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   OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17   

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https://dejure.org/2017,10689
OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 (https://dejure.org/2017,10689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 (https://dejure.org/2017,10689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2017 - 4 RVs 18/17 (https://dejure.org/2017,10689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Gesamtstrafenausspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung; hoher Schaden; Bewährung; besondere Umstände

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Gesamtstrafenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Dazu können auch die Umstände, die für die gestellte günstige Legalprognose (BGH NStZ-RR 2015, 107) oder die Strafzumessung von Bedeutung waren (BGH NStZ 2010, 147), gehören.
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16

    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur: BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris).
  • OLG München, 07.04.2010 - 5St RR (II) 80/10

    Beschränkung der Revision auf die Anfechtung der Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99

    Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Unwirksam ist eine Beschränkung demgemäß nur, wenn eine Beurteilung der angegriffenen Punkte nicht möglich ist, ohne dass dadurch die nicht angefochtenen Teile beeinflusst werden, weil sonst widersprüchliche Ent-scheidungen getroffen werden könnten (BGH, Beschl. v. 21.10.1980 - 1 StR 262/80 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.09.2004 - II-72/04 - juris m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16

    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Hier ist die Begründung, mit der das Landgericht die verhängten Gesamtstrafen zur Bewährung ausgesetzt hat, rechtsfehlerhaft, weil sie widersprüchlich ist (vgl. zur Widersprüchlichkeit als Rechtsfehler: OLG Bamberg, Beschl. v. 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 - juris).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12

    Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Dazu können auch die Umstände, die für die gestellte günstige Legalprognose (BGH NStZ-RR 2015, 107) oder die Strafzumessung von Bedeutung waren (BGH NStZ 2010, 147), gehören.
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Auch bzgl. der Strafaussetzung zur Bewährung kann das Revisionsgericht nur unter den o.g. Voraussetzungen eingreifen (OLG Celle, Beschl. v. 29.11.2016 - 2 Ss 124/16 - juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
    Bilden die tatrichterlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils eine (noch) hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch daher wirksam (OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14 - juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 4 RVs 80/17

    Bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt; Geringwertigkeit; Diebstahl;

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 - juris).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Jedenfalls ist es aber widersprüchlich, wenn die Kammer einerseits eine positive Legalprognose nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken anzunehmen vermag, andererseits aber von Milderungsgründen besonderen Gewichts ausgeht, die eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe von einem Jahr und elf Monaten widerspiegelt, als nicht unangebracht erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2017, Az.: 4 RVs 18/17, Rn. 15, 16, zit. nach juris).
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