Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,762
VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97 (https://dejure.org/1997,762)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 (https://dejure.org/1997,762)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 4 S 1050/97 (https://dejure.org/1997,762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung - Darlegungserfordernis; Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Dies hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft die unterschiedlichsten Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerfG, Urteil v. 18.7.1972, BVerfGE 33, 303; Beschluß v. 9.3.1994, DVBl. 1994, 746).

    Auch läßt der Antrag jeden Hinweis darauf vermissen, daß eine Ausnahme von diesen Grundsätzen etwa deshalb gerechtfertigt sein könnte, weil der Gesetzgeber seinen Verfassungsauftrag zur Bereitstellung ausreichender Ausbildungskapazitäten - soweit sich ein derartiger Auftrag aus den grundrechtlichen Wertentscheidungen und der Inanspruchnahme des Ausbildungsmonopols überhaupt ergibt - evident verletzt hätte (vgl. BVerfG, Urteil v. 18.7.1972, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluß v. 27.1.1995, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1995 - 3 M 19/95

    Ausbildungsplatz; Juristischer Vorbereitungsdienst; Haushaltsgesetz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Denn das Verwaltungsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 30.9.1994 (DVBl. 1995, 208) und des Hessischen VGH vom 27.12.1996 (NJW 1997, 959) - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995 (RiA 1997, 47) - entscheidungstragend darauf ab, daß eine vom Haushaltsgesetzgeber wirksam vorgenommene Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst vorliegt (vgl. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 LBG), die von der Verwaltung und den Gerichten grundsätzlich hinzunehmen ist.

    Auch läßt der Antrag jeden Hinweis darauf vermissen, daß eine Ausnahme von diesen Grundsätzen etwa deshalb gerechtfertigt sein könnte, weil der Gesetzgeber seinen Verfassungsauftrag zur Bereitstellung ausreichender Ausbildungskapazitäten - soweit sich ein derartiger Auftrag aus den grundrechtlichen Wertentscheidungen und der Inanspruchnahme des Ausbildungsmonopols überhaupt ergibt - evident verletzt hätte (vgl. BVerfG, Urteil v. 18.7.1972, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluß v. 27.1.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 7.8.1992 - 2 BvR 400/92 - und v. 19.5.1992 - 1 BvR 1986/91 -, DVBl. 1992, 1215).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97

    Zulassung der Beschwerde - zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Auch soweit der Antrag unter Hinweis auf § 86 VwGO die Rüge mangelnder Sachaufklärung erhebt und damit einen Verfahrensmangel geltend macht (§§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO), genügt er den Darlegungserfordernissen des § 146 Abs. 5 S. 3 VwGO nicht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 25.2.1997 - 5 S 352/97).
  • VGH Hessen, 27.12.1996 - 1 TG 5040/96
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Denn das Verwaltungsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 30.9.1994 (DVBl. 1995, 208) und des Hessischen VGH vom 27.12.1996 (NJW 1997, 959) - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995 (RiA 1997, 47) - entscheidungstragend darauf ab, daß eine vom Haushaltsgesetzgeber wirksam vorgenommene Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst vorliegt (vgl. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 LBG), die von der Verwaltung und den Gerichten grundsätzlich hinzunehmen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (vgl. Beschluß d. Senats v. 25.2.1997 - 4 S 496/97 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 14 S 594/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Im übrigen genügt die Bezugnahme auf den bisherigen Vortrag "zur Begründung des Anspruchs auf Vertrauensschutz" dem Darlegungsgebot nicht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 17.3.1997 - 14 S 594/97).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschluß v. 2.10.1961, BVerwGE 13, 90; Beschluß v. 9.3.1993, Buchholz 310 § 133 - n.F. - VwGO Nr. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Denn das Verwaltungsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 30.9.1994 (DVBl. 1995, 208) und des Hessischen VGH vom 27.12.1996 (NJW 1997, 959) - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995 (RiA 1997, 47) - entscheidungstragend darauf ab, daß eine vom Haushaltsgesetzgeber wirksam vorgenommene Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst vorliegt (vgl. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 LBG), die von der Verwaltung und den Gerichten grundsätzlich hinzunehmen ist.
  • BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 7.8.1992 - 2 BvR 400/92 - und v. 19.5.1992 - 1 BvR 1986/91 -, DVBl. 1992, 1215).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, das heißt benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420, m. w. N., und vom 19.8.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 1 S 500/19

    Autoposer-Fall: Rechtsmittel des Jaguar-Fahrers abgelehnt

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.19 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nämlich immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, S. 709; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, S. 420 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht