Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9353
VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94 (https://dejure.org/1996,9353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.1996 - 4 S 1092/94 (https://dejure.org/1996,9353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 4 S 1092/94 (https://dejure.org/1996,9353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle einer streitigen beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94
    In Bezug auf die Amtshaftungsklage vor den Zivilgerichten besteht grundsätzlich kein berechtigtes Interesse auf Vorklärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen durch den "sachnäheren" Verwaltungsrichter (BVerwGE 81, 226).

    Für die Schutzwürdigkeit des berechtigten Interesses einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist es kennzeichnend, daß "eine Partei nicht um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden soll; so insbesondere, wenn das Verfahren unter entsprechenden Aufwendungen einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (BVerwGE 81, 226).

  • VGH Bayern, 11.01.1983 - 3 B 82 A.612
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94
    Die Gleichartigkeit solcher Auswahlentscheidungen ist in der Regel zu verneinen und eine rechtserhebliche Wiederholungsgefahr nicht gegeben (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 11.1.1983, NVwZ 1983, 755).

    Ferner muß die Absicht, eine Schadenersatzklage zu erheben, ernsthaft hervorgetreten sein, und eine solche Klage muß in diesem Sinne mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein (Bay. VGH, Beschluß vom 11.1.1983, NVwZ 1983, 755; OVG Münster, Urteil vom 25.9.1975, NJW 1976, 439).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1975 - I A 1344/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94
    Ferner muß die Absicht, eine Schadenersatzklage zu erheben, ernsthaft hervorgetreten sein, und eine solche Klage muß in diesem Sinne mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein (Bay. VGH, Beschluß vom 11.1.1983, NVwZ 1983, 755; OVG Münster, Urteil vom 25.9.1975, NJW 1976, 439).
  • BVerwG, 22.08.1988 - 2 NB 2.88

    Normenkontrollverfahren - Nichtvorlagebeschwerde - Vorlagegrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94
    Das Feststellungsinteresse ist auch dann zu verneinen, wenn das Schadenersatzbegehren wegen fehlenden Verschuldens der Behörde offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Urteil vom 22.9.1988, ZBR 1989, 177).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 5.22

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit über förderliche Dienstpostenvergabe in der

    Denn bei beamtenrechtlichen Auswahlentscheidungen kommt der auf ein bestimmtes Anforderungsprofil bezogenen konkreten Ausschreibung und Bewerbersituation maßgebliche Bedeutung zu, sodass mangels Gleichartigkeit der Auswahlentscheidungen eine Wiederholungsgefahr in der Regel zu verneinen ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. Januar 1983 âEURŒ- 3 B 82 A.612 - NVwZ 1983, 755 ; VGH Mannheim, Urteil vom 9. Januar 1996 - 4 S 1092/94 - juris Rn. 22; s. a. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 âEURŒ- 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 8).
  • VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07

    Schadensersatz wegen Nichternennung; Mitverschulden; Bestimmung des Kanzlers

    Die Gleichartigkeit solcher Auswahlentscheidungen ist in der Regel zu verneinen und eine rechtserhebliche Wiederholungsgefahr nicht gegeben (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 4 S 1092/94 -).

    Die für eine am Leistungsgrundsatz ausgerichtete Auswahlentscheidung ausgerichtete Auswahlentscheidung in der Regel unerlässliche Einschätzung, dass der ausgewählte Bewerber gegenüber allen anderen Bewerbern der bessere ist, bedeutet als solche von vorneherein keine solche Herabsetzung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 4 S 1092/94 -).

  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 3 R 1/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Wiederholungsgefahr bei Rechtsänderung und

    Ein derartiges Wiederholungsvorbeugungsinteresse setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, hierzu etwa Entscheidungen vom 28.4.1999, vom 16.10.1989 jeweils a.a.O, vom 9.5.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz § 113 VwGO Nr. 202, und obergerichtlicher Rechtsprechung, hierzu etwa OVG Münster, Urteile vom 24.11.1998 - 5 A 1107/96 -, DVBl. 1999, 1226 und vom 13.11.1992 - 12 A 949/90 -, DVBl. 1993, 567, vom 23.12.1993 - 23 A 865/91 - DVBl. 1994, 541, OVG Lüneburg, Urteil vom 19.2.1997 - 13 L 4115/95 -, NVwZ-RR 1998, 236; Thüringisches OVG, Beschluss vom 6.3.1996 - 5 PO 718/94 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim, Entscheidungen vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 -, vom 4.8.1993 - 1 S 1888/92 -, vom 4.8.1993 - 1 S 1888/92 -, vom 3.9.1991 - 9 S 15/91 - jeweils zitiert nach Juris und vom 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572; OVG Hamburg, Urteil vom 10.11.1998 - Bf VI 12/96 -, zitiert nach Juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.10.1998 - 2 R 6/98 - amtl.

