr oder weniger konkrete Bezugnahme auf das angefochtene Urteil entbehrlich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm VRS 102, 206), da es nämlich allein auf die ausreichende Feststellung der den rechtskräftigen Schuldspruch tragenden Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil ankommt (BGH, a.a.O.).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Auch liegt in der "Fluchtfahrt" des Angeklagten keine neue Tat, die ggf. ein neues Unrecht begründen könnte, da es sich bei dem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Dauerstraftat handelt, die grundsätzlich erst endet, wenn der Täter mit dem Weiterfahren endgültig aufhört und die Fahrtrichtungsänderung, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, keine neue Tat beginnen lässt (vgl. BGH, NJW 1983, 1744 zur Trunkenheitsfahrt).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Das Revisionsgericht darf daher nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Urteils in sich rechtsfehlerhaft sind, wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat, oder die Strafe bei Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Strafrahmens unvertretbar hoch oder niedrig ist (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015 -1 StR 142/14 -, juris; BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 - BGHSt 57, 123, 127; jeweils mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 337 Rn. 34).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 142/14

    Steuerhinterziehung (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Das Revisionsgericht darf daher nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Urteils in sich rechtsfehlerhaft sind, wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat, oder die Strafe bei Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Strafrahmens unvertretbar hoch oder niedrig ist (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015 -1 StR 142/14 -, juris; BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 - BGHSt 57, 123, 127; jeweils mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 337 Rn. 34).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95

    Bezugnahmen im Urteil - Verständlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein ( BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109).
  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 149/00

    Divergenzvorlage; Mangelhafte Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20
    Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber anerkannt, dass bei einem rechtskräftigem Schuldspruch - wie hier - eine Wiederholung der den Schuldspruch tragenden Feststellungen oder auch nur eine ausdrückliche, mehr oder weniger konkrete Bezugnahme auf das angefochtene Urteil entbehrlich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm VRS 102, 206), da es nämlich allein auf die ausreichende Feststellung der den rechtskräftigen Schuldspruch tragenden Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil ankommt (BGH, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 RVs 141/20

    Berufungsbeschränkung, Bindungswirkung, Verweis auf Feststellungen im

    Für die neue Hauptverhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass im Berufungsurteil eine Bezugnahme oder ein Verweis auf infolge einer Rechtsmittelbeschränkung tatsächlich bindend gewordene Feststellungen überflüssig ist (BGH, Beschl. v. 06.07.2000 - 5 StR 149/00 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.01.2009 - 5 Ss 528/08 juris; OLG Hamm, Beschl. v. 19.11.2020 - 4 RVs 129/20 ) BeckRS 2020, 34726).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht