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   LG Mannheim, 16.01.2004 - 4 S 100/03   

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https://dejure.org/2004,8982
LG Mannheim, 16.01.2004 - 4 S 100/03 (https://dejure.org/2004,8982)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16.01.2004 - 4 S 100/03 (https://dejure.org/2004,8982)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 4 S 100/03 (https://dejure.org/2004,8982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung; Berechtigung des Wohnungseigentümers zum Umbau der Mietwohnung nach seinen Vorstellungen; Kündigung des Vermieters wegen Abriss des ganzen Hauses; Neues Vorbringen in zweiter Instanz; Erfordernis der Angabe des genauen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Abriss des Anwesens als Kündigungsgrund

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Abriss auch ohne Zweckentfremdungsgenehmigung

  • vdiv.de (Leitsatz)

    §§ 573 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3; 573a Abs. 1 BGB; Art. 6 § 1 MietRVerbG
    Kündigung der Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 731
  • NZM 2004, 256
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 07.04.1982 - 4 U 167/81
    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 4 S 100/03
    Abgesehen davon, dass es sich insoweit um neues Vorbringen der Beklagten handelt, das erstmals in zweiter Instanz vorgebracht wurde, ergibt sich nach Ansicht der Kammer kein Zweifel daran, dass der Kläger in seinem Kündigungsschreiben in erster Linie eine Kündigung nach § 573 a BGB und nur in zweiter Linie eine Kündigung nach § 573 BGB erklärte, was zulässig ist (OLG Hamburg, Rechtsentscheid vom 7.4.1982, NJW 1983, 182).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 1 des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 16. Januar 2004 - 4 S 100/03 - wird bis zum 30. September 2005, 1ängstens jedoch bis zur Entscheidung des Landgerichts, eingestellt.
  • AG München, 15.05.2020 - 473 C 4290/19

    Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung bei mietvertraglicher

    Die von der Klagepartei unter Hinweis auf das Urteils des Landgerichts Mannheim vom 16.01.2004, Az. 4 S 100/03 (NZM 2004, 256) geführte Argumentation, wonach die Wirksamkeit einer Verwertungskündigung nicht davon abhänge, ob bereits baurechtliche oder sonstige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen beantragt seien oder gar vorlägen, überzeugt nicht.

    a) Nach der Entscheidung des LG Mannheim vom 16.1.2004, Az. 4 S 100/03 (NZM 2004, 256), soll es ausreichen, wenn die Zweckentfremdungsgenehmigung während des Laufs der Kündigungsfrist erteilt worden sei und jedenfalls zum Datum der Wirksamkeit der Kündigung vorliege (vgl. auch BeckOGK/Geib, Stand: 1.4.2020, BGB § 573 Rn. 114).

    Wenn dem der Mieter nicht traue, dann liege es an ihm, daraus die Konsequenzen zu ziehen und sich darüber Gewissheit zu verschaffen (NZM 2004, 256, 257).

    Die für die Genehmigung angefallenen Gebühren seien dann vergeblich aufgewandt, so dass das Argument des Verbots der Vorratskündigung hier gerade nicht trage (NZM 2004, 256, 257).

  • AG München, 18.11.2013 - 463 C 9569/13

    Wohnraumkündigung ohne Zweckentfremdungsgenehmigung

    Der abweichenden Ansicht des Landgerichts Mannheim (Urteil vom 16.01.2004, NZM 2004, 256) kann nicht gefolgt werden.
  • LG Heidelberg, 30.11.2007 - 5 S 86/07

    Mietvertrag: Voraussetzungen der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses zum

    Dass die Baugenehmigung bei Ausspruch der Kündigung noch nicht vorgelegen hat, ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung und damit unerheblich (LG Mannheim, NJW-RR 2004, 731, Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Auflage, § 573 Rnr. 148).
  • LG Berlin, 08.05.2018 - 63 S 139/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei möglicher

    Die formelle Wirksamkeit der Kündigungen kann dabei unterstellt werden und es kann offen bleiben, ob eine Zweckentfremdungsgenehmigung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits erteilt worden sein muss (vgl. Krenek in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 1. Aufl. 2013, § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters, Rn. 74; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 25. März 1981 - 4 U 201/80 -, juris; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2300, 2301; LG München II, WuM 1997, 115; AG Hamburg, WuM 2007, 710, 711; AG München, ZMR 2014, 805; AG Schöneberg WuM 2017, 256; Prütting/ Wegen/ Weinreich-Riecke, BGB, Rdnr. 42; Schmidt-Futterer/Blank, § 573, Rdnr. 168; Staudinger-Rolfs, BGB, 2018, § 573, Rn. 155; Bub/Treier-Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Rn. IV 81; Kossmann, Handbuch der Wohnraummiete, § 118 Rn. 10; Kinne, ZMR 2001, 511, 521; Häublein, NZM 2011, 668, 669 f., der ergänzend auch auf die Rechtsprechung zur Anbietpflicht des BGH verweist, die es dem Mieter verwehrt, einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach Versagung der Genehmigung durchzusetzen) oder ob die Zweckentfremdungsgenehmigung erst im Prozess zu prüfen ist (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 16. Januar 2004 - 4 S 100/03 -, Rn. 24, NZM 2004, 256, juris) bzw. zum Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung vorliegen müssen (vgl. BezG Cottbus WuM 1992, 301; Löwe NJW 1972, 1913; Kinne/Schach/Bieber-Schach, Miet- und Mietprozessrecht, 6. Aufl., 2010, § 573 BGB, Rdnr. 52).
  • LG Bochum, 27.03.2007 - 9 S 26/06

    Streit um eine mietrechtliche Verwertungskündigung; Hinderung an einer

    Insbesondere der Abriss eines alten, unrentablen Gebäudes zum Zwecke eines Neubaus werden als angemessene Art der Verwertung angesehen, wenn eine solche Maßnahme dem Gebot wirtschaftlicher Vernunft entspricht (BGH a.a.O.; LG Mannheim NJW-RR 2004, 731; LG Bln NJW-RR 1997, 585; BayObLG (Rechtsentscheid zu § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F.) NJW-RR 1994, 78 = ZMR 1993, 560 = WuM 1993, 660; Blank in Schmidt-Futterer, MietR, 8. Aufl., § 573 Rn. 147; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.
  • AG Köln, 06.01.2022 - 205 C 215/21

    Keine Verwertungskündigung nach Abschluss eines Kaufvertrags mehr möglich

    1989, 164); der Abriss des Hauses um das Grundstück anderweitig zu verwerten (BGHZ 179, 289; BGH NJW 2011, 1135; LG Mannheim WuM 2004, 99; AG.
  • AG Hamburg, 29.08.2013 - 44 C 20/13

    Wohnraummiete in Hamburg: Erfordernis einer Zweckentfremdungsgenehmigung bei

    Zwar ist der Gegenansicht zuzugeben, dass dies dann für den Vermieter problematisch werden kann, wenn lange Kündigungsfristen bestehen und zugleich eine öffentlich-rechtliche Genehmigung nur befristet erteilt wird (so LG Mannheim, NZM 2004, 256).
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