    Auch ein Schadenersatzinteresse, hierzu Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.5.2005 - 1 Q 3/05 - VGH Mannheim, Urteil vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 -, zitiert nach Juris, ist bereits angesichts des Umstandes, dass keinerlei Beitreibung des in der ursprünglich angegriffenen (nunmehr obsoleten) Verfügung vom 10.9.1999 verhängten Zwangsgelds und der dort festgesetzten Verwaltungsgebühr erfolgt ist und nicht mehr erfolgen wird, nicht erkennbar.

  • VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aushändigung der Ernennungsurkunde

    Die Rechtswidrigkeit als solche diskriminiert nicht (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 30.01.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 4 S 1092/94 - juris).

    Abgesehen davon, dass der Kläger entsprechende Umstände nicht dargelegt hat, ist bei einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung, die auf eine konkrete Bewerbersituation abstellt, in der Regel eine Wiederholungsgefahr zu verneinen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 2 R 21/03

    Rechtliche Qualifizierung einer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte;

    Ein derartiges Wiederholungsvorbeugungsinteresse setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, hierzu etwa Entscheidungen vom 28.4.1999, vom 16.10.1989 jeweils a.a.O, vom 9.5.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz § 113 VwGO Nr. 202, und obergerichtlicher Rechtsprechung, hierzu etwa OVG Münster, Urteile vom 24.11.1998 - 5 A 1107/96 -, DVBl. 1999, 1226 und vom 13.11.1992 - 12 A 949/90 -, DVBl. 1993, 567, vom 23.12.1993 - 23 A 865/91 - DVBl. 1994, 541, OVG Lüneburg, Urteil vom 19.2.1997 - 13 L 4115/95 -, NVwZ-RR 1998, 236; Thüringisches OVG, Beschluss vom 6.3.1996 - 5 PO 718/94 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim, Entscheidungen vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 -, vom 4.8.1993 - 1 S 1888/92 -, vom 4.8.1993 - 1 S 1888/92 -, vom 3.9.1991 - 9 S 15/91 - jeweils zitiert nach Juris und vom 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572; OVG Hamburg, Urteil vom 10.11.1998 - Bf VI 12/96 -, zitiert nach Juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.10.1998 - 2 R 6/98 - amtl.

    Auch ein Schadenersatzinteresse, hierzu Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.5.2005 - 1 Q 3/05 - VGH Mannheim, Urteil vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 -, zitiert nach Juris, ist bereits angesichts des Umstandes, dass keinerlei Beitreibung des in der ursprünglich angegriffenen (nunmehr obsoleten) Verfügung vom 10.9.1999 verhängten Zwangsgelds und der dort festgesetzten Verwaltungsgebühr erfolgt ist und nicht mehr erfolgen wird, nicht erkennbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Im Zusammenhang mit der hier allein in Betracht kommenden beabsichtigten Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen bzw Schadensersatzansprüchen muß das berechtigte Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie begründet werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 4 S 1092/94; allgemein zur Darlegung des Feststellungsinteresses, BVerwG, Beschl. v. 04.03.1976 - I WB 54.74 -, BVerwGE 53, 137; Urt. v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 91, 570, 571).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Selbst wenn die Beklagte in der Vergangenheit, wie sie dies auch beim Kläger getan hat, zunächst eine Qualifizierung durch Lehrgänge oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen und erst nach erfolgtem Aufstieg in den höheren Dienst höherwertige Dienstposten übertragen hätte, wäre sie nicht gehindert, von dieser Übung abzuweichen, wenn sie sich davon, wie sie in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, eine höhere Effektivität verspräche (vgl. insoweit VGH Mannheim vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 - VGHBW RspDienst 1996, Beilage 4).
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    Anders ist dies nach der Rechtsprechung nur dann, wenn die Nichtbeförderung und deren Umstände Auswirkungen auf die weitere Laufbahnentwicklung eines Beamten haben könnte, etwa weil diskriminierende Äußerungen getätigt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 4/87 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 18/89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Januar 1996 - 4 S 1092/94 - VG Sigmaringen, Urteil vom 29. Mai 2008 - 6 K 1378/07 -, juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Selbst wenn die Beklagte in der Vergangenheit, wie sie dies auch beim Kläger getan hat, zunächst eine Qualifizierung durch Lehrgänge oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen und erst nach erfolgtem Aufstieg in den höheren Dienst höherwertige Dienstposten übertragen hätte, wäre sie nicht gehindert, von dieser Übung abzuweichen, wenn sie sich davon, wie sie in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, eine höhere Effektivität verspräche (vgl. insoweit VGH Mannheim vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 - VGHBW RspDienst 1996, Beilage 4).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 215/16

    Bewilligung einer Zuwendung

    Im Zusammenhang mit der hier allein in Betracht kommenden beabsichtigten Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs bzw. Schadensersatzanspruchs muss das berechtigte Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie begründet werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 4 S 1092/94; allgemein zur Darlegung des Feststellungsinteresses, BVerwG, Beschl. v. 04.03.1976 - I WB 54.74 -, BVerwGE 53, 137; Urt. v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 91, 570, 571 - alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht