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   VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08   

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VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08 (https://dejure.org/2010,1430)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2010 - 4 S 1070/08 (https://dejure.org/2010,1430)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 (https://dejure.org/2010,1430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen im Ausland bei Notfallbehandlungen in der Schweiz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beihilfe nach einem Skiunfall in der Schweiz und sofort erforderlicher medizinischer Behandlung in einem schweizer Krankenhaus trotz Grenznähe; Vereinbarkeit einer Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen im Ausland mit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Beihilfe nach einem Skiunfall in der Schweiz und sofort erforderlicher medizinischer Behandlung in einem schweizer Krankenhaus trotz Grenznähe; Vereinbarkeit einer Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen im Ausland mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 281
  • DÖV 2010, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07

    Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Behinderung des freien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2009 - 2 CN 1.07 - sei nicht einschlägig.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 19.02.2009 - 2 CN 1.07 -, Juris, und vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103) hat der Gesetzgeber im Beihilferecht u.a. festzulegen, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden.

    Regelungen, die einen Leistungsausschluss oder jedenfalls eine erhebliche Erschwerung der Leistung zum Gegenstand haben, bedürfen daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Verordnungsermächtigung (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.).

    Ob die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO, die die beihilfefähigen Kosten auf die (fiktiven) Inlandskosten beschränkt, noch von der Ermächtigung des § 101 LBG gedeckt ist (dies für eine entsprechende Regelung in Nordrhein-Westfalen bejahend: BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988 - 2 B 91.88 -, ZBR 1989, 175; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.

    Bei ärztlichen Dienstleistungen, die in der Schweiz gegenüber einem deutschen Staatsangehörigen erbracht worden sind, handelt es sich danach um grenzüberschreitende Dienstleistungen im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.).

    Da der genannte Art. 17 Buchst. a) des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens ausdrücklich "Beschränkungen grenzüberschreitender Dienstleistungen" untersagt, und auch die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum Abschluss des Freizügigkeitsabkommens heranzuziehen ist (Art. 16 Abs. 2 des Freizügigkeitsabkommens), ist auch im Verhältnis zur Schweiz die dargestellte Auslegung der Dienstleistungsfreiheit als Beschränkungsverbot vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.; dies bezweifelnd: Kahil-Wolff, SZS 2004, 578).

    Eine Beihilferegelung, die die Erstattung im Ausland entstandener Aufwendungen für medizinische Dienstleistungen ausschließt oder auch nur begrenzt und gegenüber der Beihilfegewährung für ärztliche Behandlungen im Inland ungünstiger ist, ist grundsätzlich geeignet, einen Beihilfeberechtigten von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz abzuschrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O., zum EG-Ausland: EuGH, Urteil vom 18.03.2004 , a.a.O., BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 35.00 -, BVerwGE 116, 269).

    Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist insbesondere auch - wie hier - bei einer sich zu touristischen Zwecken bereits im Ausland aufhaltenden Person, die aufgrund eines Notfalls einen dortigen Arzt aufsucht, möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 10.01.2008 - 1 K 339/05 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im grenznahen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Zwar falle auch ein grenznaher Aufenthalt jenseits der Grenze, also außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets, unter diese Bestimmung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2006 - 4 5 2954/04 -, VBlBW 2006, 315).

    Dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 - sei weder eine Obergrenze für die geografische Entfernung noch für die Fahrtzeit zu entnehmen.

    Sie kann auch durch das - in Zusammenhang mit den Besonderheiten des damals vom Senat entschiedenen Falls (Urteil vom 20.02.2006 - 4 S 2954/04 -, VBlBW 2006, 315) zu sehende - Kriterium, ob man, wenn sich eine nicht notfallbedingte Behandlung abzeichne, "problemlos wieder in Deutschland eintreffen" könne, nicht relativiert werden.

    Vor diesem Hintergrund bedarf keiner Vertiefung, ob - wie der Beklagte annimmt - die im Senatsurteil vom 20.02.2006 (a.a.O.) zu bewertende Entfernung/Fahrtzeit bereits eine "Obergrenze" dessen darstellt, was noch als "Grenznähe" bezeichnet werden kann.

    Dies wird von Teilen der Rechtsprechung zum einen mit der Begründung in Frage gestellt, dass sich der Betreffende in derartigen Fällen nicht mit dem Ziel der (noch nicht absehbaren) medizinischen Behandlung in den anderen Staat begeben habe (so VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 26 K 327/05 -, Juris), zum anderen damit, dass er bei einem Notfall gezwungen sei, die medizinische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und insoweit keine Wahl habe (so VG Sigmaringen, Urteil vom 28.10.2004 - 6 K 1122/03 -, Juris - aufgehoben durch Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.).

    Ein Abzug nach § 6a GOÄ ist in Fällen, in denen - wie hier - ein Kostenvergleich zu unterbleiben hat, nicht vorzunehmen (Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.02.1009, a.a.O., und vom 12.11.2009 - 2 C 61.08 -, Juris).

    Hier kommt nur in Betracht, dass § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO als eine normative Konkretisierung der "Angemessenheit" (zur Auslegung des Begriffs vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2009 - 2 C 61.08 -, a.a.O.) der Aufwendungen im Sinne von § 101 Satz 3 Nr. 4 LBG zu verstehen sein könnte.

    Die Kosten sind auch der Höhe nach angemessen, da keine Bedenken bestehen, dass sie nach dortigem Recht - entsprechend der von der Klägerin vorgelegten Tarifübersicht des Spitals Davos - rechtmäßig erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2009, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 24.10.2006 - 6 K 683/06

    Kostenvergleich bei einer Notfallbehandlung in der Schweiz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Eine Gleichstellung sei insoweit auch nicht im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom 21.06.1999 geboten (VG Freiburg, Urteil vom 24.10.2006 - 6 K 683/06 -, Juris).

    In diesem Zusammenhang werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.10.2006 - 6 K 683/06 - verwiesen, das die Kostenvergleichsregelung des § 13 Absatz 1 Satz 1 BVO ebenfalls an dem Freizügigkeitsabkommen vom 21.06.1999 messe und zu dem Ergebnis komme, dass bei Krankenhauskosten in der Schweiz ein Kostenvergleich nicht deshalb entbehrlich sei, weil die Schweiz aufgrund dieses Freizügigkeitsabkommens den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellt wäre.

    Das vom Beklagten angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.10.2006 (- 6 K 683/06 -, Juris) kann auch zu keinem anderen Ergebnis führen.

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Eine Beihilferegelung, die die Erstattung im Ausland entstandener Aufwendungen für medizinische Dienstleistungen ausschließt oder auch nur begrenzt und gegenüber der Beihilfegewährung für ärztliche Behandlungen im Inland ungünstiger ist, ist grundsätzlich geeignet, einen Beihilfeberechtigten von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz abzuschrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O., zum EG-Ausland: EuGH, Urteil vom 18.03.2004 , a.a.O., BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 35.00 -, BVerwGE 116, 269).

    Was eine mögliche erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit anbelangt, ist darüber hinaus zweifelhaft, ob das deutsche Institut der beamtenrechtlichen Beihilfe überhaupt als ein System der sozialen Sicherheit anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Damit wird an die Rechtsauffassung angeknüpft, wonach der Schuldner, auch wenn er in redlichem Glauben, zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein, sich auf einen Prozess einlässt, nach dem das gesamte Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet ist, dem Gläubiger für die Nutzungen Ersatz zu leisten, die er ihm während der Dauer des Prozesses vorenthalten hat (BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61; Urteile des Senats vom 05.01.2006 - 4 S 1956/04 -, vom 08.02.2006 - 4 S 1550/03 -, vom 14.02.2006 - 4 S 1322/05 - und vom 27.06.2007 - 4 S 2090/05 -).
  • BVerwG, 20.09.1988 - 2 B 91.88

    Beihilfefähige Aufwendungen - Krankenhausbehandlung - Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Ob die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO, die die beihilfefähigen Kosten auf die (fiktiven) Inlandskosten beschränkt, noch von der Ermächtigung des § 101 LBG gedeckt ist (dies für eine entsprechende Regelung in Nordrhein-Westfalen bejahend: BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988 - 2 B 91.88 -, ZBR 1989, 175; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.
  • VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 26 K 327/05
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Dies wird von Teilen der Rechtsprechung zum einen mit der Begründung in Frage gestellt, dass sich der Betreffende in derartigen Fällen nicht mit dem Ziel der (noch nicht absehbaren) medizinischen Behandlung in den anderen Staat begeben habe (so VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 26 K 327/05 -, Juris), zum anderen damit, dass er bei einem Notfall gezwungen sei, die medizinische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und insoweit keine Wahl habe (so VG Sigmaringen, Urteil vom 28.10.2004 - 6 K 1122/03 -, Juris - aufgehoben durch Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.).
  • VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03

    Beihilfe - Erstattung von im Ausland entstandenen Aufwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Dies wird von Teilen der Rechtsprechung zum einen mit der Begründung in Frage gestellt, dass sich der Betreffende in derartigen Fällen nicht mit dem Ziel der (noch nicht absehbaren) medizinischen Behandlung in den anderen Staat begeben habe (so VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 26 K 327/05 -, Juris), zum anderen damit, dass er bei einem Notfall gezwungen sei, die medizinische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und insoweit keine Wahl habe (so VG Sigmaringen, Urteil vom 28.10.2004 - 6 K 1122/03 -, Juris - aufgehoben durch Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Anspruch auf Kostenerstattung für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
    Davon abgesehen verkennen die genannten Entscheidungen aber auch, dass bereits die Normierung des Kostenvergleichs als solche geeignet ist, Beihilfeberechtigte wegen des Kostenrisikos bei einem Notfall von einer Reise in die Schweiz (und der dortigen Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen) abzuhalten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Vorlagebeschluss vom 27.06.2008 - L 1 KR 137/07 -, Juris), und damit eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2090/05

    Keine Begründungspflicht für den 2,3fachen Gebührensatz bei dentin-adhäsiven

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • VG Aachen, 10.01.2008 - 1 K 339/05

