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   OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20   

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https://dejure.org/2021,34392
OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 (https://dejure.org/2021,34392)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 (https://dejure.org/2021,34392)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 (https://dejure.org/2021,34392)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Einsichtnahme in die Daten der Messreihe

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 62 OWiG, § 71 Abs 1 OWiG
    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren; Nichtüberlassung der mit der Geschwindigkeitsmessung in Zusammenhang stehenden "Messreihe"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Verwaltungsbehörde muss gesamte Messreihe an Verteidigung übersenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Gebot des fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) gebietet es, dass die Verwaltungsbehörde dem Verteidiger von Betroffenen oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen nicht bei den Akten befindliche amtliche ...

  • rechtsportal.de

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren; Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung nicht bei den Akten befindlicher amtlicher Messunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeld und Fahrverbot - Einsicht in gesamte Messreihe bei Verwaltung als zulässig angesehen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 60
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Die nicht gewährte Einsichtsmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages an dem fraglichen Messort durch das AG E. ist basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Beschl. v. 4.5.2021 - 2 BvR 868/20, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15 mwN).

    Zwar kann ein Betroffener mit der Rüge unzulässiger Informationsbeschränkung im gerichtlichen Verfahren nur durchdringen, sofern er den Zugang zu nicht zur Akte genommener Unterlagen schon frühzeitig im Bußgeldverfahren beantragt und im Verfahren nach § 62 Abs. 1 OWiG weiterverfolgt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 60 und 66, juris; VGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.5.2020 - VGH B 17/20, S. 4; OLG Karlsruhe, aaO Rn. 30; Cierniak/Nierhaus, DAR 2018, 541, 544), dies ist vorliegend durch den Betr.

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Die Verteidigung von Betroffenen wird jedenfalls dann unzulässig beschränkt (§§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 338 Nr. 8 StPO), wenn schon bei der Verwaltungsbehörde und danach vor dem Amtsgericht im Verfahren nach § 62 OWiG erfolglos ein auf Herausgabe dieser Unterlagen gerichteter Antrag gestellt und ein erneuter, in der Hauptverhandlung mit einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens (§ 228 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG) verbundener Antrag auf Einsichtnahme durch Beschluss des Gerichts zurückgewiesen wurde, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil auf der rechtsfehlerhaften Ablehnung der Anträge beruht oder beruhen kann (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19).)(Rn.10).

    Die nicht gewährte Einsichtsmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages an dem fraglichen Messort durch das AG E. ist basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Beschl. v. 4.5.2021 - 2 BvR 868/20, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15 mwN).

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Er darf nicht zum bloßen Objekt eines Verfahrens gemacht werden, sondern muss die Möglichkeit haben, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (BVerfGE 65, 171-174).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2019 - 4 Rb 28 Ss 691/19

    Rechtsbeschwerde: Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Auch der Beschluss des Senats v. 23.9.2019 (4 Rb 28 Ss 691/19) steht dem nicht entgegen, da dort nur entschieden wurde, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch die bloße Nichtüberlassung von nicht bei der Akte befindlicher Messunterlagen und Messdaten, die auch nicht Gegenstand der Urteilsfindung gewesen sind, nicht verletzt wird und der Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht gleichgestellt ist, weshalb dessen Verletzung nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG gerügt werden kann.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Daher muss bei dieser Verfahrensweise das Interesse der in den Falldateien der Messreihe erfassten weiteren Verkehrsteilnehmer gegenüber dem aus dem fair-trial-Anspruch begründeten Einsichtsrecht des Betroffenen zurückstehen (vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschl. v. 12.1.1983 - 2 BvR 864/81, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, aaO Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, aaO Rn. 25).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Divergenzvorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Im Übrigen hat das OLG Zweibrücken, das ebenfalls zu dieser Auffassung neigt, bereits am 4.5.2021 einen Vorlagebeschluss an den Bundesgerichtshof erlassen (1 OWi 2 SsRs 19/21).
  • BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20

    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Soweit in der Entscheidung des BayObLG vom 4.1.2021 - 202 ObOWi 1532/20 ein Anspruch auf Einsichtnahme in die gesamte Messreihe verneint wurde, handelt es sich nicht um tragende Erwägungen.
  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Die nicht gewährte Einsichtsmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages an dem fraglichen Messort durch das AG E. ist basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Beschl. v. 4.5.2021 - 2 BvR 868/20, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15 mwN).
  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    Die nicht gewährte Einsichtsmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages an dem fraglichen Messort durch das AG E. ist basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Beschl. v. 4.5.2021 - 2 BvR 868/20, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15 mwN).
  • BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
    nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (so auch BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).
  • OLG Celle, 22.02.2022 - 2 Ss OWi 264/21

    Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung; Anspruch auf Einsicht in

    Ergänzend wird angemerkt, dass sich die Bußgeldbehörden bei entsprechenden Akteneinsichtsgesuchen auch nicht darauf beschränken können, anstelle der Übersendung einer Kopie der ihnen vorliegenden Bedienungsanleitung an die Verteidigung eines Betroffenen auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bußgeldbehörde oder der Dienststelle der das Geschwindigkeitsmessgerät nutzenden Polizeidienststelle zu verweisen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris).

    Aufgrund dessen sei einem entsprechenden Einsichtsgesuch der Verteidigung stattzugeben (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 17.03.2021 - 1 OLG 2 SsBs 23/20 -, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris).

  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    h) Ebenso wenig ist vorliegend zu entscheiden, ob dem Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. dem Adressaten einer Fahrtenbuchanordnung Zugang zu mehr als zu den zum eigenen Fahrzeug gespeicherten Rohmessdaten zu gewähren ist, insbesondere nicht, ob und inwieweit ihm auch ein Recht auf Einsichtnahme in die Rohmessdaten Dritter zusteht (ablehnend etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21 - NZV 2022, 27 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2016 - 2 Ss-OWi 589/16 - und BayOblG München, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 202 ObOWi 1532/20 - DAR 2021, 104 = juris Rn. 11; bejahend dagegen OLG Jena, Beschluss vom 17. März 2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 - VRS 140, 319; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 4 StR 181/21 - NZV 2022, 287).
  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Teilweise wird ein Anspruch auf Überlassung der gesamten Messreihe, insbesondere unter Hinweis auf deren Relevanz für die Verteidigung des Betroffenen, bejaht (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 17.03.2021, 1 OLG 331 SsBs 23/20, SVR 2021, 186; OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20, NStZ-RR 2022, 60; OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.10.2021, 4 Rb 25 Ss 1023/20, BeckRS 2021, 39363; LG Köln, Beschluss v. 08.12.2020, 323 Qs 109/20, BeckRS 2020, 36839; AG Leverkusen, Beschluss v. 08.02.2021, 55 OWi 120/21 [b], BeckRS 2021, 3108; AG Herne, Beschluss v. 04.06.2021, 22 OWi 697/21 [b], BeckRS 2021, 16813; AG Dillingen a. d. Donau, Beschluss v. 07.07.2021, 304 OWi 58/21, BeckRS 2021, 36897; AG Bernau, Beschluss v. 09.09.2021, 2 OWi 79/21, BeckRS 2021, 32495; LG Hagen, Beschluss v. 30.09.2021, 46 Qs 59/21, BeckRS 2021, 36504; AG Bad Saulgau, Beschluss v. 13.12.2021, 1 OWi 25 Js 27436/21, BeckRS 2021, 40801; AG Ellwangen (Jagst), Beschluss v. 14.01.2022, 6 OWi 3/22, zfs 2022, 533; AG Bielefeld, Beschluss v. 09.06.2022, 861 OWi 75/22, BeckRS 2022, 15233; AG Nauen, Beschluss v. 19.10.2022, 34 OW 263/22, BeckRS 2022, 29732; AG Köln, Beschluss v. 23.11.2022, 805 OWi 112/22, BeckRS 2022, 37880; AG Würzburg, Beschluss v. 19.12.2022, 7 OWi 952 JS 5972/22, BeckRS 2022, 37872).

    Überdies kann den Persönlichkeitsrechten Dritter jedenfalls dadurch Rechnung getragen werden, dass die Datensätze der Messreihe vor ihrer Herausgabe an die Verteidigung durch die Bußgeldbehörde anonymisiert werden (OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20, NStZ-RR 2022, 60; OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.10.2021, 4 Rb 25 Ss 1023/20, BeckRS 2021, 39363).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2022 (NZV 2022, 287) ist vielmehr davon auszugehen, dass der Senat lediglich eine abweichende Bewertung auf tatsächlicher Ebene vornimmt, soweit hier die Relevanz der digitalen Falldateien der gesamten Messreihe bejaht wird (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 17.03.2021, 1 OLG 331 SsBs 23/20, SVR 2021, 186; OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20, NStZ-RR 2022, 60; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.03.2023, 1 ORbs, 35 Ss 72/23, BeckRS 2023, 9523).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Das Amtsgericht hat nicht beachtet, dass die Verwaltungsbehörde dem Verteidiger der Betroffenen oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen auf seinen Antrag sämtliche auch nicht bei den Akten befindliche amtliche Messunterlagen zur Verfügung stellen muss, die erforderlich sind, um der Betroffenen zu ermöglichen, die Berechtigung des auf das Ergebnis eines (standardisierten) Messverfahrens gestützten Tatvorwurfs mit Hilfe eines Sachverständigen selbständig zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, NJW 2021, 455 ; BGH, Beschluss vom 30.3.2022, DAR 2022, 350 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20-, juris).

    Ein Verweis auf die mögliche Beschaffung der Token-Datei mit Passwort für die übermittelten Falldatensätze beim hessischen Eichamt - wenn beide bei der Bußgeldbehörde vorlagen, von dieser zur Auswertung der Falldatei genutzt wurden und tatsächlich herausgegeben werden können - ist unzumutbar, da sie mit Zeitaufwand und Kosten verbunden ist, die regelmäßig außer Verhältnis zur Bedeutung der Bußgeldsache stehen und das Verfahren auch unnötig verzögern (vgl. hierzu Detlef Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022, B, Rn. 1546 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2022, 60 ; Merz: Der Grundsatz des fairen Verfahrens und der daraus resultierende Informationsanspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren, Auswirkungen der Entscheidung BVerfG NZV 2021, 41 , auf die bußgeldrechtliche Praxis, NZV, 2021, 281 und NZV 2022, 497 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2023, 3 Orbs 33 Ss 55/23 [Anspruch auf aktuellen "Public Key"]; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018 - Lv 1/18 -, juris, Rn. 39 - 49 mwN; zum Einsichtsrecht in "lesbare Falldatei mit Token-Datei und Passwort"]; AG Buxtehude, Beschluss vom 11.05.2020 - 21 OWi 53/20 -, juris; AG Duisburg, Beschluss vom 05.02.2021 - 408 OWi 76/20 -, juris; AG Prenzlau, Beschluss vom 24.10.2018 - 21 OWi 691/18 -, juris; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22, wobei von der tatsächlich unzutreffenen Annahme ausgegangen wird, bei für die konkrete Einzelmessung erforderlichen Token und Passwort handle es sich um keine bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen, sondern um von einem zuständigen Eichamt erst noch zu erzeugenden Daten, was bedeuten würde, dass die Bußgeldbehörde die verschlüsselten Falldatensätze des Messgeräts selbst vor Erlass des Bußgeldbescheids nicht hätte prüfen können; AG St. Ingbert, Urteil vom 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) -, juris, wobei allerdings darauf hingewiesen wird "Wird die Tuff-Datei mit der nötigen Software und dem dazugehörigen Token (auch public key, key oder Schlüssel genannt) geöffnet, ist ein grüner Haken sichtbar, mittels Token wird demnach die Integrität der Datei visualisiert.

    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ggf. ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen, nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (Senat, Beschluss vom 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23 unter Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris; siehe auch BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).

  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht

    14 Beschluss vom 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23, juris Rn. 21, VRR 2023, Nr. 6, 25; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, juris Rn. 13, NStZ-RR 2022, 60).

