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   VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 4 S 1165/92   

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https://dejure.org/1992,10436
VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 4 S 1165/92 (https://dejure.org/1992,10436)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.1992 - 4 S 1165/92 (https://dejure.org/1992,10436)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 1992 - 4 S 1165/92 (https://dejure.org/1992,10436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufstiegsprüfung innerhalb der Beamtenlaufbahn: gerichtliche Kontrolle einer Aufsichtsarbeit bezüglich angeblicher Fachfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 143
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 4 S 1165/92
    Der klagende Prüfling kann nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (Beschluß vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34) durchdringen, wenn er zwar vorbringt, die von ihm angegriffene Bewertung betreffe Fachfragen, er sich jedoch in der Sache gegen prüfungsspezifische - im Rahmen des Bewertungsspielraums der Prüfer liegende - Wertungen wendet.

    Der Kläger stützt sich - was die Bewertung der Aufsichtsarbeit Nr. 2 anlangt - auf die jüngst ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beurteilungsermächtigung (sog. Beurteilungsspielraum) der Prüfer bei berufsbezogenen Prüfungen enger begrenzt ist, als die gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen das bisher angenommen hat (s. vor allem BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu

    Die Gerichte haben somit zu prüfen, ob die Prüfer anzuwendendes Recht verkannten, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgingen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzten oder sich von sachfremden Erwägungen leiten ließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 13.08.1992 - 4 S 1165/92 -, VBlBW 1993, 143).
  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers -

    So gehören die Einschätzungen des Schwierigkeitsgrades der Prüfungsaufgabe, die Beurteilung, ob und in welchem Maße der Prüfling seine Antworten und Begründungen sorgfältig aufbereitet und überzeugend dargelegt hat, die Bewertung der Art der Darstellung, die Bildung des Vergleichsrahmens, die Wertung, welche Leistung noch als "durchschnittlich" zu betrachten ist und darüber hinaus überhaupt Benotungsfragen zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die grundsätzlich allein dem jeweiligen Prüfer zustehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 1992 - 4 S 1165/92 -, VBlBW 1993, 143, 144 = juris Rn. 5).
  • VG Mainz, 21.03.2013 - 1 K 919/12

    Zur Rüge von Mängeln im juristischen Prüfungsverfahren - Ausschlussfrist -

    So gehören die Einschätzungen des Schwierigkeitsgrades der Prüfungsaufgabe, die Beurteilung, ob und in welchem Maße der Prüfling seine Antworten und Begründungen sorgfältig aufbereitet und überzeugend dargelegt hat, die Bewertung der Art der Darstellung, die Bildung des Vergleichsrahmens, die Wertung, welche Leistung noch als "durchschnittlich" zu betrachten ist und darüber hinaus überhaupt Benotungsfragen zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die grundsätzlich allein dem jeweiligen Prüfer zustehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 1992 - 4 S 11065/92 -, VBlBW 1993, 143, 144).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2017 - 5 K 1094/16

    Mündliche Prüfung; Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen;

    Die Gerichte haben somit zu prüfen, ob die Prüfer anzuwendendes Recht verkannten, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgingen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzten oder sich von sachfremden Erwägungen leiten ließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.1992 - 4 S 1165/92 -, VBlBW 1993, 143).
  • VG Mainz, 20.04.2005 - 7 K 932/04

    Juristisches Staatsexamen - Kein Anspruch auf Beteiligung anderer Prüfer

    So gehören die Einschätzungen des Schwierigkeitsgrades der Prüfungsaufgabe, die Beurteilung, ob und in welchem Maße der Prüfling seine Antworten und Begründungen sorgfältig aufbereitet und überzeugend dargelegt hat, die Bewertung der Art der Darstellung, die Bildung des Vergleichsrahmens, die Wertung, welche Leistung noch als "durchschnittlich" zu betrachten ist und darüber hinaus überhaupt Benotungsfragen zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die grundsätzlich allein dem jeweiligen Prüfer zustehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 1992 - 4 S 11065/92 -, VBlBW 1993, 143, 144).
  • VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10

    Anhebung des rechnerischen Gesamtergebnisses in der Zweiten juristischen

    So gehören die Einschätzungen des Schwierigkeitsgrades der Prüfungsaufgabe, die Beurteilung, ob und in welchem Maße der Prüfling seine Antworten und Begründungen sorgfältig aufbereitet und überzeugend dargelegt hat, die Bewertung der Art der Darstellung, die Bildung des Vergleichsrahmens, die Wertung, welche Leistung noch als "durchschnittlich" zu betrachten ist und darüber hinaus überhaupt Benotungsfragen zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die grundsätzlich allein dem jeweiligen Prüfer zustehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 1992 - 4 S 11065/92 -, VBlBW 1993, 143, 144).
  • VG Karlsruhe, 26.10.1994 - 7 K 3098/93

    Anspruch auf Zulassung zur Fertigkeitsprüfung im Ausbildungsberuf Koch; Vorliegen

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