    Beihilfe zu den Kosten für seinen Transport durch einen Rettungshubschrauber

  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM

  • EuGH, 23.10.2003 - C-56/01

    Inizan

  • EuGH, 18.03.2004 - C-8/02

    DIE FÜR BEAMTE GELTENDE DEUTSCHE REGELUNG DER ÜBERNAHME VON AUFWENDUNGEN IM

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 3 A 608/08

    Bestehen einer im nordrhein-westfälischen Beihilferecht angelegten Rechtfertigung

    Selbst wenn aber davon ausgegangen wird, dass Regelungen, die - wie § 10 Abs. 1 Satz 1 BVO NRW - die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen begrenzen, die durch eine Behandlung im Ausland entstanden sind, keinen grundsätzlichen Bedenken unterliegen, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. September 1988 - 2 B 91.88 -, DÖD 1989, 243; offen gelassen im Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, juris, verbietet sich jedenfalls der generelle Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Kosten für eine Krankenbeförderung im Ausland.

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 13. Mai 2003 - C -385/99 -, Slg. 2003, I - 4509; und vom 18. März 2004 - C-8/02 -, Slg. 2004, I - 2641; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - 2 C 35.00 -, a.a.O.; und vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.; Frenz, Handbuch Europarecht Bd. 1, Europäische Grundfreiheiten, Rdnr. 2492, Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Kommentar, Band II, Loseblatt, Stand: Oktober 2009, Art. 49/50 Rdnr. 51; wohl auch Callies/Ruffert, EUV/EGV Kommentar, 3. Auflage, Art. 49, 50 EGV Rdnr. 27; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O. (hier wird der den Fall einer "unvorhersehbaren Erkrankung" im Ausland genannt); EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 -, a.a.O., der allgemein Studien- und Geschäftsreisen sowie den Auslandsaufenthalt von Touristen als Gegenstand der passiven Dienstleistungsfreiheit ansieht, ohne auf die konkreten Dienstleistungen abzustellen; sowie EuGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - C-385/99 -, a.a.O., hier ist zum Sachverhalt ausgeführt: Frau Müller-Fauré ließ "während ihres Urlaubs in Deutschland" eine Zahnbehandlung durchführen.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.; in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2014 - 2 S 2567/13

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Beihilfeverfahrens

    Zwar habe im Zeitpunkt seines Erlasses der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 19.01.2010 - 4 S 1070/08 - bereits entschieden gehabt, dass die Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf die in Deutschland beihilfefähigen Kosten rechtswidrig sei.

    b) Weiter meint der Kläger, die Aufrechterhaltung des Beihilfebescheids vom 07.05.2010 sei schlechthin unerträglich, weil der Beklagte bei seinem Erlass das ihm bekannte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 19.01.2010 - 4 S 1070/08 - ignoriert habe.

    Zwar hat der vierte Senat des erkennenden Gerichtshofs mit Urteil vom 19.01.2010 - 4 S 1070/08 - entschieden, dass die in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO normierte Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen im Ausland auf die in Deutschland anfallenden und beihilfefähigen Kosten in Fällen, in denen ein Beihilfeberechtigter aufgrund eines akuten Notfalls eine sofortige ärztliche (Krankenhaus-) Behandlung in der Schweiz in Anspruch genommen hat, das Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit vom 21.06.1999 verletze.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 10 S 2565/08

    Zur Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Rechnungen auf

    c) Ein Zinsanspruch besteht, sofern das einschlägige Fachrecht (wie hier) keine anderweitige Regelung trifft, bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB nur ab Rechtshängigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.01.2010 - 4 S 1070/08 -, VBlBW 2010, 281 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 2075/11

    Beihilfefähigkeit von in der Schweiz enstandenen Krankenhauskosten

    Die Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19.01.2010 - 4 S 1070/08 - und die diesbezügliche Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2011 - 2 C 14.10 - (beide juris) scheitert schon daran, dass es sich im dort entschiedenen Fall um einen echten Notfall (Skiunfall im Skigebiet Jakobshorn/Davos und Behandlung im nächstgelegenen Spital Davos) handelte, d.h. um eine rechtlich wesentlich andere Fallkonstellation.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 1 A 2497/09

    Geltendmachung des Zulassungsgrunds ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines

    So bereits VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 339/05 -, juris, Rn. 18 (Kosten des Transports mit einem Rettungshubschrauber); ferner die ohne weiteres auf den vorliegenden Fall des beihilferechtlichen Ausschlusses notwendiger Beförderungskosten zum Behandlungsort übertragbaren Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, NVwZ 2009, 1040 = ZBR 2009, 383 = juris, Rn. 30 zum Verstoß des grundsätzlichen Ausschlusses der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Behandlungen außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft anlässlich privater Reisen nach dem früheren § 8 Abs. 4 Nr. 8 BVO SH gegen das Freizügigkeitsabkommen (dort deutlich auch zu "Fällen einer bei Reiseantritt unvorhersehbaren Erkrankung" und zu dem Unterfällen, dass "die Behandlung keinen Aufschub duldet"), und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, VBlBW 2010, 281 = juris, Rn. 35.
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