    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht zur potentiellen Beweisbedeutung dieser Messdaten eine abweichende Auffassung vertritt (Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15, VRS 140, 33; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, juris Rn. 9), wäre der Senat an diese auf rein tatsächlicher Ebene liegende Bewertung auch im Falle einer Entscheidung in der Sache nicht gebunden (vgl. auch den auf die Vorlage des OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 4 StR 181/21 - a.a.O. ergangenen Beschluss des BGH vom 30.03.2022 - 4 StR 181/21, juris Rn. 11, NStZ-RR 2022, 220).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    v. 15. September 2023 - Vf. 20-VI , Rn. 49 f., 52; OLG Naumburg, Beschl. v. 5. November 2012 - 2 Ss (Bz) 100/12 - OLG Koblenz, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 2 OWi 6 SsRs 118/19 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27. April 2021 - 1 OWi 2 SsRs 173/20 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 3. August 2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 - OLG Köln, Beschl. v. 30. Mai 2023 - 1 RBs 288/22 - OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22. August 2023 - 1 ORbs 34 Ss 468/23; mit näheren Hinweisen zum Stand der Rechtsprechung VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15. Januar - B 19/19 -, Rn. 44).

    nicht stattgegeben hat (siehe zum Beispiel OLG Stuttgart, Beschl. v. 3. August - 4 Rb 12 Ss 1094/20 - siehe auch Bohnert / Krenberger / Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 7. Aufl. 2022, § 62 OWiG, Rn. 30: "Eine gemäß § 62 Abs. 1, Satz 1, Abs. 2 Satz 3 OWiG unanfechtbare gerichtliche Entscheidung hindert nicht an der Stellung eines derartigen Antrages im späteren gerichtlichen Verfahren.").

  • OLG Saarbrücken, 12.11.2021 - SsRs 57/21

    Einsicht in die Falldaten der Messreihe im Bußgeldverfahren

    Nach der ganz überwiegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung gebietet es das Gebot des fairen Verfahrens (Art: 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK), dass die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung dem Verteidiger des Betroffenen oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen nicht bei den Akten befindliche amtliche Messuntertagen zur Verfügung stellt, die erforderlich sind, um Betroffenen zu ermöglichen, die Berechtigung des auf das Ergebnis eines (standardisierten) Messverfahrens gestützten Tatvorwurfs mit Hilfe eines Sachverständigen zu überprüfen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. November - 2 BvR 1616/18 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. August 2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 - Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. März 2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 OWi 2 SsRs 173/20 -, sämtlich zitiert nach juris; Beschluss des Senats vom 24.2.2016 - Ss (BS) 6/2016 (4/16 OWi) -); Beschluss des Senats vom 15.5.2019 - SsRS 37/2018 -).

    Der Betroffene hat in der Beschwerdebegründung geltend gemacht, dass er die von ihm erbetenen nicht bei den Akten befindlichen amtlichen Messunterlagen trotz Anforderung im Rahmen des Bußgeldverfahrens beim Landesverwaltungsamt unter Darlegung, weshalb er die betroffenen Unterlagen aus der maßgeblichen Sicht der Verteidigung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. August 2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. März 2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20-, juris,) zur Überprüfung des Ergebnisses des standardisierten Messverfahrens benötige, nicht erhalten habe, in der Hauptverhandlung einen Aussetzungsantrag gestellt habe, bis die Verteidigung die beantragten Unterlagen erhalten werde, und hinsichtlich der ablehnenden Aussetzungsentscheidung des Gerichts einen Beschluss herbeigeführt habe.

    Hiernach hat der Beschwerdeführer schlüssig einen Anspruch auf Überlassung der angeforderten Messunterlagen dargelegt (vgl. betreffend die Herausgabe der Falldatei der gesamten Messreihe, OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 - Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.03.2021 -1 OLG 331 SsBs 23/20 -, jeweils zitiert nach juris; betreffend die Herausgabe von Wartungs- und lnstandsetzungsnachweisen zum verwendeten Messgerät (mit Lebensakte/Garantiekarte) OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2021 - 1 OWi 2 SsRs 173/20 -, zitiert nach juris; betreffend die Herausgabe der Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts und der Gebrauchsanweisung für den Enforcement Trailer, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.01.2021 - 1 OWi 2 SsBs 98/20-, zitiert nach juris; betreffend die Falldatei mit Token-Passwort sowie Statistikdatei, VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018 - Lv 1/18 -).

