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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00   

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VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00 (https://dejure.org/2001,8159)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 4 S 1081/00 (https://dejure.org/2001,8159)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 4 S 1081/00 (https://dejure.org/2001,8159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Nichtigkeit einer zunächst ohne Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn ergangenen Versetzungsverfügung; Öffentlich-rechtliche Willenserklärung; Nachträgliche schriftliche Erklärung des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn mit der ...

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; LVwVfG § 44 Abs. 1; ; LVwVfG § 44 Abs. 3 Nr. 4; ; LVwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 5; ; BRRG § 123; ; BRRG § 126; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 121 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung, Versetzung, Umsetzung, sonstige Funktionsänderung: Nichtigkeitsfeststellungsklage; Versetzung; Nichtigkeit; Einverständnis; Wirksamkeitserfordernis; Nachholung; Öffentlich-rechtliche Willenserklärung; Anfechtung; Arglistige Täuschung; Schuldhaftes Zögern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1987 - 4 S 1063/85

    Rücknahme der Versetzung im Wege der Folgenbeseitigung nach Anfechtung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Abgesehen davon, ob die Klägerin ihre Rechte gegenüber der Beklagten durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen könnte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 05.05.1987, VBlBW 1988, 151), findet diese Vorschrift nach § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGO hier keine Anwendung.

    Diese Art der Versetzung beruht demnach auf eine Einigung der beteiligten Dienstherrn (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O.).

    Mit der schriftlichen Einverständniserklärung vom 06.01.1999, die der Beklagten gegenüber abzugeben war (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O.) und die am 15.01.1999 bei ihr einging, wurde der Verfahrensfehler der zunächst unterbliebenen Mitwirkung der Klägerin nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 LVwVfG unbeachtlich und die Versetzungsverfügung konnte am 01.02.1999 auch beamtenrechtlich ihre volle Wirksamkeit entfalten.

    Da das Einverständnis gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären ist, muß auch die auf Beseitigung dieses Einverständnisses gerichtete Willenserklärung gegenüber dem abgebenden Dienstherrn erklärt werden (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O., zum Einverständnis nach § 36 Abs. 2 LBG a.F. unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; SächsOVG, Beschluss vom 04.04.1995, …

    § 124 Abs. 1 BGB ist insoweit nicht einzuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 37, 19; BVerwG, Beschluss vom 04.03.1992, a.a.O.).

    Maßgeblich sind die Umstände des einzelnen Falles, die auch die vorherige Beratung durch einen Rechtsbeistand nahe legen können (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1985 - 6 A 66/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Auch ist in solchen Fällen der aufnehmende Dienstherr zum Versetzungszeitpunkt, also zu dem Zeitpunkt, in dem das Beamtenverhältnis des versetzten Beamten mit ihm fortgesetzt wird, was aus seiner Sicht einer Ernennung angenähert ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581), mit der Versetzung einverstanden und nimmt deren Vollzug hin, so dass die Belange seiner durch die Versetzung betroffenen Personalhoheit gewahrt sind (vgl. dazu auch den Regierungsentwurf zum Beamtenrechtsrahmengesetz, BT-Drs. II 1549 S. 60).

    1995, 186; Kathke, ZBR 1999, 325, 331, m.w.N.; a.A. noch Urteil des Senats vom18.08.1981 - 4 S 2240/80 - zu § 123 BRRG; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.; zum Meinungsstand vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 22.08.1996, Schütz BeamtR ES/A II 4.1 Nr. 19; offengelassen in BVerwGE 75, 133).

    Die Revision wird nach §§ 127 Nr. 1 BRRG, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und im Hinblick auf die Rechtsnatur des Einverständnisses nach § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG wegen Abweichung zu der Entscheidung des OVG Münster vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581, zugelassen.

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Die Entscheidung über die Erteilung des Einverständnisses liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sich die dafür maßgebenden Erwägungen nach den Grundsätzen richten, die für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. zu letzterem auch BVerwGE 75, 133).

    1995, 186; Kathke, ZBR 1999, 325, 331, m.w.N.; a.A. noch Urteil des Senats vom18.08.1981 - 4 S 2240/80 - zu § 123 BRRG; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.; zum Meinungsstand vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 22.08.1996, Schütz BeamtR ES/A II 4.1 Nr. 19; offengelassen in BVerwGE 75, 133).

  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 984/92

    Fehlen eines Genehmigungsantrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    In Ansehung dieser Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Meinungsstand Günther, a.a.O., S. 358) wird aus Gründen des materiellen Beamtenrechts als weitere Rechtsfolge des Fehlens des Einverständnisses ferner die Nichtigkeit der Versetzungsverfügung angenommen, was eine verfahrensrechtlich mögliche Nachholung des Einverständnisses nach § 45 Abs. 1 LVwVfG ausschließen würde (so etwa Günther, a.a.O., S. 358; GKÖD, § 26 BBG RdNr. 29; Summer, PersV 1985, 441, 449; offengelassen in Plog/Wiedow/Beck/Lehmhöfer, BBG, § 26 RdNr. 18; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C, § 28 RdNr. 225; allgemein auch Hess. VGH, Urteil vom 07.09.1993, ESVGH 44, 68).

    Neben der Unwirksamkeit wegen Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit wegen schlichter Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist vielmehr auch die Möglichkeit der schwebenden Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts bis zu einer - soweit materiell rechtlich möglich - Behebung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften anerkannt (vgl. BVerwGE 20, 35; Hess. VGH, Urteil vom 07.09.1993, a.a.O.; Kopp, a.a.O., § 43 RdNr. 37; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 RdNrn. 173, 174; § 35 RdNrn. 166, 168).

  • BVerwG, 09.12.1981 - 7 B 46.81

    Feststellungsklage - Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Zutreffend ging das Verwaltungsgericht auch davon aus, dass die Klägerin hiernach das erforderliche Feststellungsinteresse besitzt (vgl. Günther, ZBR 1993, 358, 360; BVerwG, Beschluss vom 9.12.1981, DÖV 1982, 411; vgl. auch BVerwGE 31, 345).

    Ein nichtiger Verwaltungsakt ist zwar nach § 43 Abs. 3 LVwVfG unwirksam, das heißt, dass die mit ihm beabsichtigten Rechtswirkungen weder für die Behörde noch für die Adressaten oder Dritte und ebenso wenig Bindungswirkung für andere Behörden und für Gerichte hat und daher von niemandem befolgt oder beachtet werden muss bzw. darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.12.1981, a.a.O.; Kopp, a.a.O., § 43 RdNr. 46).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1981 - 4 S 2240/80

    Beamter; Versetzung in anderes Bundesland; Familienzusammenführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    1995, 186; Kathke, ZBR 1999, 325, 331, m.w.N.; a.A. noch Urteil des Senats vom18.08.1981 - 4 S 2240/80 - zu § 123 BRRG; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.; zum Meinungsstand vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 22.08.1996, Schütz BeamtR ES/A II 4.1 Nr. 19; offengelassen in BVerwGE 75, 133).
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    § 124 Abs. 1 BGB ist insoweit nicht einzuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 37, 19; BVerwG, Beschluss vom 04.03.1992, a.a.O.).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Nach der inzwischen gefestigten (personalvertretungsrechtlichen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 78, 257; BVerwG, Beschluss vom 05.12.1988, ZBR 1989, 146; Beschluss vom 19.07.1994, Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1, zu einer nur ressortübergreifenden Versetzung) hat die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn nicht nur eine Ermächtigung an den abgebenden Dienstherrn, die Versetzung vorzunehmen, zum Inhalt, sie ist vielmehr ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung selbst.
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Unter "Mitwirkung" im Sinne von §§ 44 Abs. 3 Nr. 4, 45 Abs. 1 Nr. 5 LVwVfG ist dabei jede nach einer Rechtsvorschrift vorgeschriebene Beteiligung einer anderen Behörde oder Körperschaft bei Erlass eines Verwaltungsakts zu verstehen gleich welcher Art (vgl. Kopp, a.a.O., § 44 RdNr. 58; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 44 RdNr. 182, 191; BVerwG, Urteil vom 7.2.1986, NVwZ 1986, 556; BVerwGE 16, 116; 42, 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 4 S 1597/91

    Rechtswidrigkeit der obligatorischen Teilzeitbeschäftigung von neu eingestellten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00
    Für eine bei anfänglichem Fehlen des nach § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG erforderlichen Einverständnisses unheilbare Nichtigkeit der Versetzungsverfügung könnte zwar sprechen, dass mit Blick auf die betroffene Personalhoheit des aufnehmenden Dienstherrn, die sein Einverständnis mit der Personalmaßnahme zwingend erfordert, und auf die Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis alsbald im Interesse aller Beteiligter klar werden muss, zu welchem Dienstherrn die Rechte-Pflichten-Beziehung des Beamten besteht (vgl. Günther, a.a.O., S. 359; Summer, PersV 1985, 441, 449; vgl. auch BVerwGE 104, 375; BVerwG, Urteil vom 12.04.2000, Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1; zur - verneinten - Nichtigkeit bei Fehlen des erforderlichen freiwilligen Antrags auf Teilzeitbeschäftigung: Urteil des Senats vom 30.10.1991, ESVGH 42, 106, und dazu BVerwG, Beschluss vom 04.03.1992, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 138.62

    Kündigung durch Kenntnis von der Absendung eines Entlassungsantrages -

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

  • BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle bei

  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

  • VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche

    Das Einverständnis sei eine öffentlich-rechtlich Willenserklärung, die vom aufnehmenden Dienstherrn gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären sei (VGH Mannheim, IÖD 2002, Seite 99).
  • VG Kassel, 15.12.2016 - 1 L 1166/16

    Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn

    Nach einhelliger Auffassung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 -, BVerwGE 122, 58-65; Bay. VGH, Beschluss vom 27. September 2005 - 3 CE 05.2031 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2001 - 4 S 1081/00 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Juni 2014 - 6 A 914/14 - VG Ansbach, Urteil vom 24. Februar 2015 - AN 1 K 13.00576 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Februar 2016 - 2 L 3593/15 -, alle zitiert nach juris; vgl. ferner von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Loseblatt, Stand: November 2016, § 24 HBG Rn. 50 sowie § 15 BeamtStG Rn. 79; Hilg/Baßlsperger, ZBR 2015, 145 ff; jeweils m.w.N.) handelt es sich bei dem Einverständnis i.S.d. § 15 Abs. 3 S. 1 BeamtStG nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die vom aufnehmenden Dienstherrn gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären ist.
  • VG München, 07.10.2015 - M 5 K 14.5297

    Abgewiesene Klage

    § 124 Abs. 1 BGB ist aufgrund des (nachwirkenden) Dienst- und Treueverhältnisses nicht einzuhalten (VGH BW, U. v. 27.1.2001 - 4 S 1081/00 - juris Rn. 38; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Juni 2015, § 23 BeamtStG Rn. 59).
  • VG München, 06.04.2016 - M 5 K 15.4012

    Rücknahme und Anfechtung eines Entlassungsantrages aus dem Beamtenverhältnis auf

    § 124 Abs. 1 BGB ist aufgrund des (nachwirkenden) Dienst- und Treueverhältnisses nicht einzuhalten (VGH BW, U. v. 27.1.2001 - 4 S 1081/00 - juris Rn. 38; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: November 2015, § 23 BeamtStG Rn. 59).
  • VG Lüneburg, 21.02.2008 - 1 B 29/07

    Versetzung; Antrag; Wirksamkeit, äußere; Wirksamkeit, innere; Rücknahme;

    Vgl. VGH Baden-W., Urt. v. 27.11.2001 - 4 S 1081/00 - :.
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