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   VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07   

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https://dejure.org/2007,4279
VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07 (https://dejure.org/2007,4279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 (https://dejure.org/2007,4279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 4 S 1163/07 (https://dejure.org/2007,4279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenheit der Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl als Voraussetzung für einen Anspruch auf Neuentscheidung eines abgelehnten Bewerbers auf eine Beamtenstelle; Bindung eines Dienstherrn an eine getroffene Entscheidung zugunsten eines Auswahlverfahrens im Wege des ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; LRiG § 8; ; LBG § 11 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den; Ruhestand; 9/11 Ausbildung, Fortbildung, Laufbahn, Prüfung, Beurteilung, Dienstzeugnis, Personalakte; 9/12 Abordnung, Versetzung, Umsetzung, sonstige Funktionsänderung: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Beamten- oder Richterstelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633, und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59 = NVwZ-RR 2005, 585 und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, vom 12.04.2005, a.a.O., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, NVwZ-RR 2006, 489).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 12.04.2005, a.a.O., vom 13.12.2005, a.a.O. und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., und vom 13.12.2005, a.a.O.).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die dienstliche Beurteilung der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O., und Beschluss des Senats vom 12.04.2005, a.a.O.).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG dann geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002, a.a.O., und vom 27.02.2003, NVwZ 2003, 1397; Beschluss des Senats vom 12.04.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, vom 12.04.2005, a.a.O., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, NVwZ-RR 2006, 489).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 12.04.2005, a.a.O., vom 13.12.2005, a.a.O. und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., und vom 13.12.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 und vom 29.07.2003, jeweils a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders. OVG, Beschluss vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die dienstliche Beurteilung der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O., und Beschluss des Senats vom 12.04.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, vom 12.04.2005, a.a.O., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, NVwZ-RR 2006, 489).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 12.04.2005, a.a.O., vom 13.12.2005, a.a.O. und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., und vom 13.12.2005, a.a.O.).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG dann geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002, a.a.O., und vom 27.02.2003, NVwZ 2003, 1397; Beschluss des Senats vom 12.04.2005, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 12.08.1999 - 2 K 1814/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Ein Vorsitzender wird danach nur seinen Aufgaben in dem gesetzlich gebotenen Maße gerecht, wenn er durch den Umfang seiner Tätigkeit im Spruchkörper einen richtunggebenden Einfluss auf die Rechtsprechung dieses Spruchkörpers ausüben kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.01.1999, NVwZ-RR 1999, 417; VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 K 1814/99 -, Juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., 2005, § 59 RdNr. 7 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Ein Vorsitzender wird danach nur seinen Aufgaben in dem gesetzlich gebotenen Maße gerecht, wenn er durch den Umfang seiner Tätigkeit im Spruchkörper einen richtunggebenden Einfluss auf die Rechtsprechung dieses Spruchkörpers ausüben kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.01.1999, NVwZ-RR 1999, 417; VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 K 1814/99 -, Juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., 2005, § 59 RdNr. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 und vom 29.07.2003, jeweils a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders. OVG, Beschluss vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, BVerwGE 115, 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 6 B 1845/05

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Qualifikationsgleichstand mehrerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07
    Er darf sich also im Rahmen eines Qualifikationsvergleichs nicht ohne weiteres auf das Gesamturteil aktueller Beurteilungen beschränken (vgl. Senatsbeschluss vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2005, NVwZ-RR 2006, 343).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 2 ME 1137/06

    Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung bei der Einweisung in

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung zur Ernennung zum Vorsitzenden

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    Ebenso wie bei Beamten liegt die Entscheidung über eine Beförderung im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, wobei die Bewerber im hier vorliegenden Verfahren gem. Art. 33 Abs. 2 GG, § 46 DRiG und entsprechend § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - NJW 1996, 2525).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung bilden sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - juris).

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerberanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000 EUR beträgt, und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren nicht zu halbieren (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris).

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juli 2007 - 4 S 1163/07 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber;

    Danach legt sich der Dienstherr nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder auch Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 ; Senatsbeschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - [Fall der Versetzung] und vom 12.02.1997 - 4 S 3464/95 -, VBlBW 1997, 339 [Fall der Umsetzung]).

    Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; entsprechend auch Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerberanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000,-- EUR beträgt, und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren nicht zu halbieren (vgl. etwa Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

  • VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 1344/14

    Konkurrentenstreitverfahren - Besetzung der Stelle des ständigen Vertreters des

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl in einem Stellenbesetzungsverfahren ist ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (allgemeine Meinung; vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - ESVGH 57, 254).

    Ein abgelehnter Bewerber - wie hier der Antragsteller -, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Beamten- oder Richterstelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (allgemeine Meinung, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - ESVGH 57, 254).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (allgemeine Meinung; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2007, aaO).

