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   VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05   

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https://dejure.org/2006,31552
VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05 (https://dejure.org/2006,31552)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2006 - 4 S 1524/05 (https://dejure.org/2006,31552)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2006 - 4 S 1524/05 (https://dejure.org/2006,31552)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.07.1992 - 2 B 91.92

    Verfassungswidrige Ungleichbehandlung von ehemaligen Beamten gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch ein Beamter auf Widerruf unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keinen Anspruch hat, in der Zusatzversorgung der Beigeladenen nachversichert zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.1992 - 2 B 91.92 -).

    Anders als das Verwaltungsgericht hält es der Senat für angemessen, alle geltend gemachten Zeiträume insgesamt mit dem Auffangwert von 5 000,- EUR zu bewerten (vgl. zur Anwendbarkeit des Auffangwertes in Fällen der vorliegenden Art BVerwG, Beschluss vom 01.07.1992 - 2 B 91.92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern erst recht für Beamte, deren Beamtenverhältnis noch nicht auf Lebenszeit begründet worden ist und die deshalb ohnehin keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation erworben haben (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2001, NZA 2002, 444 [BAG 20.03.2001 - 3 AZR 349/00] ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83 ).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Eine solche Verpflichtung lässt sich auch nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.09.2005, NVwZ 2005, 1294 entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Im Fall des freiwilligen Ausscheidens eines Beamten aus dem Dienst bleibt es deshalb bei dem verfassungsrechtlich aus dem Sozialstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 1 GG ) hergeleiteten Anspruch auf Gewährung einer Mindest-Altersversorgung durch den bisherigen Dienstherrn gemäß der tatsächlichen Beschäftigungsdauer, ohne dass insoweit eine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG gegenüber den Angestellten des öffentlichen Dienstes vorläge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2000, DVBl. 2000, 1117 = DÖD 2000, 155).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 S 2158/07

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf auf Nachversicherung in einer

    Der zu einem Referendar als Widerrufsbeamten ergangene (Nichtannahme-)Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.02.2008 (betreffend den Senatsbeschluss vom 01.08.2006 - 4 S 1524/05 -) stehe seinem Begehren daher nicht entgegen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im (Nichtannahme-) Beschluss vom 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06 - (NVwZ-RR 2008, 506) festgestellt, ergangen auf eine Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 01.08.2006 - 4 S 1524/05 -, mit dem der Senat den Antrag des dortigen Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.06.2005 - 17 K 318/05 - abgelehnt hat, bei dem Ansprüche auf Nachversicherung gegen das beklagte Land für Zeiträume streitgegenständlich waren, die der dortige Kläger als Beamter auf Widerruf (Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst) und danach als Beamter auf Zeit (Wissenschaftlicher Assistent) verbracht hatte.

  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    gegen a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. August 2006 - 4 S 1524/05 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 9 S 2931/08

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in

    Dem ohne Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen aus dem Beamtenverhältnis Entlassenen steht jedoch ein Anspruch auf Nachversicherung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGV VI zu (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.08.2006 - 4 S 1524/05 -), der gemäß § 186 Abs. 1 SGB VI auch im berufsständischen Versorgungswerk erfolgen kann.
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