    Soweit mit dem Antrag des Beschwerdeführers auf Herausgabe der Falldatei der gesamten Messreihe auch die Daten Dritter betroffen sind, steht dies - insbesondere wegen der Anonymisierungsmöglichkeit - dem Herausgabeanspruch nicht entgegen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20-; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. März 2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Versagung des Zugangs zu nicht bei den Akten

    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht zur potentiellen Beweisbedeutung dieser Messdaten eine abweichende Auffassung vertritt (Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, VRS 140, 33; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, juris Rn. 9), ist der Senat an diese auf rein tatsächlicher Ebene liegende Bewertung nicht gebunden (vgl. auch den auf die Vorlage ergangenen Beschluss des BGH, juris Rn. 11).
  • LG Hagen, 30.09.2021 - 46 Qs 59/21

    Messreihe, Akteneinsicht, Aktenvervollständigung, Statistikdatei, Case-List,

    Diese Möglichkeit folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren, da der Beschwerdeführer generell die Möglichkeit erhalten muss, prozessual durch Stellung von Beweis- oder Beweisermittlungsanträgen auf den Fortgang des Ermittlungsverfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 50 ff., juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, 1 OLG 331 Ss-Bs 23/20, Rn. 12 ff., juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, Rn. 11, juris).

    Denn es obliegt dem Beschwerdeführer und seinem Verteidiger zu beurteilen, ob er die begehrten Informationen für ihn von Relevanz sind, so dass dieser einer auch nur theoretischen Aufklärungschance nachgehen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 55 ff., juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, Rn. 11, juris).

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23

    Bußgeldverfahren: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung zum Erhalt der

    Unter Zitat der Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 = NStZ-RR 2022, 60) wird u.a. vorgetragen, dass sich das Zugangsrecht nicht lediglich auf Einsicht in die Unterlagen in den Räumen der Dienststelle des Messbeamten erstrecke, sondern ein Anspruch auf Informationszugang durch Kopie der entsprechenden Daten auf einen von dem Betroffenen bzw. seiner Verteidigung zur Verfügung gestellten Datenträger bestehe.

    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen (vorliegend aus dem über 350 km und über vier Fahrstunden entfernten ...), nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris unter Verweis auf BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - SsRs 30/21

    Einsicht, Herausgabe von Unterlagen, Beschilderungsplan, verkehrsrechtliche

  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 4 Rb 25 Ss 1023/20

    Faires Verfahren bei Nichtüberlassung von Messreihe

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2023 - 2 ORbs 35 Ss 334/23

    Anspruch auf Informationsgewährung im Bußgeldverfahren

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - SsRs 30/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtherausgabe Beschilderungsplan und

  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22

    Verletzung des rechtlichen Gehörs Betroffenen im Bußgeldverfahren durch Ablehnung

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 RBs 106/21
  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 153/22

    Kein Verstoß gegen Grundsatz fairen Verfahrens wegen Nichtspeicherung von

  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 4 Rb Ss 25 Ss 1023/21
  • OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 219/22

    Keine Gehörsrüge bei Nichtbeiziehung von Unterlagen außerhalb der Akte; Verstoß

  • AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22

    Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Beschilderungsplan

  • AG Sinsheim, 26.04.2023 - 14 OWi 1/23

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in Messreihe einer

  • AG Bad Saulgau, 13.12.2021 - 1 OWi 25 Js 27436/21

    Akteneinsicht, Messreihe, Falldateien

  • AG Bamberg, 01.12.2021 - 23 OWi 1318 Js 16568/21

    Verteidiger, Akteneinsicht, Verfahren, Versagung, Beurteilung, Einsicht,

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