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf, ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (allgemeine Meinung; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2007, aaO).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber dieser der gesetzlichen Regelung immanenten Beurteilungsermächtigung ebenfalls - wie bei der Auswahlentscheidung - im oben dargelegten Sinne zu beschränken (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2007, aaO).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerberanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesem Verfahren nicht zu halbieren (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2007, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Derartige Äußerungen können, insbesondere bei einer durch Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen erkennbaren positiven oder negativen Entwicklungstendenz, vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern den Ausschlag geben (vgl. Urteil des Senats vom 26.06.2007 - 4 S 161/05 - sowie Beschlüsse des Senats vom 27.10.2008 - 4 S 2399/08 -, vom 04.07.2008 - 4 S 519/08 -, RiA 2009, 41, vom 16.07.2008 - 4 S 1163/07 -, Juris, und vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, - 2 C 31.01 -, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, a.a.O., und vom 28.09.2007 - 4 S 1861/07 -).

    Soweit sich der Antragsteller gegen die dienstlichen (Regel-)Beurteilungen der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 28.09.2007 - 4 S 1861/07 -, vom 16.07.2007, - 4 S 1163/07 -, a.a.O., vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., und vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Dort werden die persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften, "die ein Stelleninhaber im Idealfall mitbringen soll", konkretisiert und festgelegt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

    An das von ihm entwickelte Anforderungsprofil und die darin liegende vorentscheidende Gestaltung der Auswahlkriterien ist der Dienstherr im laufenden Auswahlverfahren gebunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693; BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31/06 -, BVerwGE 128, 329; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Das maßgebliche Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht ergibt sich aus Anlage 3 der Beurteilungsrichtlinie vom 15.10.2008 (siehe dazu Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Juris, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, ZBR 2010, 128).

    Insbesondere sind auch die von der Richtlinie geforderten Fähigkeiten einer ausgeprägten sozialen Kompetenz (u.a. Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit) und der Führungskompetenz (u.a. die Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten) gerade in Bezug auf das hier angestrebte Amt erkennbar nicht von minderem Gewicht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16.07.2007, a.a.O., m.w.N.), sondern können entscheidende Bedeutung erlangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

    Hat er - wie hier - ein Anforderungsprofil entwickelt, übt er diesen Spielraum rechtmäßig aus, wenn er die Eignungsbewertung folgerichtig aus dem Leistungs- und Befähigungsprofil entwickelt, also bei der Auswahlentscheidung auf die Bewertung von solchen Merkmalen (Kompetenzfeldern) aus den dienstlichen Beurteilungen zurückgreift, denen er im Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle besondere Bedeutung beigemessen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2001 - 1 B 1075/01 -, DÖD 2002, 285).

    Dabei ist es für die Rechtmäßigkeit der im Rahmen des Beurteilungsspielraums erfolgten vergleichenden Gewichtungen nicht erforderlich, dass die zugrunde liegenden Anlassbeurteilungen in jeder Hinsicht deckungsgleich sind und sich schematisch mit einer gleichmäßigen Begründungstiefe zu denselben einzelnen Eigenschaften verhalten, die etwa für die soziale Kompetenz und die Führungskompetenz in Betracht kommen, sondern teilweise unterschiedliche einzelne Merkmale in den Blick nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

    Ausreichend ist es vielmehr, dass - wie der Antragsgegner insoweit zu Recht einwendet - die Aussagen in den zu vergleichenden Beurteilungen jedenfalls in der vergleichenden Zusammenschau von ihren Gegenständen her hinreichend deckungsgleich und aussagekräftig sind und das vom Dienstherrn gefundene Ergebnis bei der vergleichenden Einschätzung genügend plausibel erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2014 - 4 S 1641/14

    Aussage der dienstlichen Beurteilung über die Vermittlung der Tatsachengrundlage;

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 18.06.2009 - 2 B 64.08 -, NVwZ 2009, 1314; Urteile vom 21.03.2007 - 2 C 2.06 -, IÖD 2007, 206 und vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356.; Urteil des Senats vom 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, Juris; Beschlüsse des Senats vom 27.12.2010 - 4 S 2362/10 -, vom 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, NVwZ-RR 2009, 967, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Juris und vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08

    Zur Beurteilung eines gemäß § 436 Abs 1 SGB 3 von der Bundesanstalt für Arbeit in

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 18.06.2009 - 2 B 64/08 -, Juris, und Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2/06 -, IÖD 2007, 206 m.w.N.; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Juris, und vom 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20

    Richterbeförderung; Senatsvorsitz am OLG; Vergleichbarkeit richterlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 4 S 1655/09

    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung der Tatsachengrundlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 E 11099/07

    Streitwertbemessung; Beamtenrecht; Konkurrenteneilverfahren

  • VG Stuttgart, 02.03.2016 - 7 K 3296/14

    Dienstliche Regelbeurteilung bei Beamten der Finanzverwaltung auf gebündelten

  • VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06

    Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Einschätzung der

  • OVG Sachsen, 05.09.2013 - 2 B 367/13

    Konkurrentenstreit, berufliche Erfahrungen, Auswahlkritierien,

  • VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

  • VG Stuttgart, 15.11.2007 - 17 K 4998/07

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung eines vollständig freigestellten Mitglieds des

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